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Kinderzuschlag erhöht: Wer Anspruch hat und was in den Antrag gehört

  • Marvin K. Hoffmann
    VonMarvin K. Hoffmann
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Mit Jahresbeginn 2024 wurde der Kinderzuschlag erhöht. Nicht jeder hat jedoch einen Anspruch darauf. Wer einen Antrag stellt, sollte etwas wichtiges beachten.

Hamm – Der Kinderzuschlag wurde 2024 von 250 Euro pro Monat auf bis zu 292 Euro pro Monat erhöht. Es ist eine von mehreren Änderungen im Jahr 2024, wie wa.de berichtet. Er wird bei der Familienkasse beantragt – und genehmigt, wenn man die nötigen Voraussetzungen erfüllt. „Um einen Anspruch zu haben, müssen Sie als Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto, als Eltern-Paar mindestens 900 Euro brutto verdienen“, erklärt die Verbraucherzentrale. Doch das ist noch nicht alles.

Kinderzuschlag erhöht: Wer einen Anspruch hat und was in den Antrag gehört

Bei dem Kinderzuschlag handelt eine Sozialleistung, die nicht mit dem Kindergeld verwechselt werden darf. Der Kinderzuschlag wird nämlich noch zusätzlich bei niedrigen Einkommen gewährt. Der Zuschlag steht allen zu, deren Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Die Regierung hatte ihn einst eingeführt, um Kinderarmut zu verhindern.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Nicht jeder, der ein geringes Einkommen nachweist, erhält aber auch automatisch den Kinderzuschlag. Vielmehr müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Um den Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen, müssen laut Verbraucherzentrale folgende gegeben sein:

  • Sie sind alleinerziehend und verdienen mindestens 600 Euro brutto im Monat.
  • Mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen.
  • Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben.
  • Das Kind muss jünger als 25 Jahre sein.
  • Sie erhalten Kindergeld.
  • Ihr Einkommen muss außerdem zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass Sie Ihren Lebensunterhalt decken können.

Kein Kinderzuschlag, wenn das Vermögen zu hoch ist

Eltern mit einem Eigenheim könnten Probleme haben, den Kinderzuschlag zu bekommen. „Sie erhalten keinen Kinderzuschlag, wenn Ihr Vermögen zu hoch ist. Die Vermögensfreigrenze beträgt 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied“, erklärt die Verbraucherzentrale. Ob man einen Anspruch hat, lässt sich dabei einfach mit dem KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit herausfinden.

Kindergrundsicherung statt Kinderzuschlag?

Die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „2024 wird die geplante Kindergrundsicherung noch nicht kommen. Der Kinderzuschlag wird 2024 daher noch nicht durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Er könnte aber 2025 in der Kindergrundsicherung aufgehen.“

Wer einen Anspruch auf Kinderzuschlag hat, sollte dann alle nötigen Formulare bereithalten und einreichen. Dazu gehören laut Verbraucherzentrale:

  • Antragsformular für den Kinderzuschlag mit Anlagen
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Einkommensnachweise wie Renten-, Elterngeld- oder BAföG-Bescheid
  • gegebenenfalls Unterhaltsnachweise (zum Beispiel Kontoauszüge)
  • gegebenenfalls Wohngeldbescheid
  • aktueller Nachweis der Unterkunftskosten (zum Beispiel Mietbescheinigung)

Sollte der Antrag bewilligt werden, sollten Menschen, die gleichzeitig noch Wohngeld und/oder Bürgergeld beziehen, wissen: Der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag ist gleichzeitig möglich. Der Antrag auf Wohngeld macht daher häufig ebenfalls Sinn. Der Bezug von Bürgergeld hingegen führt zum Ausschluss vom Kinderzuschlag. Der Grund: Bürgergeld schließt auch Leistungen für Kinder mit ein.

Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa