„Wichtig ist, dass man überhaupt spart“

Weltspartag: Wie Sie auch schon mit kleinen Beträgen Rücklagen bilden können

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Experten der Verbraucherzentrale erklären, warum man auch kleine Summen anlegen sollte – schon mit Beträgen ab 25 Euro monatlich ließen sich langfristig Ersparnisse aufbauen.

Eine größere Anschaffung steht ins Haus, die Kinder brauchen etwas Neues, oder der nächste Urlaub steht bevor: Auch wer weniger Geld zur Verfügung hat, will Rücklagen bilden. Gleichzeitig haben viele Menschen Sorgen, dass das Geld angesichts der gestiegenen Preise nicht reicht. „Deshalb raten wir dazu, mit einem kleinen Baustein zu beginnen“, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) laut einer Mitteilung. „Schon mit Beträgen ab 25 Euro monatlich kann man langfristig Ersparnisse aufbauen. Wichtig ist, dass man überhaupt spart.“ Die Verbraucherzentrale hat, pünktlich zum Weltspartag am 30. Oktober, ein paar Tipps parat, welche Sparmöglichkeiten es auch für die Anlage kleinerer Summen prinzipiell gibt – und warum es sich lohnt, vorher immer gut zu vergleichen.

Das Geld sollte nicht einfach im Sparschwein landen – auch kleinere Summen sollte man laut Verbraucherschützern anlegen.

Sparen auch mit wenig Geld – Verbraucherschützer geben Tipps

1. Einnahmen und Ausgaben auflisten

Eine Übersicht über wirklich jede einzelne Ausgabe sei entscheidend für die eigenen Finanzen und sollte dauerhaft beibehalten werden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW den ersten Schritt bei der Finanzplanung. „Um den Überblick zu behalten, hilft es manchen, vorwiegend mit Bargeld zu bezahlen“, heißt es in der Mitteilung. Die Ein- und Ausgaben könnten in einem Haushaltsbuch aufgelistet werden, so der Tipp der Verbraucherschützer – entweder auf Papier oder zum Beispiel mithilfe einer App. So lassen sich auch mögliche Einsparpotenziale wie zum Beispiel ein überteuerter Handy-Vertrag oder ein Abo, das man kaum oder sogar gar nicht mehr nutzt, schneller feststellen, um hier den Rotstift anzusetzen.

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2. Notgroschen sichern – Rücklage von etwa drei Nettomonatsgehältern

Zuerst sollten „das Girokonto im Plus, Verbraucherkredite getilgt und ein Notgroschen aufgebaut sein“, erklärt die Verbraucherzentrale den nächsten Schritt. Die Experten raten, nur Geld anzulegen, das längerfristig nicht benötigt werde. Falls möglich, sei eine „flexible Rücklage von ungefähr drei Nettomonatsgehältern“ ratsam, sowie die Berücksichtigung der wichtigsten Versicherungen, „allen voran die private Haftpflichtversicherung“.

3. Die passende Anlageform auswählen

„Grundsätzlich gilt: Je sicherer die Geldanlage, desto geringer ist die Renditechance“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Und langfristig angelegtes Geld stehe kurzfristig nicht zur Verfügung. Die Experten raten, deshalb vorab zu klären, welches Ziel einem besonders wichtig ist und die für die Laufzeit passenden Produkte zu wählen. 

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Tagesgeld- oder Festgeld: Vergleichen lohnt sich

Zwar ist das Tagesgeldkonto flexibel, sprich das Geld kann jederzeit ein- und ausgezahlt werden. Dafür könne sich aber auch die Höhe der Zinsen ändern, heißt es in einem Bericht von BR24 zum Thema. „Das Tagesgeldkonto ist die erste Adresse für die Liquiditätsreserve. Für mittelfristige Geldanlagen von mehreren Monaten bis einigen Jahren können Festgelder und Sparbriefe eine Alternative sein“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW in ihrer Mitteilung zudem ganz allgemein. Sascha Straub, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt in dem Bericht von BR24 (Stand: 30. Oktober), dass die Banken und Sparkassen im Wettbewerb stehen, wenn es um Tages- oder Festgeldzinsen geht. Verbraucher können sich das beste Angebot herauspicken. „Heute sollte man sich mehr umschauen und auch mal wechseln“, rät der Verbraucherschützer demzufolge.

Zum Weltspartag – 3,5 % Zinsen beim DKB Tagesgeldkonto

Bis einschließlich 31. Januar 2024 lockt die DKB mit einem tollen Angebot. Girokonto-Kunden erhalten eine erhöhte Verzinsung auf ihr Tagesgeldkonto von 3,5 % p.a. (werblicher Link). Dieses Sonderangebot gilt gleichermaßen für Neu- und Bestandskunden und für jede Einlagenhöhe.

Festgeldkonto – derzeit gute Zinsen

Wer als Sparer sein Geld längerfristig zu einem bestimmten Zinssatz anlegen will, kann das auf einem Festgeldkonto. Straub weise auf die derzeit guten Zinsen hin und rate beim Festgeld zur Zinstreppe, wie es in dem Bericht des BR heißt: „Das heißt, ich lege nicht für ein Jahr mein gesamtes Geld in einem Betrag an, sondern ich verteile das auf verschiedene Laufzeiten – ein Jahr, zwei Jahre, vier Jahre, sechs Jahre beispielsweise“, erklärt der Finanzexperte demzufolge.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

4. Geld „strategisch vermehren“ – Tagesgeld, Festgeld oder ETFs?

„Inzwischen gibt es für sichere Geldanlagen wie Tagesgeld, Festgeld oder Sparbrief bei einigen Kreditinstituten wieder Habenzinsen von mehr als drei, teilweise sogar mehr als vier Prozent“, erklärt zudem die Verbraucherzentrale NRW in ihrer Mitteilung (Stand: 24. Oktober). Wegen der weiterhin hohen Inflation bedeute das aber „meist immer noch“ ein reales Minus. „Wer sein Geld länger als zehn Jahre anlegen kann, für den könnten Aktien-ETFs eine Alternative sein“, heißt es außerdem in der Mitteilung. Wer die teils starken Schwankungen aussitzen könne, könne „durchschnittliche Renditen von sechs oder mehr Prozent pro Jahr“ erreichen. Aber: „Dafür muss man aber in der Lage sein, schlechte Börsenphasen auszuhalten, ohne an sein Geld zu müssen“, betont die Verbraucherzentrale laut der Mitteilung. Dort heißt es: „Wer das kann, ist in der Lage, mit einer monatlichen Sparrate von 25 Euro bei einer durchschnittlichen Rendite von sechs Prozent in 30 Jahren im Idealfall fast 25.000 Euro aufzubauen.“

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