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Wichtige Post von der Rentenversicherung: Das ist der Brief an Rentner
Die DRV verschickt jetzt gerade Post zu den Angaben über die Rente, die für die Steuererklärung wichtig sind. Diese Briefe flattern in den nächsten Tagen und Wochen bei den Rentenbeziehenden ein. Wie die DRV informiert, werden diese Daten gleichzeitig direkt an das Finanzamt übermittelt, sodass bei der Ausfüllung der Steuererklärung die Anlage R und die Anlage Vorsorgeaufwand nicht mehr ausgefüllt werden muss.
„Nur wenn Sie das Ergebnis Ihrer Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchten, müssen Sie Ihre Daten eintragen. Die Rentenbezugsbescheinigung erklärt Ihnen dann genau, in welche Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind“, so die DRV.
Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen
Wer noch nie eine solche Rentenbezugsbescheinigung von der DRV bekommen hat, muss diese wahrscheinlich noch beantragen. Der Antrag muss einmal gestellt werden, danach gibt es einmal im Jahr diese Renten-Post. Den Antrag können Rentner und Rentnerinnen online stellen.
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Brief zur Rente geht nicht nur an Rentner: Auch Arbeitnehmer bekommen Post
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind alle Rentner und Rentnerinnen, die ein zu versteuerendes Einkommen von über 11.784 Euro im Jahr 2024 hatten, für Paare gilt der Freibetrag von 23.568 Euro. Wer weniger als diesen Betrag zur Verfügung hat, muss keine Steuererklärung abgeben und zahlt auch keine Steuern. Jede und jeder kann aber auch freiwillig eine Erklärung abgeben, um noch mehr Steuervorteile zu bekommen.
Nicht nur Rentner, sondern auch Arbeitnehmer erhalten zu Beginn des Jahres Informationen zur Rente. Zwischen Januar und Ende Februar erhalten sie von ihrem Arbeitgeber die sogenannte Jahresmeldung. Dieses Dokument ist eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung weitergegeben hat. Es enthält unter anderem Angaben zur Beschäftigungsdauer und zum Gehalt. Da falsche Angaben übernommen werden und sich negativ auf Rentenansprüche auswirken können, sollten Arbeitnehmer diese Informationen überprüfen.