Wann blinken?

„Abknickende Vorfahrt“: Viele Autofahrer machen bei dem Verkehrsschild einen Fehler

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Nicht bei jedem Verkehrszeichen reagieren Autofahrer automatisch immer richtig. Auch bei der „abknickenden Vorfahrt“ wird oft ein Fehler gemacht.

Ein Führerschein kann eine Menge Geld kosten – speziell, wenn man eine Prüfung wiederholen muss. Zuletzt meldete der TÜV-Verband, dass die Zahl der Betrugsversuche extrem angestiegen ist. Doch auch wer einen Führerschein hat, vergisst nach einiger Zeit so manches, was er einst gelernt hat. Wie war das nochmal mit diesem oder jenem Verkehrszeichen? So ein Fall ist für viele auch die „abknickende Vorfahrt“. Eine Frage, die oft verwirrt, ist: Wann muss man blinken?

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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„Abknickende Vorfahrt“: Blinken müssen Autos, die der Vorfahrtsstraße folgen

Der ADAC klärt in einem Video (weiter unten zu finden) über diese Frage auf. Das Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“ besteht im Grunde aus zwei Zeichen: dem Zeichen „Vorfahrtsstraße“, darunter das Zusatzzeichen für die „abknickende Vorfahrt“. Wann man blinken muss, sei klar geregelt, erklärt ADAC-Clubjurist Stephan Miller: Blinken muss, wer der abknickenden Vorfahrtsstraße folgt.

Wann muss man bei einer „abnickenden Vorfahrt“ blinken und wann nicht? Ein Experte erklärt es. (Symbolbild)

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Häufiger Fehler bei der „abknickenden Vorfahrt“: Blinken beim Geradeausfahren

Viele blinken aber auch noch einmal links oder rechts (das Schild gibt es in verschiedenen Varianten), wenn sie geradeaus fahren. Weil man damit quasi zum Ausdruck bringen möchte, dass man der Vorfahrtsstraße nicht folgt. Doch in diesem Fall dürfe man eben nicht blinken, so der Jurist. „Das kann zu Missverständnissen und auch Unfällen führen“, erklärt Miller. Denn wenn beispielsweise ein Auto in der Einmündung links oder rechts warte, könnte der Fahrer darauf vertrauen, dass man in „seine“ Straße abbiege und es zu einem Unfall komme.

„Abknickende Vorfahrt“ missachtet: Welche Bußgelder drohen?

Autofahrern, die das Verkehrszeichen „abknickende Vorfahrt“ missachten, droht laut bussgeldkatalog.org ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Sollten dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, werden 100 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

Es gibt auch noch einige andere Verkehrsschilder beziehungsweise Zeichen, die unter Autofahrern oft Verwirrung auslösen, beispielsweise das Zusatzzeichen mit drei Personen in einem Auto. Auch ein Tempolimit-Schild mit einem Schneeflocken-Symbol darunter wird häufig falsch interpretiert.

Rubriklistenbild: © Funke Foto Services/Imago

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