Extra-Geld

Weihnachtsgeld wird oft mit Novembergehalt überwiesen

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
    schließen

Eines der schönsten Weihnachtsgeschenke landet bei vielen Beschäftigten direkt auf dem Konto: das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber.

Auch in diesem Jahr rechnen viele Beschäftigte mit Weihnachtsgeld – dabei handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung vom Arbeitgeber. Meistens wird das Weihnachtsgeld Ende November beziehungsweise Anfang Dezember mit dem Novembergehalt überwiesen.

Weihnachtsgeld wird oft mit Novembergehalt ausgezahlt

Wer profitiert vom Weihnachtsgeld? Es sind, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schilderte, vor allem Arbeitnehmer, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, die sich weitgehend darauf verlassen können, im November oder Dezember das Weihnachtsgeld zu bekommen. Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es allerdings nicht grundsätzlich. Deshalb müssten Beschäftigte zunächst prüfen, ob die Sonderzahlung etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt ist, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen auf ihrer Website erklärte.

Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte keine Selbstverständlichkeit

Tarifverträge gelten ohnehin längst nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. 46 Prozent der westdeutschen und 55 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2021 in Betrieben, in denen es gar keinen Tarifvertrag gab, hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) laut dpa im vergangenen Jahr festgestellt. Es gibt demnach allerdings eine große Zahl von Betrieben, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne verbindlich daran gebunden zu sein.

In vielen Haushalten sind gerade in Richtung Jahresende zusätzliche Einnahmen besonders willkommen – zum Beispiel in Form des Weihnachtsgeldes. (Symbolbild)

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im Finanzen-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht, wie laut des dpa-Berichts beispielsweise auch die Industrie- und Handelskammer München feststellt. Vereinbart werden kann es demnach in Einzelverträgen, Betriebsvereinbarungen oder eben Tarifverträgen. In welchen Fällen es nach einer Kündigung gegebenenfalls noch Anspruch auf Weihnachtsgeld geben kann.

Rubriklistenbild: ©  K. Schmitt/Fotostand/Imago

Mehr zum Thema