Konsumverhalten

Deutsche sparen wieder mehr – Verbraucherschützer geben Tipps, falls das Geld knapp wird

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die Bereitschaft der Deutschen zum Sparen ist deutlich gestiegen. Die Sparneigung erreichte den höchsten Stand seit April 2011, wie eine neue GfK-Studie zeigt.

Die Deutschen sparen wieder mehr – und schicken damit das Konsumklima weiter in den Keller. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich einer jüngst veröffentlichten Studie. Die Neigung zu Anschaffungen nehme zwar minimal zu, und auch die Erwartungen hinsichtlich des Einkommens hätten sich stabilisiert, gehe aus der Konsumklimastudie des Nürnberger Marktforschers GfK für September hervor. „Ein deutlicher Anstieg der Sparneigung lässt das Konsumklima allerdings erneut sinken“, teilte die GfK dpa zufolge mit. Die sogenannte Sparneigung habe den höchsten Stand seit April 2011 erreicht.

Deutsche sparen wieder mehr – GfK-Konsumklima sinkt 

„Damit dürften die Chancen auf eine Erholung der Konsumstimmung noch in diesem Jahr auf Null gesunken sein“, sagte der GfK-Konsumexperte Rolf Bürkl dpa zufolge. Er mache dafür vor allem die Inflation verantwortlich. Lebensmittel- und Energiepreise seien stark gestiegen. „Somit wird der private Konsum in diesem Jahr keinen positiven Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung leisten“, betonte Bürkl. Experten rechnen, wie es weiter in dem dpa-Bericht vom 27. September hieß, mit einer leichten Rezession. Für eine deutliche Verbesserung der Nachfrage sei es notwendig, dass die Inflationsrate von derzeit 6,1 Prozent wieder auf ein erträgliches Maß zurückgeführt werde.

In Budgets privater Haushalte kaum Platz für größere Anschaffungen

Die Lust auf Anschaffungen, obwohl ganz leicht gestiegen, verharre nun seit einem Jahr auf einem sehr niedrigen Niveau. In den Budgets der privaten Haushalte gebe es kaum Platz für größere Anschaffungen. Hinzu kämen Sorgen vor Jobverlust und Insolvenzen. Die Arbeitsmarktexperten gehen dpa zufolge davon aus, dass die Zahl der Arbeitslosen in diesem Jahr im Schnitt um 150.000 bis 190.000 höher liegt als im vergangenen Jahr.

Bei vielen Verbrauchern sitzt das Geld nicht mehr so locker. (Symbolbild)

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Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Verbraucherzentrale: Wenn das Geld knapp wird – Spartipps für „schnelle Hilfe“

Bei vielen Menschen sitzt das Geld nicht mehr so locker. Das kann im Einzelfall ganz unterschiedliche Gründe haben. Ein paar grundsätzliche Tipps, was beim Haushalten hilft und wie man im Alltag Geld sparen kann, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Website – dort stellen die Verbraucherschützer „Tipps für schnelle Hilfe“ vor, wenn das Geld knapp werden sollte. Eine Auswahl.

1. Ein Haushaltsbuch führen

Um sich zunächst einen Überblick über die Finanzen zu verschaffen, empfehlen die Experten Verbrauchern, ein Haushaltsbuch zu führen. „So schaffen Sie sich Klarheit über Ihre Einnahmen und Kosten und decken womöglich auch bisher unerkannte Ursachen auf, warum das Geld knapp ist“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. „Sie können ein Haushaltsbuch kaufen, einen Budgetplaner als Excel-Tabelle anlegen, die Übersicht auf einem Blatt Papier erstellen oder eine App installieren“, so der Rat. Die Verbraucherschützer raten zudem, in folgender Reihenfolge vorzugehen:

  • Regelmäßige Einnahmen notieren.
  • Alle festen Ausgaben ermitteln.
  • Verfügbares Budget ausrechnen.
  • Alle veränderlichen Ausgaben aufschreiben.
  • Einmal im Monat Bilanz ziehen.

