25 Cent Pfand
Einwegpfand soll ab 1. Januar 2024 auf bestimmte Produkte ausgedehnt werden
VonAnne Hundschließen
Auf fast alle Getränke in Einwegverpackungen sind mittlerweile 25 Cent Pfand fällig. Ausgenommen sind zum Beispiel Milch- und Milchmischgetränke in Einwegkunststoffflaschen.
Ob Fruchtsaft in der Kunststoffflasche oder Prosecco in der Dose: Auf fast alle Getränke in Einwegverpackungen sind inzwischen 25 Cent Pfand fällig, eine Ausweitung der Pfandpflicht gilt seit Jahresbeginn 2022.
Auf welche Getränke wird Einwegpfand erhoben, auf welche nicht?
Auf welche Getränke wird ein Einwegpfand erhoben? Unter die Pfandpflicht fallen „Bier, Biermischgetränke, Cider und Apfelwein sowie andere alkoholische Mischgetränke, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure, Nektare und Säfte sowie Smoothies, Energydrinks, Alkopops und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von weniger als 50 Prozent“, wie die Verbraucherzentrale Hamburg laut Mitteilung im Juli informierte. Tipps, wenn die Pfandflaschen-Rückgabe nicht klappt.
Auf welche Getränke beziehungsweise Getränkeverpackungen wird dagegen kein Einweg-Pfand erhoben? Von einer entsprechenden Pfandpflicht ausgenommen sind hier „Weine, Sekte und Spirituosen in Flaschen, Milch oder Milchmischgetränke in Kunststoffflaschen, Säfte und andere Getränke in Tetrapaks, Schlauchbeuteln oder Folienstandbodenbeuteln („Capri-Sun”)“ so die Verbraucherzentrale. „Größere Verpackungen wie Partyfässchen dürfen ebenfalls ohne Pfand verkauft werden.“
Einweg-Pfand von 25 Cent fällig?
Woran erkennt man pfandpflichtige Einweg-Verpackungen? „Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig gekennzeichnet sein“, erklärt die Verbraucherzentrale aktuell auf ihrer Website. „Die Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode). DPG steht für die Deutsche Pfandsystem GmbH. Die DPG wird u. a. von Einweg-Getränkeabfüllern und -Händlern getragen.“ Das Hersteller-Logo hat laut der Verbraucherzentrale folgende Bedeutung:
- pfandpflichtige Einweg-Verpackung
- Einweg-Pfand beträgt immer 25 Cent
- Pfanderstattung von 25 Cent im Handel
Einweg-Pfand soll ab 2024 erweitert werden
Mit dem Jahreswechsel werde das Einwegpfand auf weitere Produkte ausgedehnt, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ab Januar 2024 komme beim Einwegpfand eine neue Regelung hinzu: „Dann fallen auch die letzten Ausnahmen für milchhaltige Getränke, die der Pfandautomat bisher wieder ausgespuckt hat“, heißt es unter anderem in dem Bericht. Grund für die schrittweise Ausweitung des Pfandsystems sei eine Novelle des Verpackungsgesetzes. So endet dem Bericht zufolge mit dem bevorstehenden Jahreswechsel die Übergangsfrist für „bestimmte Milchgetränke“ in Plastikflaschen. „Dabei handelt es sich wohl um Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent – zum Beispiel Kakaodrinks oder auch Trinkjogurts, wie sie Müllermilch und Nestlé, aber auch die zahlreichen Eigenmarken der Discounter anbieten“, heißt es weiter in dem Bericht des RND. „Sobald die Produkte in Plastikflaschen statt im Tetra Pak verkauft werden, kosten sie ab dem 1. Januar 25 Cent mehr.“
Die DPG informiert zudem auf ihrer Website: „Zum Jahresstart 2024 bekommen Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo“. Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) würden diese Getränke „pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert“, heißt es dort weiter. Die DPG bietet zudem einen Überblick über alle pfandpflichtigen Getränke.
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Woran erkennt man dagegen Mehrwegflaschen?
Grundsätzlich sollte man folgenden Unterschied beim Leergut kennen: Pfand wird sowohl auf Einweg- als auch auf Mehrwegflaschen erhoben. „Zur Unterscheidung kann man aber die Höhe des Pfands heranziehen“, wie in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vereinfachend erklärt wird – „bei Mehrwegflaschen ist das Pfand in der Regel niedriger – das heißt 8 oder 15, statt 25 Cent“. Außerdem sei auf Mehrwegflaschen manchmal das Wort „Mehrweg“ eingestanzt oder auf dem Etikett abgedruckt. „Zudem können diese mit Umweltzeichen gekennzeichnet sein.“
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