Neues Jahr, neue Werte
Rente im Fokus: Diese Änderungen stehen 2025 an
- VonMax Schäferschließen
Rentenalter, Kürzungen, Einkommensgrenzen: Ab dem 1. Januar stehen bei der Rente umfassende Veränderungen an. Hier finden Sie einen umfassenden Überblick.
Berlin – Bei der Rente stehen zum 1. Januar 2025 weitreichende Änderungen an. Weitere Neuerungen im neuen Jahr wie steigende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung betreffen Rentner zusätzlich. Auch für Erwerbstätige, die noch weit vor dem Ruhestand stehen, sowie Arbeitnehmer haben die Änderungen zum Jahreswechsel Folgen.
Renten-Änderungen 2025: Die Altersgrenze steigt schrittweise – auch Rente mit 63 betroffen
2025 stellt etwa einen nächsten Schritt bei der Altersgrenze dar. Bis 2031 soll der Rentenbeginn bei 67 Jahren liegen. Am 1. Januar steigt das Rentenalter dabei um zwei Monate. Mit 66 Jahren und sechs Monaten kann nun der aktuelle Jahrgang 1960 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
Ausnahme bleibt dabei weiterhin die umgangssprachliche Rente mit 63. Auch bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte, wie sie offiziell heißt, steigt die Altersgrenze. Bereits zuvor konnten die Personen mit 45 Beitragsjahren nicht mehr mit 63 in Rente gehen, sondern mit 64 Jahren und vier Monaten. Für Menschen aus dem Jahrgang 1961 sind es ab 2025 nun 64 Jahre und sechs Monate. In den kommenden Jahren steigt die Grenze um jeweils zwei Monate an – bis 65 Jahre. Diese Grenze gilt ab dem Jahrgang 1964.
Abschlag bei Rente mit 63 steigt 2025 für neue Rentner auf 13,2 Prozent
Beschäftigte können jedoch auch weiterhin ab dem Alter von 63 in Rente gehen – über die Rente für langjährig Versicherte. Diese Möglichkeit gibt es für Menschen, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der frühere Ruhestand ist jedoch mit Abschlägen verbunden. Pro Monat, den die Menschen früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
Durch das höhere Rentenalter 2025 steigt auch der Abschlag, den Frührentner in Kauf nehmen müssen, wenn sie mit 63 in Rente gehen. Für Neurentner des Jahrgangs 1962, die 2025 63 werden, ist das reguläre Rentenalter 66 Jahre und acht Monate. Beim frühestmöglichen Ruhestand mit 63 liegt der Abschlag bei 13,2 Prozent. 2024 waren es noch 12,6 Prozent.
Neurentner müssen 2025 einen größeren Teil ihrer Rente besteuern
2025 steigt zudem der Anteil der Rente, die besteuert werden muss. Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss nun 83,5 Prozent seiner Bruttojahresrente versteuern, wenn diese über dem Freibetrag liegt. 16,5 Prozent bleiben weiterhin steuerfrei. Die Regelung betrifft alle Neurentner. In den kommenden Jahren erhöht sich der Anteil um jeweils 0,5 Prozentpunkte.
Ab 2025 gelten eine neue Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße
Bei der Beitragsbemessungsgrenze und der Bezugsgröße gelten ab dem 1. Januar zudem einheitliche Werte für ganz Deutschland. Zusätzlich steigen sie. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt dann bei monatlich 8050 Euro – statt bisher 7550 Euro in den alten und 7450 Euro in den neuen Bundesländern. Sie bestimmt den Höchstbetrag des Arbeitseinkommens, bis zu welchem Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden müssen. Für den darüberliegenden Anteil werden keine Beiträge fällig.
Die Bezugsgröße ist dagegen bei der Beitragsberechnung von Selbstständigen bedeutend, die in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. 2025 steigt sie auf 3745 Euro. Zuvor waren es 3535 Euro bzw. 3465 Euro monatlich.
Mindest- und Höchstbetrag für freiwillig Versicherte steigen 2025
Wer dagegen freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlt, muss ab 2025 einen neuen Mindestbetrag von 103,42 Euro im Monat statt 100,07 Euro zahlen. Auch der Höchstbetrag steigt von 1404,30 Euro auf 1497,30 Euro im Monat. Alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 16 Jahre alt und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können diese Beiträge leisten. Das gilt auch für Menschen, die eine vorgezogene Rente beziehen, ihr reguläres Rentenalter jedoch noch nicht erreicht haben.
Menschen mit Erwerbsminderungsrente profitieren 2025
Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält, darf 2025 mehr dazuverdienen. Ab Januar liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente bei 19.661 Euro, bei einer teilweisen Erwerbsminderung sind es 39.332 Euro.
Auch die Zurechnungszeit bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente steigt. Die Zurechnungszeit ist die Phase vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum regulären Rentenalter. Die Betroffenen werden damit so gestellt, als hätten sie mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Da die Grenze für den regulären Rentenbeginn steigt, wird auch die Zurechnungszeit auf 66 Jahre und zwei Monate angepasst.
Minijob-Grenze steigt auf 556 Euro – mit Folgen für Rentenbeiträge
Auch die neue Minijobgrenze von 556 Euro statt 538 Euro wirkt sich auf die Rente aus. Denn dadurch steigt die Untergrenze für Midijobs auf 556,01 Euro an. Die Obergrenze dagegen bleibt stabil bei 2000 Euro im Monat. Bei einem Verdienst in diesem sogenannten Übergangsbereich zahlen die Beschäftigten einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, also auch zur Rente. Der zu zahlende Anteil steigt dabei mit dem Einkommen, bis beim Erreichen der Obergrenze von 2000 Euro der volle Beitrag fällig ist. Trotz des geringeren Beitrags werden die Rentenansprüche nach dem vollen Gehalt berechnet. Da viele Menschen neben der Rente in Mini- und Midijobs beschäftigt sind, betrifft die Neuerung auch sie.
Auch Rentner sind von steigenden Beiträgen zur Pflege- und Krankenversicherung betroffen
Zudem steigen auch die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Schätzerkreis der Krankenversicherung hatte empfohlen, den Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent zu erhöhen. Die Krankenkassen sind dabei jedoch frei, weshalb sich der Zusatzbeitrag unterscheidet. Bei der Pflegeversicherung soll der Satz um 0,2 Prozent steigen. Hier steht der Beschluss jedoch noch nicht endgültig fest. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2025 gleich und liegt damit bei 18,6 Prozent.
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