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Weihnachtsgeld kommt oft mit Novembergehalt – wann lohnt sich eine Steuererklärung?
VonAnne Hund
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Weihnachtsgeld ist für viele Beschäftigte ein schönes Extra – es ist allerdings steuerpflichtig. Experten erklären, wie man sich einen Teil der Abzüge vom Fiskus zurückholt.
Viele Beschäftigte freuen sich in Richtung Jahresende über ein Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Ausgezahlt wird es häufig mit dem Novembergehalt und landet dann Ende November oder Anfang Dezember auf dem Konto. Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Vereinbart worden sein kann es in Tarifverträgen, Einzelverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Weihnachtsgeld: Sonderzahlung muss versteuert werden
Wie hoch das Weihnachtsgeld gegebenenfalls ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der vorweihnachtlichen Sonderzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers – und die muss übrigens auch versteuert werden, wie die Experten vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) betonen.
Treibt eine solche Sonderzahlung den Steuersatz in die Höhe?
Christina Georgiadis vom VLH erklärte laut deren Mitteilung vom 13. November: „Manche Menschen bekommen die Hälfte ihres Monatsgehalts als Weihnachtsgeld, andere sogar ein volles Monatsgehalt. Und wer Weihnachtsgeld bekommt, freut sich natürlich – aber: Sämtliche Geldleistungen des Arbeitgebers, also Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen oder ähnliches, sind steuerpflichtig.“
„Weniger Netto vom Weihnachtsgeld“ unterm Strich
Treibt eine solche Sonderzahlung damit auch den Steuersatz in die Höhe? „Durch das einmalig höhere Monatsgehalt, also wenn Gehalt und Weihnachtsgeld gemeinsam überwiesen werden, steigt auch Ihr Steuersatz“, erklärt die Steuer-Expertin. „Das bedeutet, dass Sie in diesem Monat mit höheren Abzügen bei zum Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer rechnen müssen. Und unterm Strich bleibt Ihnen weniger Netto vom Weihnachtsgeld übrig.“
Weihnachtsgeld bekommen? Steuererklärung kann sich in vielen Fällen lohnen
Doch die gute Nachricht: Wer in einem Monat zu viel Lohnsteuer gezahlt habe, könne sich einen Teil des Geldes wieder zurückholen, erklärt die Expertin laut der Mitteilung der VLH. „Die Voraussetzung dafür ist, dass man eine Steuererklärung abgibt und die lohnt sich in vielen Fällen nicht nur wegen des Weihnachtsgeldes“, betont sie. Wer in einem Jahr die Handwerker im Haus hatte, hohe Kosten im Zusammenhang mit dem Beruf oder vielleicht hohe Krankheitskosten, der kann viele dieser Ausgaben in der Steuererklärung angeben.“
Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten
Mit Blick auf das Weihnachtsgeld bedeutet das also, dass man sich gegebenenfalls einen Teil der steuerlichen Abzüge im kommenden Jahr vom Fiskus zurückholen kann. Auch Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), rät einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (Stand: 10. November) zufolge dazu, in solchen Fällen eine Steuererklärung abzugeben. Das lohne sich oft dann besonders, wenn keine ganzjährige Beschäftigung vorlag oder man in den übrigen Monaten deutlich weniger verdient hat, als in dem Monat, in dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde.