Informationen zur Rente

Jeder Rentner erhält Post: Warum dieses Schreiben der Rentenversicherung so wichtig ist

  • Amy Walker
    VonAmy Walker
    schließen

Zurzeit sendet die Deutsche Rentenversicherung Briefe an alle 22 Millionen Rentner im Land. Der Brief beinhaltet bedeutende Informationen.

Berlin – Mit dem Jahreswechsel gibt es auch für die rund 22 Millionen Menschen im Land, die eine Rente beziehen, auch so einige Änderungen. Im Juli wird es zum Beispiel eine neue Rentenerhöhung geben, für Erwerbsminderungsrentner ist zum Jahreswechsel die Hinzuverdienstgrenze angepasst worden und es müssen zahlreiche Rentner wahrscheinlich mehr Steuern zahlen. Zu letzterem erhalten Rentner und Rentnerinnen jetzt einen Brief der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Post von der Rentenversicherung: Das ist der Brief an Rentner

Die DRV verschickt jetzt gerade Post zu den Angaben über die Rente, die für die Steuererklärung wichtig sind. Diese Briefe flattern in den nächsten Tagen und Wochen bei den Rentenbeziehenden ein. Wie die DRV informiert, werden diese Daten gleichzeitig direkt an das Finanzamt übermittelt, sodass bei der Ausfüllung der Steuererklärung die Anlage R und die Anlage Vorsorgeaufwand nicht mehr ausgefüllt werden muss.

„Nur wenn Sie das Ergebnis Ihrer Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchten, müssen Sie Ihre Daten eintragen. Die Rentenbezugsbescheinigung erklärt Ihnen dann genau, in welche Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind“, so die DRV.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Wer noch nie eine solche Rentenbezugsbescheinigung von der DRV bekommen hat, muss diese wahrscheinlich noch beantragen. Der Antrag muss einmal gestellt werden, danach gibt es einmal im Jahr diese Renten-Post. Den Antrag können Rentner und Rentnerinnen online stellen.

Der große Renten-Ratgeber

Mit unserem umfangreichen Renten-Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Tipps rund um das Thema Rente übersichtlich zusammengefasst. Jetzt kostenlos herunterladen.

Brief zur Rente geht nicht nur an Rentner: Auch Arbeitnehmer bekommen Post

Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind alle Rentner und Rentnerinnen, die ein zu versteuerendes Einkommen von über 11.784 Euro im Jahr 2024 hatten, für Paare gilt der Freibetrag von 23.568 Euro. Wer weniger als diesen Betrag zur Verfügung hat, muss keine Steuererklärung abgeben und zahlt auch keine Steuern. Jede und jeder kann aber auch freiwillig eine Erklärung abgeben, um noch mehr Steuervorteile zu bekommen.

Nicht nur Rentner, sondern auch Arbeitnehmer erhalten zu Beginn des Jahres Informationen zur Rente. Zwischen Januar und Ende Februar erhalten sie von ihrem Arbeitgeber die sogenannte Jahresmeldung. Dieses Dokument ist eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung weitergegeben hat. Es enthält unter anderem Angaben zur Beschäftigungsdauer und zum Gehalt. Da falsche Angaben übernommen werden und sich negativ auf Rentenansprüche auswirken können, sollten Arbeitnehmer diese Informationen überprüfen.

Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Mehr zum Thema