Lohn, Mehrwertsteuer und Rente

Änderungen im Supermarkt, beim Pflegegeld und Bürgergeld: Was sich für Verbraucher im Januar 2024 ändert

  • Daniel Geradtz
    VonDaniel Geradtz
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2024 werden Bürgergeldempfänger mehr Geld erhalten, während sich die Preise in mehreren Bereichen verteuern. Ein Überblick.

München – Alle Jahre wieder treten am 1. Januar neue Gesetze und Bestimmungen in Kraft, die Einfluss auf Verbraucher haben. Auch 2024 müssen sich viele Menschen auf Neuerungen einstellen. Über einige können sie sich freuen. Andere werden den Geldbeutel hingegen belasten.

Neuerungen für Arbeitnehmer im Jahr 2024

Die Höhe des Mindestlohns wird 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro brutto angehoben. Gleichzeitig erhöht sich der Betrag, den Arbeitnehmer durch einen Minijob hinzuverdienen dürfen. Bislang liegt die Grenze bei 520 Euro pro Monat. Nach dem Jahreswechsel liegt sie bei 538 Euro.

Wer ab dem 1. Januar 2024 eine Berufsausbildung beginnt, darf sich im ersten Lehrjahr über einen höheren Lohn freuen. Dieser wird um rund 4,7 Prozent angehoben und beträgt dann 649 Euro pro Monat. Allerdings können in Tarifverträgen Ausnahmen geregelt werden.

Diese Sozialleistungen steigen 2024

Personen, die ihre Einkünfte aus dem Bürgergeld beziehen, werden nach dem Jahreswechsel mehr Geld zur Verfügung haben. Die mehr als fünf Millionen Empfänger der Sozialleistung erhalten im Durchschnitt zwölf Prozent mehr. Alleinstehende werden dann monatlich 563 Euro erhalten. Bei Erwachsenen, die mit ihrem Partner in einem Haushalt leben, steigt der Bürgergeldsatz auf monatlich 506 Euro. Bei Kindern wird das Bürgergeld abhängig vom Alter ausgezahlt. Es liegt zwischen 357 und 471 Euro pro Monat.

Einkommensschwache Familien werden zudem von einem steigenden Kinderzuschlag profitieren. Der monatlich ausgezahlte Betrag steigt auf bis zu 292 Euro pro Kind.

Änderung ab Januar 2024: Entlastung für Pflegebedürftige, E-Rezept kommt

In der häuslichen Pflege wird das Pflegegeld ab Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Der Betrag ist abhängig von der Pflegestufe. Das Plus wird sich auf 16 bis 45 Euro pro Monat belaufen. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge ebenfalls um fünf Prozent steigen. Angehörige, die ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder selbst pflegen, haben ab 2024 einen jährlichen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Er beläuft sich auf zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Pflegebedürftige in Heimen erhalten eine Entlastung in Form von höheren Zuschlägen für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Abhängig von der Aufenthaltsdauer liegt die Erhöhung bei fünf bis zehn Prozent.

Vertragsärzte müssen verschreibungspflichtige Medikamente im neuen Jahr mit einem E-Rezept ausstellen. Die Patienten können das Rezept per App, Papierausdruck oder mit der Versichertenkarte ihrer Krankenkasse einlösen.

Renteneintrittalter steigt 2024, höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Das Renteneintrittsalter für Rentenversicherte des Geburtenjahrgangs 1958 erhöht sich auf 66 Jahre. Bei allen danach Geborenen erhöht sich das Eintrittsalter pro Jahr um zwei Monate. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann also erst im Alter von 67 Jahren in Rente gehen.

Das Pflegegeld wird sich 2024 erhöhen.

Wer mehr verdient, soll künftig bei den Sozialabgaben tiefer in die Tasche greifen müssen. Im Westen steigt das Beitragsmaximum in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung auf bis zu 7550 Euro pro Monat. Die Höchstgrenze im Osten beträgt dann 7450 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 5175 Euro angehoben werden.

Geld-Änderung: Kosten an der Tankstelle und in der Gastronomie steigen 2024

Der CO₂-Preis steigt im kommenden Jahr stärker als zunächst vorgehen. Er wird 45 Euro je Tonne betragen. Damit steigen werden für Verbraucher fossile Brennstoffe teurer. Neben höheren Preisen für Benzin und Diesel an der Tankstelle wird sich das auch auf den Kauf von Heizöl auswirken.

Dadurch könnten sich auch wesentliche Ausgaben zum Lebensunterhalt verteuern. Unabhängig davon müssen sich Verbraucher auf höhere Preise in der Gastronomie einstellen. Denn dann gilt nicht mehr der verringerte Mehrwertsteuersatz. Der Anteil der Mehrwertsteuer wird von sieben auf 19 Prozent ansteigen.

Der Wegfall der Energiepreisbremse ist in vielen Fällen nur noch eine Formalie. Denn die gesunkenen Preise von Strom und Gas haben zuletzt dazu geführt, dass sie in den meisten Fällen nicht mehr angewendet wurde.

Heizungsgesetz startet 2024 – E-Autos werden nicht mehr gefördert

Verbraucher, die innerhalb eines Neubaugebietes eine Immobilie errichten, müssen sich ab 2024 an die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes halten. Diese schreiben vor, dass nur Heizungen verbaut werden dürfen, die mindestens 65 Prozent ihrer Leistung aus erneuerbaren Energien erzeugt.

2024 wird es den Umweltbonus beim Kauf eines E-Autos nicht mehr geben. Anträge konnten noch bis zum 17. Dezember gestellt werden. Wer also kurz vor dem Jahreswechsel noch den Bonus abstauben will, geht leer aus.

Änderung im Supermarkt ab Januar: Pfand auf Milchflaschen kommt

Die Pfandpflicht wird 2024 auf Milchgetränke ausgeweitet, die in Plastikflaschen verkauft werden. Wie bei sonstigen Einwegverpackungen beträgt das Pfand 25 Cent.

Das Lieferkettengesetz wird ausgeweitet. Dabei handelt es sich um Vorschriften, zur Einhaltung der Menschenrechte bei Zulieferern. Bislang waren diese nur für Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmern verbindlich. Die Grenze wird auf 1000 Mitarbeiter reduziert.

Neu für Eltern: Kinderreisepass wird 2024 elektronisch

Den Kinderreisepass für Jugendliche unter zwölf Jahren wird es 2024 nicht mehr in seiner bisherigen Form geben. Stattdessen brauchen Eltern für ihre Kinder dann einen neuen elektronischen Reisepass. Dieser ist länger gültig und gibt die Möglichkeit, weltweit zu reisen.

Für Reisende und Pendler in Deutschland sind Lokführerstreiks seit langer Zeit allgegenwärtig. Diese werden wohl auch 2024 zu Beeinträchtigungen führen. Wie die Lokführergewerkschaft GDL mitteilt, sind ab 8. Januar wieder längere Streiks möglich. (dg/dpa)

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