„Rechtmäßigkeit sichergestellt“
Anträge auf Kinderzuschlag „einfach durchwinken“? Behörde dementiert
- VonMax Schäferschließen
Die Familienkasse will den Antrag auf den Kinderzuschlag vereinfachen. Laut einem Bericht begünstigt das Betrug. Die Behörde dementiert.
Berlin – Eltern oder Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Kind von der Familienkasse erhalten. Mit der Debatte rund um die Kindergrundsicherung ist diese Sozialleistung verstärkt in den Fokus geraten. Einerseits ist das Interesse gestiegen und mehr Menschen wollen ihre Ansprüche wahrnehmen – jedoch nimmt auch die Kritik zu. Nun rückte ein Bericht der Bild-Zeitung den Kinderzuschlag in den Fokus. Dieser sei angeblich zum „Einfallstor für Missbrauch und Betrug“ geworden.
„Glaubende Bearbeitung“ beim Kinderzuschlag: Familienkasse soll angeblich Anträge einfach durchwinken
Das Springer-Blatt beruft sich dabei auf Unterlagen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Diese entscheidet, ob die jeweiligen Personen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Wegen des hohen Interesses gebe es interne Anweisungen an Mitarbeiter, Anträge nicht mehr sorgfältig zu prüfen, „sondern schnell durchzuwinken“, erklärte die Bild. Intern heiße das „glaubende Bearbeitung“. Dazu sollen die Anträge „möglichst unbürokratisch“ gestaltet werden.
Dabei würde der Kinderzuschlag trotz fehlender Unterlagen immer wieder bewilligt. „Den Angaben der Antragsteller wird grundsätzlich immer geglaubt, auch wenn es Anhaltspunkte für Betrug gibt“, zitierte die Bild einen anonymisierten angeblichen Mitarbeiter der Behörde.
Welche Unterlagen und Nachweise sind beim Antrag auf Kinderzuschlag nötig?
Wer den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen möchte, muss das Antragspaket ausfüllen. Das enthält bis zu fünf Formulare, wo die Antragstellerinnen und Antragsteller unter anderem Angaben zur eigenen Wohnsituation, zum Vermögen, zu eigenen Einnahmen aus den letzten sechs Monaten und zum Kind machen sollen. Dabei wird jeweils ein Nachweis verlangt.
Doch laut der Behauptung des angeblichen Mitarbeiters aus dem Bild-Bericht würde auf die Prüfung der Einkommen oder einem Nachweis des Mietvertrages verzichtet. Die Details lassen sich nicht überprüfen.
Bundesagentur für Arbeit dementiert Bericht: Familienkasse prüft bei jedem Antrag die Voraussetzungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) dementierte die Darstellung jedoch auf IPPEN.MEDIA-Nachfrage. „Die Familienkasse prüft bei jedem Antrag und alle sechs Monate, ob alle für den Kinderzuschlag relevanten Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärte eine Sprecherin. Das schließe auch notwendige Nachweise mit ein. „Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist somit weiterhin sichergestellt.“
„In der geltenden Weisung zur Verwaltungsvereinfachung ist auch die Notwendigkeit von erforderlichen Nachweisen klar geregelt“, erklärte die BA-Sprecherin IPPEN.MEDIA. „Wenn die persönlichen Verhältnisse unverändert und alle Angaben schlüssig sind, muss nicht zwingend für alle sechs Monate des Bemessungszeitraums eine Lohnbescheinigung eingereicht werden, wenn etwa die Jahresfortschrittswerte aus der Entgeltbescheinigung sichtbar sind.“ Somit sind also nicht immer Nachweise nötig. Da geht es jedoch – anders als die Bild es andeutet – nicht um den Antrag, sondern die halbjährliche Prüfung.
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