Ab Kenntnis sechs Wochen

Erbe ausschlagen: Wer dann erbt und was Sie beachten müssen

  • Carina Blumenroth
    VonCarina Blumenroth
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Das Erbe kann Fluch und Segen sein. Denn nicht nur Vermögen wird vererbt, sondern auch Schulden. Was Sie beachten sollten, wenn Sie das Erbe ausschlagen.

Im Leben sollten sich alle damit auseinandersetzen, was passiert, wenn man nicht mehr so handeln kann, wie man will. Passieren kann dies beispielsweise durch einen Unfall, eine Erkrankung oder das Alter. Wenn Sie wollen, dass Ihr Wille auch dann noch zählt, wenn Sie sich nicht (mehr) aktiv dafür einsetzen können, kann eine Vorsorgevollmacht helfen. Durch ein Testament können Sie regeln, wer Ihr Hab und Gut bekommen soll, wenn Sie verstorben sind. Aber Achtung, Ihr Wille sollte handschriftlich festgehalten sein. Die andere Seite, also die Menschen, die als Erbe eingesetzt sind, können dann entscheiden, wie sie damit umgehen wollen. Beispielsweise kann das Erbe ausgeschlagen werden – wann das sinnvoll ist, was es zu beachten gibt und wer dann erbt.

Erbe ausschlagen: nach Kenntnis haben Sie sechs Wochen Zeit

Wollen Sie ein Erbe ausschlagen müssen Sie die Frist von sechs Wochen dafür beachten.

Erben Sie etwas, dann gehen die Rechte und Pflichten auf Sie über – das bedeutet, dass Sie nicht nur das vorhandene Vermögen oder Immobilien erhalten, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Daher sollten Sie sich zeitnah einen Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers verschaffen. Möchten Sie das Erbe ausschlagen, muss dies innerhalb von sechs Wochen geschehen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, informiert die Verbraucherzentrale. Übrigens, wurde das Testament bei Gericht hinterlegt, erhalten Sie als Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht, darin ist eine Frist festgelegt. Gibt es kein Testament, gilt die Frist bei der Kenntnis des Todes des Erblassers.

Wegen Schulden Erbe ausschlagen: denken Sie an Ihre minderjährigen Kinder

Sie erben, weil ein Elternteil verstorben ist und schlagen die Erbschaft aus, weil Sie Schulden erben würden. Damit bewirken Sie, dass Sie in der Erbfolge nicht mehr vorkommen. Haben Sie Kinder, sind diese erbberechtigt und in der Erbfolge nach Ihnen. Das bedeutet, dass Sie für Ihre minderjährigen Kinder das Erbe ausschlagen sollten.

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Erbschaft ausschlagen: Wer erbt danach?

Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen, an wen geht das Erbe dann? Liegt dieser Fall vor, kommt es darauf an, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt oder nicht. Fehlt ein Testament, dann werden die nachrückenden Erben anhand der gesetzlichen Erbfolge ermittelt, informiert das Portal Erbrecht-ratgeber.de. Dies bedeutet, wenn Sie als Kind eines Verstorbenen die Erbschaft ausschlagen, rücken Ihre Kinder (also die Enkel des Verstorbenen) nach. Schlagen diese als Erben ebenso aus, werden Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Verstorbenen berücksichtigt, informiert Recht-rotenburg.de.

Gibt es ein Testament oder ein Erbvertrag, muss ermittelt werden, ob der Erblasser einen Ersatzerben benannt hat, informiert Erbrecht-ratgeber.de. Ist dieser benannt, tritt dieser an die Stelle des ausschlagenden Erben. Ist kein Ersatzerbe benannt, können aufgrund der gesetzlichen Auslegungsregel Abkömmlinge des Ausschlagenden erben. Dabei muss allerdings geprüft werden, ob dies im Sinne des Erblassers wäre, so der Erbrecht-Ratgeber weiter. Gegebenenfalls kann der Erbteil auch auf die übrigen Erben aufgeteilt werden, sodass sich das Erbe jeweils erhöhen würde. Greift die Regel nicht, kann die gesetzliche Erbfolge für den ausgeschlagenen Erbanteil greifen.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Was passiert, wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen?

Schlagen alle Erbberechtigten die Erbschaft aus, erbt der Staat, informiert die Verbraucherzentrale. Dieser kann das Erbe nicht ablehnen. Für die Schulden des Erblassers kommt der Staat allerdings nicht auf.

Rubriklistenbild: © Herrmann Agenturfotografie/Imago

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