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Ist eine telefonische Krankschreibung in manchen Fällen bald wieder möglich? Neue Richtlinie erwartet 

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Sich per Telefon eine Krankschreibung vom Arzt organisieren? Das kennen viele Patienten noch aus der Corona-Pandemie. Wird so etwas im kommenden Jahr wieder möglich sein?

Die telefonische Krankschreibung ist während der Corona-Pandemie bereits erprobt worden. Doch die Regelung war nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen. Für die Zukunft soll diese Möglichkeit – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen – wieder geschaffen werden, wie die Bundesregierung auf ihrer Website (Stand: 2. Oktober) mit Blick auf eine noch auszuarbeitende Richtlinie im kommenden Jahr erklärt hat. Dafür zumindest sollten nun die Voraussetzungen geschaffen werden, hieß es in der Mitteilung der Bundesregierung. Über einen genauen Zeitpunkt, wann eine entsprechende Regelung greifen könnte, war allerdings nichts bekannt.

Telefonische Krankschreibung in manchen Fällen bald wieder möglich? Neue Richtlinie erwartet 

„Nach den positiven Erfahrungen soll nun eine Möglichkeit geschaffen werden, die telefonische Krankschreibung wieder zuzulassen – allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patientinnen oder Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind“, informierte die Bundesregierung in der Mitteilung „Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dazu eine Richtlinie bis zum 31. Januar 2024 ausarbeiten“, hieß es dort weiter. Der Bundestag hatte am 23. Juni 2023 eine entsprechende Regelung verabschiedet, der Bundesrat hatte diese Regelung am 7. Juli 2023 gebilligt. „Die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten, war während der Corona-Krise eine wichtige Option“, heißt es rückblickend in der Mitteilung der Bundesregierung: „Sie hat Arztpraxen entlastet und Infektionsgefahren – zum Beispiel in vollen Wartezimmern – reduziert.“

Während der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibungen erprobt. (Archivbild)

AU per Videosprechstunde – in welchen Fällen ist das möglich?

Bereits jetzt seien Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich, informiert die Bundesregierung davon abgesehen. Auch zum Beispiel die Techniker Krankenkasse (TK) verweist auf diese Möglichkeit, die allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann. So könnten Versicherte ihre Krankschreibung, sofern die Praxis dies anbiete, auch per Videosprechstunde erhalten, wie es auf der Website der Krankenkasse heißt. „Dies gilt, wenn für die Feststellung der Erkrankung keine persönliche körperliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt nötig ist“, erklärt die TK allerdings. Und weiter: „War die Patientin oder der Patient der Arztpraxis bisher unbekannt, kann die erkrankte Person per Videosprechstunde für bis zu drei Kalendertage krankgeschrieben werden. Wurde die erkrankte Person in der Arztpraxis schon als Patientin oder Patient geführt, ist eine Krankschreibung von bis zu sieben Kalendertagen möglich.“

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Wenn es in den Wartezimmern der Arztpraxen voller wird

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit hatte in diesem Sommer ungewöhnlich viele Krankschreibungen registriert. Jeder Beschäftigte kam von Juli bis September 2023 im Schnitt auf 4,6 Fehltage – obwohl es keine Sommergrippewelle gegeben habe, wie eine Auswertung der Kasse laut Deutscher Presse-Agentur ergab. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es trotz starker Erkältungswelle 4,3 Fehltage. Mit Blick auf die noch anstehende Erkältungssaison im letzten Quartal 2023 rechnet die DAK mit einem Jahreshöchstwert. Dann dürfte es auch in den Wartezimmern der Arztpraxen entsprechend voller werden.

„Aufgrund unserer Analyse gehen wir davon aus, dass wir 2023 zum ersten Mal seit vielen Jahren insgesamt auf deutlich über 20 Fehltage pro Beschäftigte und Jahr kommen werden“, sagte DAK-Vorstandschef Andreas Storm laut dpa. 2022 hatte die DAK bei Beschäftigten im Schnitt fast 20 Fehltage registriert – gut fünf Tage mehr als noch 2021.

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