„Gender Gift Gap“
Studie: Frauen erben weniger als Männer – und zahlen dennoch mehr Erbschaftssteuer
VonMarco Blanco Uclesschließen
Verrückt, aber wahr: Laut einer Studie erben Männer im Durchschnitt mehr als Frauen. Die wiederum müssen dennoch meist mehr Erbschaftssteuer zahlen.
Erbe ist nicht gleich Erbe. Es gibt viele verschiedene Regelungen, was den Nachlass verstorbener Personen angeht. So werden neben Vermögenswerten auch Unternehmen vererbt oder Schenkungen vorgenommen. Die Forscher Daria Tisch und Manuel Schechtl vom Max-Planck-Institut sind dem Thema „Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Erbe“ intensiv auf den Grund gegangen – und zu besorgniserregenden Ergebnissen gekommen.
Frauen erhalten im Erbe 37 Prozent weniger Schenkungen
Laut der Studie erhalten Frauen nämlich 37 Prozent weniger Schenkungen und 13 Prozent weniger Erbschaften. Doch damit nicht genug: Der Wert der Frauen zugedachten Erbschaften ist um sieben Prozent geringer als der Wert bei Männern. Tisch spricht diesbezüglich vom „Gender Gift Gap“, angelehnt an das „Gender Pay Gap“, was die Unterschiede bei der Bezahlung von Frauen und Männern aufzeigt.
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Im Normalfall müssten die Ergebnisse ja dann auch zwangsläufig bedeuten, dass Frauen weniger Erbschaftssteuer zahlen müssten als Männer, oder? Nun, dem ist nicht so. Das liegt daran, dass Frauen häufig andere Dinge vererbt bekommen als Männer. Laut der Studie erhalten Frauen meistens eher Wertgegenstände wie Aktien oder Bargeld sowie Immobilien. Auf diese Gegenstände werden durchaus hohe Steuersätze fällig.
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Männer hingegen erben häufig das Familienunternehmen, besonders bei Betrieben in der Land- und Forstwirtschaft. Darin liegt der springende Punkt: Unternehmen bringen steuerlich viele Vorteile mit sich. Nicht selten sind vermachte Firmen sogar zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit. Dass Männer häufiger das Unternehmen vererbt bekommen, liegt laut den Forschern Tisch und Schechtl häufig an traditionellen Denkmustern.
Erbe von Unternehmen häufig nach traditionellen Denkmustern geregelt
Diese These untermalt auch Eberhard Rott, Bonner Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, gegenüber ING: „Das, was sich Erblasser im Laufe eines Lebens mit ihrem Unternehmen erarbeitet haben, wollen sie einem männlichen Nachkommen übertragen, weil es oft in all den Generationen davor genauso war.“ Allerdings sieht Rott auch Licht am Ende des Tunnels: „Es gibt mittlerweile immer mehr Frauen, die einen Betrieb leiten – und das sehr erfolgreich.“ Erste kleine Schritte zur Gleichberechtigung seien getan. Wer die Studie des Max-Planck-Instituts liest, sieht allerdings: Es gibt noch viel zu tun in diese Richtung.
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