Anspruch auf Pflichtanteil

Von Enterbung bedroht? So können Sie doch noch an Ihren Anteil kommen

  • Laura Hindelang
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Wer enterbt wurde, kann unter Umständen doch noch einen Teil des Erbes geltend machen. Die Höhe des sogenannten Pflichtteils hängt von mehreren Faktoren ab.

Wer als Kind oder Ehepartner enterbt wurde, geht nicht zwangsweise leer aus. Insbesondere Kindern steht als gesetzlichen Erben erster Ordnung immer ein Teil des Nachlasses zu. Den sogenannten Pflichtteil muss man schriftlich vom Erben oder der Erbgemeinschaft einfordern. Wie hoch die konkrete Summe ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Enterbte Kinder haben immer Anspruch auf den Nachlass

Jeder Mensch hat das Recht, Angehörige – ohne Angaben von Gründen – zu enterben. Zwingend nötig ist dafür nur ein handschriftlich verfasstes Testament. In dem Fall kann entweder ein anderer Erbe eingesetzt werden oder es wird nach der gesetzlichen Erbfolge verfahren, wobei die Nachkommen der enterbten Person zum Zuge kommen.

Grundsätzlich steht Kindern beim Tod der Eltern ein Pflichtteil zu – auch wenn die Eltern sie im Testament nicht erwähnen.

Dennoch haben die nächsten Angehörigen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Dem liegt laut dem Portal Finanztip der Gedanke zugrunde, dass jeder für seine nahen Angehörigen Fürsorgepflicht hat, auch nach dem Tod. Folgenden Personen steht ein Pflichtanteil des Erbes zu:

  • Kindern: Eheliche und uneheliche Kinder sowie Adoptivkinder werden dabei gleichbehandelt.
  • Ehegatten: Wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Erbfalls noch bestand.
  • Eltern: Wenn die verstorbene Person keine Kinder hatte.

Lebenspartner, die nicht mit der verstorbenen Person verheiratet waren, haben hingegen kein Recht auf einen Pflichtteil, sagt Ursula Seiler-Schopp von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge dem Handelsblatt. Auch Geschwister und Großeltern haben kein Recht auf einen Teil des Erbes.

Pflichtteil beträgt die Hälfe des gesetzlichen Anteils

Steht Ihnen ein Pflichtteil zu, ist Eigeninitiative gefragt. Um an das Geld zu kommen, muss zunächst ein Brief an den oder die Erben aufgesetzt werden, in dem Sie Auskunft über den Umfang des Nachlasses verlangen. Grundsätzlich beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Anteils, der Ihnen gesetzlich zusteht, wenn es kein Testament gäbe. Zum Beispiel würden zwei Kindern im Regelfall jeweils die Hälfte des Erbes von ihren Eltern zustehen. Haben der Vater oder die Mutter jedoch eines der Kinder enterbt, steht diesem nur noch die Hälfe des ursprünglichen Anteils zu, also ein Viertel des gesamten Nachlasses.

Der Geldwert, dem der Pflichtanteil entspricht, ergibt sich aus dem sogenannten Nachlassverzeichnis: Die Erben sind nach Erhalt des Schreibens aufgefordert, den genauen Wert des Erbes anzugeben. Neben dem Vermögen zum Zeit­punkt des Erbfalls gehören dazu laut Finanztip auch alle Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre vor dem Todesfall. Bei einer Immobilie richtet sich der Wert nach dem Preis, den ein Verkauf aktuell erzielen würde.

Pflichtanteil kann eingeklagt werden

Die Kosten zur Ermittlung aller Werte werden vom Erbe abgezogen, was auch den Wert des Pflichtanteils schmälert. Bei kleineren Summen kann es deshalb sinnvoll sein, wenn die Beteiligten sich auf einen Wert einigen. Ansonsten kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Der Pflichtteil wird immer in Geld ausbezahlt: „Der Pflichtteilsberechtigte darf keine Gegenstände oder Erinnerungsstücke verlangen“, erklärt Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht im Handelsblatt. Nachdem die Höhe des Pflichtanteils bestimmt wurde, kann die Summe vom Erben eingefordert werden. Weigert sich dieser, kann der Anspruch vor Gericht eingeklagt werden.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Um den Anspruch geltend zu machen, bleiben drei Jahre Zeit. Die Frist beginnend mit dem 1. Januar des Jahres nach dem Todesfall. In einigen Fällen besteht ein zusätzlicher Pflichtteilsergänzungsanspruch. Diese Klausel greift bei Schenkungen. Hat der Verstorbene vor dem Tod einen Teil seines Vermögens verschenkt, kann der Enterbte verlangen, in seinem Pflichtteil so gestellt zu werden wie vor den Schenkungen. Dabei würde er noch mehr Geld erhalten. Mit jedem Jahr, das nach der Schenkung bis zum Erbfall vergeht, vermindert sich die Berücksichtigung jedoch um zehn Prozent, sodass der Anteil nach zehn Jahren komplett wegfällt, informieren die Rechtsanwälte Rose und Partner.

Auch das Berliner Testament enterbt Kinder

Ein Sonderfall ist das Berliner Testament, bei dem Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen und dabei auch ihre Kinder enterben. Diese Enterbung dient überwiegend der Versorgung des länger lebenden Ehegatten und ist nicht gegen die Kinder gerichtet, weshalb diese meist auf ihren Pflichtanteil verzichten. Zumal die Kinder in der Regel nach dem Tod beider Eheleute erben.

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Als Erblasser hingegen hat man nur begrenzte Möglichkeiten, seinen Angehörigen den Pflichtteil zu entziehen. Nur unter sehr extremen Umständen können die nächsten Angehörigen vollständig enterbt werden. Diese sind laut dem Handelsblatt gegeben, wenn:

  • Der Angehörige dem Erblasser nach dem Leben trachtet.
  • Der Angehörige sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser schuldig gemacht hat.
  • Der Angehörige seine gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat.
  • Der Angehörige wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt worden ist.

Solche Situationen müssen im Testament ausführlich dargelegt werden, damit die Enterbung, inklusive Entzug des Pflichtanteils, wirksam ist.

Rubriklistenbild: © Steinach/Imago

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