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„Abknickende Vorfahrt“: Viele Autofahrer machen bei dem Verkehrsschild einen Fehler
VonSebastian Oppenheimer
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Nicht bei jedem Verkehrszeichen reagieren Autofahrer automatisch immer richtig. Auch bei der „abknickenden Vorfahrt“ wird oft ein Fehler gemacht.
Ein Führerschein kann eine Menge Geld kosten – speziell, wenn man eine Prüfung wiederholen muss. Zuletzt meldete der TÜV-Verband, dass die Zahl der Betrugsversuche extrem angestiegen ist. Doch auch wer einen Führerschein hat, vergisst nach einiger Zeit so manches, was er einst gelernt hat. Wie war das nochmal mit diesem oder jenem Verkehrszeichen? So ein Fall ist für viele auch die „abknickende Vorfahrt“. Eine Frage, die oft verwirrt, ist: Wann muss man blinken?
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
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„Abknickende Vorfahrt“: Blinken müssen Autos, die der Vorfahrtsstraße folgen
Der ADAC klärt in einem Video (weiter unten zu finden) über diese Frage auf. Das Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“ besteht im Grunde aus zwei Zeichen: dem Zeichen „Vorfahrtsstraße“, darunter das Zusatzzeichen für die „abknickende Vorfahrt“. Wann man blinken muss, sei klar geregelt, erklärt ADAC-Clubjurist Stephan Miller: Blinken muss, wer der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt.
Häufiger Fehler bei der „abknickenden Vorfahrt“: Blinken beim Geradeausfahren
Viele blinken aber auch noch einmal links oder rechts (das Schild gibt es in verschiedenen Varianten), wenn sie geradeaus fahren. Weil man damit quasi zum Ausdruck bringen möchte, dass man der Vorfahrtsstraße nicht folgt. Doch in diesem Fall dürfe man eben nicht blinken, so der Jurist. „Das kann zu Missverständnissen und auch Unfällen führen“, erklärt Miller. Denn wenn beispielsweise ein Auto in der Einmündung links oder rechts warte, könnte der Fahrer darauf vertrauen, dass man in „seine“ Straße abbiege und es zu einem Unfall komme.
„Abknickende Vorfahrt“ missachtet: Welche Bußgelder drohen?
Autofahrern, die das Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“ missachten, droht laut bussgeldkatalog.org ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Sollten dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, werden 100 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.