Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Keine Krankschreibung mehr per Telefon: Wie Sie trotzdem dem Wartezimmer entgehen
VonCarina Blumenroth
schließen
Bei Erkältungssymptomen einfach schnell zum Telefon greifen und eine Krankschreibung vom Arzt bekommen. Bequem von der Couch – das geht so nicht mehr.
Seit April 2023 können Sie sich nicht mehr telefonisch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung ist ausgelaufen, teilt die Bundesregierung mit. Sollten Sie bei Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung benötigen, müssen Sie wieder eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Krankschreibung nicht mehr per Telefon: Corona-Maßnahme ist ausgelaufen
Die telefonische Krankschreibung war ein Teil der Sicherheitsmaßnahmen während der Corona-Pandemie. Volle Wartezimmer und das Zusammenkommen von (chronisch) kranken Menschen wurden so vermieden. Die Möglichkeit, sich telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen, wurde immer wieder verlängert. Jetzt ist damit vorerst Schluss. Sollte sich die pandemische Lage wieder verschlechtern, will die Bundesregierung „erneut schnell reagieren“, wie es auf der eigenen Webseite heißt.
Keine Bescheinigung per Telefon: Verbraucherzentrale sieht darin einen Rückschritt
Es war eine Win-Win-Situation für Praxen und Patientinnen und Patienten, schreibt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auf der Webseite. Moormann nennt die telefonische Krankschreibung eine „Innovation“, die Abschaffung durch den Bundesausschuss sei keine verbraucherfreundliche Regelung. Er sieht jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht, etwas zu ändern. Auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach finde die telefonische Krankschreibung sinnvoll. Allerdings müsste darüber der Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen entscheiden, wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet. Der Hausärzteverband ist ebenfalls weiter für eine telefonische Krankschreibung:
Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten.
Wann Sie weiterhin eine telefonische Krankschreibung erhalten:
Ärztinnen und Ärzte dürfen Sie (seit dem 01. April) nach telefonischer Anamnese krankschreiben, „wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht“. Das kann bei Infektionskrankheiten wie Covid-19 oder Affenpocken der Fall sein, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf der eigenen Webseite mitteilt.
Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, sagt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass die Krankschreibung per Telefon eigentlich ausgeweitet werden müsse: „Wir sollten die Regelung nicht nur fortsetzen, sondern auch jenseits von Atemwegserkrankungen auf weitere akute Beschwerden ausweiten.“ Weiter sagt Dahmen der dpa, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten kennen würden. Sie sollten demnach über eine telefonische Krankschreibung entscheiden dürfen. Die Ampel-Regierung (SPD, FDP, Grüne) sollte daher eine „schnelle und pragmatische Fortsetzung“ beschließen.