Steuerfrei und ohne Abgaben
Freibeträge für Schenkungen nutzen: So landet Ihr Erbe nicht beim Finanzamt
VonUlrike Hanningerschließen
Für Schenkungen gelten bestimmte Freibeträge, die sich vor allem dann lohnen, wenn man sein Erbe ohne steuerliche Abzüge weitergeben möchte.
Für Schenkungen gelten gesetzliche Freibeträge, auf die keine Steuern erhoben werden. Erst wenn sie überschritten werden, greift die Schenkungssteuer. Diesen Spartipp kann man sich zunutze machen, um sein Erbe schon zu Lebzeiten zu regeln und steuerfrei weiterzugeben. Denn: Die Freibeträge sind für Erbschaften wie für die Schenkungen gleich, wie die Bild berichtet.
Mittels Schenkung das Erbe steuerfrei seinen Angehörigen vermachen
Die Freibeträge, die für Erbsummen gelten, sind also identisch mit denen für Schenkungen. Um sein Vermögen ohne Abgabe von Steuern an seine Verwandten und weitere Begünstige weiterzugeben, muss man jedoch frühzeitig anfangen, erklärt Finanztip.de. Die Freibeträge gelten nämlich jeweils für zehn Jahre, sodass man Geld nur einmal pro Jahrzehnt steuerfrei verschenken kann.
Diese Freibeträge gelten je nach Steuerklasse
Die Freibeträge richten sich nach der Steuerklasse – wobei hier nicht die Einteilung gemäß Lohnsteuer gemeint ist – und nach dem Grad der Verwandtschaft. Am meisten profitieren enge Angehörige wie Lebenspartner oder Kinder von einer Schenkung, wie finanztip.de informiert (Stand: Februar 2023):
| Steuerklasse | Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|---|
| 1 | Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
| 1 | Kinder, Stiefkinder | 400.000 Euro |
| 1 | Enkel, wenn deren Eltern verstorben sind | 400.000 Euro |
| 1 | Enkelkinder | 200.000 Euro |
| 1 | Urenkel | 100.00 Euro |
| 2 | Geschwister, Nachkommen ersten Grades von Geschwistern | 20.000 Euro |
| 2 | Stiefeltern | 20.000 Euro |
| 2 | Schwiegereltern, Schwiegerkinder | 20.000 Euro |
| 2 | geschiedene Ehepartner, ehemalige Lebenspartner | 20.000 Euro |
| 3 | alle anderen Begünstigten | 20.000 Euro |
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Eine Beispielrechnung, die zeigt, wie sehr sich eine Schenkung lohnt, liefert die Bild. In deren Rechnung möchte ein Mann seiner Tochter 1,1 Millionen Euro vererben. Würde sie die Summe auf einmal erhalten, wären davon 700.000 Euro zu versteuern, was Steuern in Höhe von 133.000 Euro bedeutet. Wenn er ihr dagegen alle zehn Jahre 400.000 Euro als Schenkung zukommen lässt, entfallen diese Kosten. Schafft man das nicht zu Lebzeiten, werden die Steuern lediglich auf die restliche Erbsumme erhoben.
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