Aufruhr in Frankfurt

Ärger durch Fehlinformation zum Heizungsgesetz: „Soll ich mir illegal eine Gasheizung besorgen?“

  • Amy Walker
    VonAmy Walker
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Ein verängstigter Immobilienbesitzer wendet sich an die Journalisten wegen eines Briefs über das Heizungsgesetz. Er fürchtet, demnächst illegal eine Gastherme einsetzen zu müssen. Das ist natürlich nicht der Fall.

Berlin – Erneut sind alle in Aufruhr wegen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), im Volksmund genannt Heizungsgesetz. Das hat auch was mit dem Wahlkampf zu tun: Das umstrittene Gesetz aus der Feder von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist mal wieder zum Thema geworden. Die CDU will das Gesetz, das sie selbst 2020 geschrieben haben, „abschaffen“, auch die FDP ist dafür und die SPD plädiert für eine Reform. Nach den Neuwahlen am 23. Februar wird es wahrscheinlich zu einer Überarbeitung einiger Passagen kommen – eine Abschaffung hält die Branche allerdings für extrem unwahrscheinlich.

Brief zum Heizungsgesetz sorgt für Ärger: Das steht wirklich im Gesetz

Immer wieder zeigt sich allerdings auch, dass die Regeln im GEG den meisten Menschen nicht klar sind. Das ist ein Problem, denn es sorgt für Verunsicherung. Aktuelles Beispiel: In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) beklagt ein Vermieter einer Wohnung in Frankfurt, dass ihm ein Brief zugeschickt wurde, das ihn auf die neuerlichen Vorschriften hinweise.

Darin werde er darauf aufmerksam gemacht, dass ab jetzt eine fünfjährige Frist beginne, danach müssten neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen. „Wie das funktionieren soll, konnte mir bislang niemand sagen. Es gibt hier nur einen Gasanschluss, und für eine Wärmepumpe ist das Haus laut In­stallateur nicht geeignet“, wird der Mann in der FAZ zitiert. „Was soll ich machen, wenn in ein paar Jahren meine Heizung kaputtgeht? Mir illegal eine Gasheizung besorgen?“ Er habe erst vor drei Jahren eine neue Gasheizung installiert, wird erklärt.

Das Heizungsgesetz sorgt immer noch für Verunsicherung. Dabei besteht kein Grund zur Panik.

Diese Sorge ist eigentlich unberechtigt. Das zeigt zum Beispiel ein Blick in das GEG und dem dazugehörenden Paragrafen 71. Darin wird klar geregelt: Heizungsanlagen, die vor dem 18. Oktober 2024 eingebaut wurden, müssen erstmal nicht erneuert werden. Eine normale Gasheizung hält mindestens 15 Jahre, der Frankfurter Vermieter wird sich also wahrscheinlich frühestens 2039 damit auseinandersetzen müssen. Im GEG ist auch ganz klar erklärt: Eine bestehende Gasheizung kann ohne Weiteres repariert werden.

Neue Heizung muss nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden

Es ist auch nicht richtig, dass in fünf Jahren die 65-Prozent-Quote für neue Anlagen erfüllt werden muss. Im GEG steht dazu: Wer nach dem 31. Dezember 2023 eine neue fossile Heizung installiert, zum Beispiel weil es keine Alternativen gibt (wie die Fernwärme), muss frühestens ab 1. Januar 2029 sicherstellen, dass die Heizung zu 15 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Ab 1. Januar 2035 muss sie dann zu 30 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden und ab 2040 dann zu 60 Prozent. Als Optionen dafür werden genannt: „Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate“.

Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA hat sich der Bundesverband der Heizungsindustrie (BDH) mit dem Fall beschäftigt. Der Verband bestätigt, dass die Fristen etwas anders sind, als im FAZ-Artikel dargestellt. Für Gasetagenheizungen gilt die Fünf-Jahres-Frist erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine der Heizungen in dem Mehrfamilienhaus ausgetauscht wird. Allerdings nur dann, wenn die kommunale Wärmeplanung in der Stadt schon vorliegt. Das ist in Frankfurt spätestens 2026 der Fall. Sollte dann die Entscheidung gefällt werden, auf eine Zentralheizung umzustellen, wird die Frist auf sieben Jahre verlängert, so der BDH. „Der Einbau einer Gasheizung ist jedenfalls nicht illegal“, so der Experte des Heizungsverbands.

Die Fristen sind also viel länger, als in dem Brief an den Frankfurter Eigentümer angeblich suggeriert wird. Und bis dahin muss die Stadt Frankfurt längst einen Wärmeplan vorgelegt haben, und zwar bis 2026. Darin muss die Stadt einen Plan aufzeigen, wie alle Wohngebäude in dem Gebiet zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung kommen.

Eine erste Informationsveranstaltung hat es in Frankfurt im Sommer gegeben. Darin hat die Mainova als lokaler Energieversorger über ihre Pläne berichtet. Bis 2040 will die Mainova 40 Prozent der Stadt mit Fernwärme versorgen können, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Wie die Stadt Frankfurt auf ihrer Webseite informiert, werden die Bürgerinnen und Bürger spätestens 2026, wenn der Wärmeplan der Stadt vorliegt, erfahren, ob sie mit Fernwärme versorgt werden. Dann können Eigentümer eine informierte Entscheidung treffen.

Verunsicherte Eigentümer können sich beraten lassen: Heizungsgesetz kein Grund zur Panik

Diese Regeln gelten im Übrigen für alle Städte und Gemeinden in Deutschland. Es besteht also eigentlich kein Grund zur Panik – die lokale Stadt hat dafür zu sorgen, dass alle Menschen in ihrem Stadtgebiet mit klimaneutraler Wärme versorgt sind.

Wer unsicher ist, kann sich außerdem auch beraten lassen, und zwar von einem Energieberater. Diese Leistung wird auch vom Bund gefördert: Wer einen Energieberater engagiert, kann 50 Prozent der Kosten oder maximal 650 Euro vom Staat zurückbekommen. Ein Energieberater kann dann darüber Auskunft geben, welche Möglichkeiten es im konkreten Fall gibt und auch über die Förderprogramme von Land und Bund informieren. Eine Liste der Energieeffizienzexperten, die staatlich gefördert werden, gibt es hier: https://www.energie-effizienz-experten.de/

Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa

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