2. Zahlungen priorisieren

Wird zum Beispiel am Monatsende das Geld knapper, ist es laut den Verbraucherschützern wichtig, Zahlungen zu „priorisieren“. „Am wichtigsten sind Rechnungen, mit denen Sie Ihre existenziellen Lebensbedürfnisse sichern“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de – Vorrang hätten daher die Zahlungen von:

  • Miete
  • Energiekosten
  • Lebensmitteln
  • notwendigen Medikamenten
  • Telefon und Internet
  • möglichen Unterhaltsleistungen.

„Abgesehen vom Priorisieren können Sie mit Ihren Gläubigern sprechen“, so der Rat der Verbraucherzentrale. „Möglicherweise lässt sich ein Aufschub oder Abzahlungsplan aushandeln. Lassen Sie sich jedoch nicht von Gläubigern beeinflussen, nur weil die eventuell besonders drängen“, heißt es weiter in dem Beitrag. „Sie müssen nicht alles akzeptieren und nicht alle Forderungen sind gerechtfertigt.“ Mit dem „Inkasso-Check“ der Verbraucherzentrale ließen sich Inkassoforderungen „kostenlos überprüfen“ .

3. Beim Einkaufen sparen

Gerade die gestiegenen Lebensmittelpreise machen vielen Verbrauchern zu schaffen. Die Experten verraten, wie man dennoch das Portemonnaie zumindest ein wenig schonen kann – hier eine Auswahl der Tipps seitens der Verbraucherzentrale.

  • Beim Preisvergleich von Lebensmitteln solle man auf den Grundpreis achten. „Großpackungen müssen im Verhältnis nicht preiswerter sein als normale Verpackungsgrößen“, so der Hinweis der Verbraucherzentrale. „Auch Mogelpackungen lassen sich mit Hilfe des Grundpreises enttarnen.“
  • „Wählen Sie günstige Lebensmittel im unteren und oberen Regalbereich, sogenannte Streck- und Bückware“, so zudem der Tipp der Verbraucherzentrale, die außerdem auf typische „Einkaufsfallen“ im Supermarkt hinweist, die den Einkauf verteuern könnten.
  • Oft gibt man zumindest etwas weniger Geld aus, wenn man eine Einkaufsliste erstellt hat. „Essensplan, Einkaufszettel und Maximalbudget minimieren Spontankäufe und unnötige Reste“, schildert die Verbraucherzentrale.
  • Wer selbst koche, könne im Vergleich zum Kauf von Fertiggerichten sparen. „Das lohnt sich besonders, wenn Sie für mehrere Familienmitglieder oder für mehrere Mahlzeiten (vor-)kochen.“ Wer dabei beschichtete Pfannen und fettarme Zubereitungsweisen wie Garen und Dünsten nutze, könne beim Kauf von Fetten und Ölen sparen.

Auch die Stiftung Warentest nennt zudem Tipps, wie der Einkauf im Supermarkt ein wenig günstiger ausfällt.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Ein wichtiger Faktor sind zudem die Energiekosten. Wer beispielsweise beim Heizen auf ein paar grundlegende Dinge achtet, kann hier Kosten senken. Mit Blick auf die Strom- und Gaskosten raten die Verbraucherschützer jedoch vor allem dazu, gut zu vergleichen und nach ordentlicher Prüfung gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Für das Heizen zum Beispiel mit Öl, Kohle und Holzpellets können Privathaushalte bei stark gestiegenen Kosten Härtefallhilfe beantragen - die Antragsfrist endet am 20. Oktober.

Auch durch manche teuren Angewohnheiten wird das Geld schnell weniger – hier lässt sich gegebenenfalls der Rotstift ansetzen.

 

Rubriklistenbild: © Ute Grabowsky/photothek.de/Imago

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