3,74 Prozent mehr Rente

Rentenerhöhung 2025 kommt später als gewohnt: Das sollten Rentner über die Juli-Auszahlung wissen

  • Amy Walker
    VonAmy Walker
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Das Plus bei der Rente ist wieder einmal recht beachtlich. Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Rente erneut - doch diesmal ist die Erhöhung nur auf dem Papier.

Berlin – Für über 21 Millionen Bürgerinnen und Bürger im Land gab es vergangene Woche gute Nachrichten: Erneut steigt die Rente im Sommer an. 2025 beträgt die Rentenerhöhung 3,74 Prozent und liegt damit über der Inflationsrate. Nach Angaben der Bundesregierung bedeutet die Erhöhung ein Plus von durchschnittlich 66,15 Euro im Monat. Der Rentenwert steigt damit auch nochmal an und beträgt ab 1. Juli dann 40,79 Euro.

Rentenerhöhung kommt 2025 erstmals im August wirklich an

Für Rentner und Rentnerinnen gibt es in diesem Jahr aber noch eine Besonderheit. Zum 1. Juli wird nämlich nicht nur die neue Rente überwiesen. Es wird auch der neue Pflegebeitrag rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 abgezogen. Im Januar ist der Pflegebeitrag nämlich um 0,2 Prozent angehoben worden, diesen behält die Deutsche Rentenversicherung automatisch ein und überweist das Geld an die Pflegekassen. Doch dafür braucht die Rentenversicherung eine Vorlaufzeit von sechs Monaten, das ist gesetzlich festgeschrieben.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
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Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Da die Erhöhung des Pflegebeitrags aber erst im Dezember gebilligt wurde, konnte die Umsetzung des erhöhten Beitrags für Rentner und Rentnerinnen nicht zum 1. Januar wie bei allen anderen erfolgen. Stattdessen werden Rentner und Rentnerinnen erst zum 1. Juli erstmals den neuen Beitrag zahlen – und müssen dann die ersten sechs Monate des Jahres nachreichen.

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Weniger Rente im Juli durch den höheren Pflegebeitrag: Im August gibt es dann die Erhöhung

Das bedeutet, dass bei der Rentenerhöhung gleichzeitig 1,4 Prozent (7 x 0,2 Prozent) einbehalten werden, um die rückwirkenden Pflegebeiträge zu entrichten. Die erste Rentenerhöhung im Juli fällt daher 1,4 Prozent niedriger aus, bevor die Rentner und Rentnerinnen dann die Erhöhung wirklich spüren. Statt 3,74 Prozent mehr Geld im Juli erhalten sie also nur 2,34 Prozent mehr Rente als üblich. Erst im August wird die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent dann erstmals ausgezahlt.

Wie sich das konkret auswirkt, haben wir hier in einem Beispiel berechnet:

Angelika erhält aktuell eine Brutto-Rente von 950 Euro im Monat. Für die Krankenkasse zahlt sie einen Beitragssatz von 17 Prozent und für die Pflege zahlt sie 3,4 Prozent, es bleiben ihr also am Ende 836,95 Euro als Netto-Rente übrig.

Zum 1. Juli 2025 wird die Rente um 3,74 Prozent erhöht, ihre neue Brutto-Rente beträgt also dann 985,53 Euro. In diesem Monat steigt aber auch der Pflegebeitrag auf 3,6 Prozent an. Angelika muss also im Juli 2025 1,4 Prozent mehr von ihrer Rente abgeben als bisher. Davon entfallen 1,2 Prozent auf die rückwirkende Zahlung des Pflegebeitrags.

Die Rentenversicherung zieht also 8,5 Prozent (für ihren Anteil der Krankenkasse) + 3,6 Prozent (für die Pflege) + 1,2 Prozent (rückwirkende Pflegebeiträge) = 13,3 Prozent ab. Das ergibt für den Juli eine Netto-Rente von 854,45 Euro.

Im August 2025 bekommt Angelika dann ihre neue normale Rente nach der Anpassung. Diese beträgt dann 866,28 Euro.

Die Rentenerhöhung bedeutet für Millionen Rentner und Rentnerinnen auch, dass sie steuerpflichtig werden. Keine Steuern müssen diejenigen zahlen, die weniger als 12.069 Euro im Jahr zur Verfügung haben. Jedes Jahr kommen durch die Anpassung der Renten Menschen hinzu, die auf einmal diese Grenze reißen. Allerdings fallen die Steuern für diejenigen, die erstmals steuerpflichtig werden, eher gering aus.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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