Private Vorsorge in Gefahr?
Habeck fordert Beitragspflicht von Kapitalanlegern: Was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet
- VonBleranda Shabanischließen
Robert Habeck plant, Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte zu erheben, um die Krankenkassen zu stützen. So viel wäre bei Umsetzung von Habecks Idee noch von Ihren Kapitalgewinnen übrig.
Frankfurt – Ende des vergangenen Jahres erreichten zahlreiche Versicherte unerfreuliche Post von ihren Krankenkassen: Die Ankündigung deutlich erhöhter Zusatzbeiträge. Die BKK Verbundplus, eine der betroffenen Kassen, nennt als Grund „enorme finanzielle Mehrbelastungen und steigende Leistungsausgaben“.
Zum Jahresbeginn haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge so stark angehoben wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Finanzierungslücke im System ist gewaltig.
Robert Habeck fordert: Kapitalgewinne in die Beitragspflicht einbeziehen
In Reaktion auf diese finanziellen Herausforderungen fordern die Grünen, unter der Führung von Wirtschaftsminister Robert Habeck, eine Erweiterung der Beitragspflicht. Konkret soll künftig auch Kapitalgewinnbesteuerung, etwa aus Aktien und Anleihen, in die Finanzierung der sozialen Sicherheitssysteme, wie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einbezogen werden.
Robert Habeck stellte in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ die Frage: „Warum soll eigentlich Arbeit höher belastet sein als Einkommen durch Kapitalerträge?“ Die Frage und der Vorschlag stieß auf viele kritische Reaktionen. Bei Parteien und Ökonomen. Besonders für Menschen, die ihr Geld in Finanzprodukte investieren oder für die Altersvorsorge sparen, kam die Nachricht eines möglichen Beitrags auf Kapitalgewinne wie ein herber Rückschlag.
Grüne wollen nach Habeck-Vorstoß besänftigen: Kleinanleger wohl nicht betroffen
Felix Banaszak, Vorsitzender der Grünen, versuchte, die Wogen zu glätten. Er betonte, dass Habecks Vorschlag „großzügige Freibeträge“ vorsehe, um kleinere Sparer nicht zusätzlich zu belasten. Die Diskussion beziehe sich demnach ausschließlich auf Kapitalerträge, die eine bestimmte Grenze überschreiten. Eine genaue Zahl nannte er jedoch nicht.
Vergleich: Nettoertrag mit und ohne Sozialabgaben
Um die möglichen Auswirkungen einer zusätzlichen Belastung durch Sozialabgaben auf Kapitalerträge besser zu verdeutlichen, zeigen die folgenden Rechenbeispiele, wie sich die Steuer- und Abgabenlast bei unterschiedlichen Ertragsbeträgen verändern würde. Da die Zusatzbeiträge nicht allgemeingültig sind und sich in den Krankenversicherungen unterscheiden, wird ein hypothetischer, aber realistischer Satz von 20 Prozent genutzt. Wenn eine Kirchensteuer gezahlt werden muss, würde die Gesamtbelastung noch höher ausfallen.
Beispiel 1: Kapitalerträge von 3.000 Euro
Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 Prozent sowie dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Bei einem Kapitalertrag von 3.000 Euro würden 791,25 Euro an Steuern anfallen, sodass netto 2.208,75 Euro übrig bleiben. Wenn nun zusätzlich Sozialabgaben von etwa 20 Prozent auf diesen Betrag erhoben werden, stiege die Gesamtbelastung auf 1.391,25 Euro. Der Nettoertrag würde dann auf nur noch 1.608,75 Euro sinken – eine Gesamtbelastung von rund 46,04 Prozent.
Beispiel 2: Kapitalerträge von 10.000 Euro
Bei einem Kapitalertrag von 10.000 Euro würden insgesamt 2.637,50 Euro an Steuern anfallen, sodass netto 7.362,50 Euro übrig bleiben. Falls zusätzlich Sozialabgaben von rund 20 Prozent eingehoben werden, käme eine Gesamtbelastung von 4.637,50 Euro zustande, sodass der Nettoertrag auf 5.362,50 Euro sinken würde. Die Gesamtbelastung läge in diesem Fall bei etwa 46,38 Prozent. Ohne die Erhebung von Sozialabgaben bliebe den Sparern jedoch der Nettoertrag von 7.362,50 Euro.
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