Geringes Einkommen

Familien mit kleinem Einkommen: Anspruch auf den Kinderzuschlag?

  • Anne Hund
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Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen, der Höchstbetrag liegt bei 292 Euro pro Kind.

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, wenn sie genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen jedoch nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen – der Höchstbetrag liegt bei monatlich 292 Euro pro Kind.

Kinderzuschlag 2024: Wo können Familien einen Antrag stellen?

Kinderzuschlag und Kindergeld werden zusammen ausgezahlt. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden, wie die Bundesagentur für Arbeit informiert. Der Kinderzuschlag wird demnach für jedes Kind einzeln berechnet.

Die Höhe des Kinderzuschlags variiert je nach Einkommen, der Höchstbetrag liegt bei 292 Euro pro Kind. (Symbolbild)

Wer hat gegebenenfalls Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Mit dem sogenannten KiZ-Lotsen sollen Familien prüfen können, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt. „Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie danach direkt online erstellen“, heißt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. „Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben“, heißt es unter anderem – demzufolge müssen zudem einige wichtige Bedingungen für einen Anspruch auf den Kinderzuschlag erfüllt sein, wie die Bundesagentur für Arbeit weiter informiert:

  • Das Kind lebt im selben Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Die Eltern erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind.
  • Das Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Eine weitere Voraussetzung, so formuliert es die Bundesagentur für Arbeit: „Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.“

Kinderzuschlag und Wohngeld gegebenenfalls parallel beziehen

Wer ein geringes Einkommen hat, kann zudem seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. Hier gilt: Grundsätzlich gibt es zwar keine einfach zu merkende Einkommensschwelle, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Für eine erste Orientierung kann allerdings der „Wohngeld-Plus“-Rechner des zuständigen Ministeriums dienen. Auch von der Stiftung Warentest gibt es einen Wohngeldrechner, der zwar einen „guten Orientierungswert“ bietet, wie es auf Test.de heißt – doch „die konkrete Höhe kann nur das Wohn­geldamt berechnen“.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Was gilt beim Bürgergeld?

Anders sieht es beim Bürgergeld aus: Das Bürgergeld schließe die Mietkosten ein, deshalb erhielten dessen Empfänger grundsätzlich kein Wohngeld zusätzlich, informiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einem Bericht, in dem unter anderem Frank Lackmann, Berater bei der Caritas in Aachen, die Sachlage schildert. Jobcenter würden dem Caritas-Berater zufolge prüfen, ob Bürgergeld oder Wohngeld günstiger sind, berichtet dpa. Stehe jemand mit Wohngeld finanziell besser da, müsse er oder sie das vorrangig beantragen. Eltern haben zudem die Möglichkeit, anstelle des Bürgergelds den genannten Kinderzuschlag zu beantragen. Wichtig: „Der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig zum Bürgergeld schließt sich gegenseitig aus“.

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