Erbrecht

Handgeschrieben, sonst ungültig: Worauf es beim Testament ankommt

  • Laura Hindelang
    VonLaura Hindelang
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Ein Testament regelt, wer zu welchen Anteilen erbt. Für das Dokument gelten strikte Vorschriften. Ist es nicht mit der Hand verfasst, verliert es die Gültigkeit.

Mit dem Testament regelt man seinen Nachlass und legt fest, wer zu welchen Teilen erben soll. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der letzte Wille des Vererbenden, des Erblassers, nicht mit der gesetzlich festgelegten Erbfolge übereinstimmt. Wer ein Testament schreibt, kann sein Vermögen nach eigenem Wunsch verteilen. Der Verfasser legt selbst fest, wer das Erbe antreten soll. Damit der letzte Wille aber auch Gültigkeit besitzt, sind beim Aufsetzen des Dokuments einige Regeln zu beachten, die zum Schutz des Erblassers dienen.

Privates oder notarielles Testament?

Es ist Ihnen überlassen, ob Sie ein privates Testament erstellen oder einen Notar hinzuziehen. Dieser Artikel bezieht sich auf die Anforderungen für ein selbst verfasstes Testament. Wenn Sie eine Notarin oder einen Notar beauftragen, ist die Lage anders.

Das Testament muss vollständig mit der Hand verfasst sein

Eine der wichtigsten Vorschriften: Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden, informiert das Bundesministerium für Justiz. Dokumente, die am PC geschrieben wurden, sind – unabhängig von der Unterschrift – von vornherein unwirksam. Nur anhand der individuellen Züge der Handschrift lässt sich die Echtheit des Testaments überprüfen.

Das eigenhändig geschriebene Testament hat den Vorteil, dass man es kostengünstig an jedem Ort und zu jeder Zeit niederschreiben kann.

Die Vorschrift soll den Erblasser vor möglichen Manipulationen schützen. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass ein vorgefundenes Testament auch tatsächlich vom Erblasser stammt und seinem Willen entspricht. Das eigenhändige Schreiben dient also dazu, die Authentizität des von ihm niedergelegten Willens zu beweisen, heißt es auf der Seite von Dr. Beier & Partner, Fachanwälte für Erbrecht aus Darmstadt.

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Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollte man diese einzeln nummerieren, dann zusammenheften und – um jeden Zweifel auszuschließen – jede Seite datieren und unterschreiben. Das Testament kann im Nachgang problemlos abgeändert werden. Dr. Beier & Partner raten in diesem Fall dazu, erneut zu unterschreiben. Damit dokumentiert der Erblasser, dass es sich bei den Änderungen um ernsthafte und endgültig vorgenommene Willenserklärungen handelt.

Werden Nachträge auf einem gesonderten Blatt formuliert, ist dieses zwingend auch zu unterzeichnen. Kein Schriftzug ist so authentisch wie die Unterschrift. Über die Signatur soll die Identität zusätzlich klargestellt werden. Fehlt die Unterschrift, verliert das Dokument seine Gültigkeit. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Ehegatten ein gemeinsames Testament aufsetzen.

Kostenlose Testament-Vorlagen zum Ausdrucken

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Datum und Ort sollten im letzten Willen nicht fehlen

Unwirksam ist der letzte Wille auch, wenn er von einer dritten Person verfasst wurde, etwa weil die Hand des Erblassers bereits zittrig war. Ein Testament kann immer nur vom Erblasser persönlich verfasst werden, jede Stellvertretung bei der Errichtung eines Testaments macht dieses ungültig, auch wenn der Erblasser selbst unterzeichnet hat. Wie das Portal Finanztip berichtet, ist das Dokument auch dann nichtig, wenn dem Erblasser die „Testierfähigkeit“ fehlt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Person so krank ist, dass sie sich kein klares Urteil mehr bilden kann.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Nicht fehlen im Testament sollten Ort und Datum. Die Angaben sind zwar rechtlich nicht vorgeschrieben, werden aber wichtig, falls mehrere Testamente auftauchen. Ohne Zeitangabe kann nicht ermittelt werden, welches der Dokumente die aktuellste Version ist, schreiben Dr. Beier & Partner. Liegen unterschiedliche Testamente vor, können Zweifel an der Gültigkeit aufkommen. Möglicherweise werden alle Dokumente aufgehoben, sodass am Ende doch die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Um Fragen und Unklarheiten zu vermeiden, ist es entscheidend, dass alle Angaben im Testament eindeutig und präzise formuliert sind. Das beginnt bereits bei der Überschrift: Der letzte Wille sollte als solcher zu erkennen sein. Deshalb rät das Portal Finanztip dazu, das Dokument als „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ zu betiteln.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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