Strategie zum Eintritt
Früher in Rente: Warum sich das 2023 besonders lohnt
VonVictoria Krumbeckschließen
Der Beginn des Ruhestands sollte gut überlegt sein. Wer 2024 in Rente gehen möchte, könnte bereits mit der Frührente im Dezember 2023 von bis zu 2000 Euro profitieren.
Berlin/München – Viele Menschen träumen von einem vorzeitigen Rentenbeginn ab dem Alter von 63 Jahren. Berufstätige, die 1964 oder später geboren sind, können aber erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in die Rente gehen. Wer früher Rente beantragen möchte, der muss oft mit hohen Abschlägen rechnen. Damit erscheint die Rente mit 63 für viele Menschen unattraktiv. Doch laut dem Bundesverband der Rentenberater kann sich ein vorzeitiger Renteneintritt unter bestimmten Umständen lohnen.
Frühzeitig in Rente: Kombi-Rentenantrag 2023 kann sich lohnen
In der Regel beträgt der Rentenabschlag 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat, den ein Berufstätiger früher in Rente gegangen ist. Wer also mit 63 Jahren anstatt mit 67 Jahren in die Rente will und nach 1964 geboren ist, muss mit einem monatlichen Abschlag von 14,4 Prozent rechnen. Laut dem Bundesverband der Rentenberater würde auch die Hinterbliebenenrente entsprechend niedriger ausfallen. Generell gilt, je älter man wird, desto weniger lohnt sich ein frühzeitiger Rentenbezug, wie der Verband informiert. Wann Berufstätige in Rente gehen können, hängt jedoch auch von einer Vielzahl an weiteren Faktoren ab.
Die Regeln rund um die Rente sind kompliziert. Wer jedoch mit dem Gedanken spielt, in den nächsten Monaten und Jahren in Rente zu gehen – und weiterhin arbeiten will – könnte sogar mit einem Plus hinein starten. „Zur Jahreswende wird dieser Zusammenhang einmalig außer Kraft gesetzt. Wer zum Januar 2024 den Rentenstart plant, und mit zusätzlichen 0,3 Prozent Abschlag auch schon ab Dezember 2023 erstmals Rente beziehen könnte, sollte das in den allermeisten Fällen mit kombiniertem Rentenantrag tun“, so Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. Besonders wichtig ist dabei der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Rentner seit Januar 2023.
Nachwirkungen der Corona-Pandemie: Von frühzeitiger Rente 2023 profitieren
Konkret bedeutet das für Rentenantragssteller, dass der Antrag für langjährige Versicherte zum 1. Dezember 2023 mit einer 10-Prozentigen-Teilrente in Kombination mit 100-Prozentigen-Vollrente zum 1. Januar 2024 beantragt werden sollte, so der Verband. Der Grund für diesen Vorteil sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie und eine Spezialregel, schreibt die Wirtschaftswoche. Beitragszahler bekommen pro Jahr einen Rentenpunkt, der von der Höhe des eigenen Einkommens im Verhältnis zum allgemeinen Durchschnittsentgelt abhängt.
Wenn das eigene beitragspflichtige Einkommen genau dem Durchschnittsentgelt entspricht, wird ein Rentenpunkt berechnet. Je weiter das Einkommen über dem Durchschnitt liegt, desto mehr Punkte gibt es. Die Punkte sind jedoch bis zur Beitragsabmessungsgrenze von 7300 Euro pro Monat beschränkt. Im Osten liegt die Grenze bei 7100 Euro pro Monat.
Bei der speziellen Berechnungsregel wird für das Kalenderjahr des Rentenbeginns sowie für das Vorjahr nicht das endgültige Durchschnittsentgelt für die Punkteberechnung verwendet, sondern das vorläufige Durchschnittsentgelt. Auf Basis der Lohnsteigerung aus den Jahren zuvor wird das vorläufige Durchschnittsentgelt berechnet. Grund dafür ist das frühzeitige, verlässliche Festlegen der Rente. In der Regel sind die Abweichungen zwischen dem vorläufigen und endgültigem Durchschnittsentgelt gering. Doch für 2022 hat die Pandemie den Unterschied beeinflusst.
Rente im Dezember 2023: Bis zu 2000 Euro Vorteil bei Rentenbeginn
„Bei der endgültigen Festlegung des Durchschnittsentgeltes ergibt sich regelmäßig ein höherer Betrag als das vorläufige Durchschnittsentgelt. Allerdings fällt der Unterschied 2022 besonders hoch aus“, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) auf Anfrage der Wirtschaftswoche mit. Die Lohnsteigerungen 2020 und 2021 fielen sehr gering aus. Im Jahr danach änderte sich dies zwar, doch für die Berechnung wurde die geringe Lohnsteigerung der Pandemiejahre verwendet. Somit liegt der Betrag des vorläufigen Durchschnittsentgeltes im Jahr 2022 bei 38.901 Euro. Das endgültige Durchschnittsentgelt wiederum bei 42.053 Euro.
Das bedeutet: Wer 2023 in die Rente geht, dem werden mehr Rentenpunkte berechnet, da das vorläufige Durchschnittsentgelt niedriger ausfällt. Ein Rentenstart im Jahr 2024 würde wiederum auch ein höheres vorläufiges Durchschnittsentgelt bedeuten und damit weniger Rentenpunkte, da sich die Durchschnittsentgelte wieder angleichen. „Nimmt man alle relevanten Berechnungsaspekte zusammen, summiert sich der Vorteil des Rentenbeginns im Dezember unterm Strich auf etwa 1000 Euro für Durchschnittsverdienende und 2000 Euro für Höherverdienende“, erklärt Neumann.
Rente 2023: Niedrigeres Durchschnittsentgelt und mehr Rentenpunkte
Wenn die Rente im Jahr 2024 beantragt wird, dann bekommt ein Durchschnittsverdiener etwa 30 Euro weniger Rente im Jahr, bei Höchstbeitragszahler liegt der Betrag anfänglich bei rund 60 Euro weniger Rente. Der Bundesverband der Rentenberater betont, dass der Kombi-Rentenantrag mit 10 Prozent Teilrente zum Dezember 2023 und 100 Prozent Vollrente zum Januar 2024 finanziell dem normalen Rentenstart mit 100 Prozent Rente zum 1. Januar 2024 immer überlegen ist, egal wie alt man wird.
Auch für Beitragszahler, die erst in ein bis drei Jahren in Rente gehen wollen, könnte sich der Antrag lohnen. „Auch wenn die Rente zwischen Februar 2024 und April 2027 starten soll, kommt die Strategie infrage“, erklärte der Rentenberater Andreas Irion, Vize-Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, der Wirtschaftswoche. In der Zeit bis zum regulären Rentenstart entstehe zwar ein temporärer Nachteil, dieser wird jedoch „in Summe über die Monate immer kleiner als der Vorteil der zusätzlichen Rentenzahlung bei Kombi-Rentenantrag im Dezember 2023“, erklärte der Rentenberater.
Bis zum 29. Februar 2024 könne noch ein Kombi-Rentenantrag mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 gestellt werden, so Irion. Bevor sich Berufstätige für einen früheren Eintritt in die Rente entscheiden, sollte die Abschlagshöhe beachtet werden und wie viel in der Rente gearbeitet wird. (vk)
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