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Blackbox wird zur Pflicht in Neuwagen – und auch zahlreiche Assistenzsysteme
VonSebastian Oppenheimer
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Mit technischen Systemen will die EU Autos sicherer machen – und schreibt seit 7. Juli 2024 Assistenzsysteme in Neuwagen vor. Auch eine Blackbox ist nun Pflicht.
Aus heutiger Sicht ist es kaum noch vorstellbar: Bis in die 1970er-Jahre durften Autofahrer mit bis zu 1,5 Promille Alkohol unterwegs sein, und fast genauso lange waren auch Sicherheitsgurte nicht vorgeschrieben. Inzwischen hat sich zum Glück viel getan: Längst ist Trunkenheit am Steuer kein Kavaliersdelikt mehr, längst ist das Anschnallen Pflicht. Immer wieder kamen seither Erfindungen auf, die die Sicherheit in Fahrzeugen wesentlich verbesserten, wie beispielsweise der Airbag – auch, wenn dieser nicht vorgeschrieben ist, im Gegensatz zum Stabilitätsprogramm ESP. Doch die technische Entwicklung schreitet weiter voran: In diesem Sommer werden gleich zahlreiche Assistenzsysteme Pflicht – so will die EU die Zahl der Verkehrstoten weiter senken.
Unter anderem ist seit 7. Juli 2024 in Neufahrzeugen die sogenannte Blackbox vorgeschrieben. Offiziell heißt das verbaute Gerät „Event Data Recorder“ – kurz EDR. Vergleichbar ist es mit einem Flugschreiber: Dieser wird in aller Regel erst bei, beziehungsweise nach einem Unglück ausgewertet. Entsprechend soll auch die Auto-Blackbox eingesetzt werden: zur Auswertung und Rekonstruktion von Unfällen. Grundsätzlich zeichnet der Event Data Recorder während der Fahrt zwar dauerhaft Fahrzeugdaten auf – gespeichert werden diese aber erst, sobald die Blackbox einen Unfall registriert, beziehungsweise wenn die Sensordaten darauf hindeuten, dass ein Crash kurz bevorsteht. Personenbezogene Daten dürfen nicht aufgezeichnet werden. Die Blackbox-Daten gehören grundsätzlich dem Fahrer beziehungsweise Halter des Wagens. Das Auslesen soll laut ADAC in der Regel auf Anordnung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft geschehen. Abschalten lässt sich die Blackbox nicht.
Neue Assistenzsysteme sollen die Sicherheit in Fahrzeugen erhöhen
Der Event Data Recorder ist allerdings nicht die einzige Neuerung ab dem 7. Juli 2024: Es werden zahlreiche Assistenzsysteme in Neuwagen verpflichtend. Einige davon dürften allerdings nicht nur die Sicherheit erhöhen – sondern auch die Nerven der Autofahrer mit Pieps- und Blinksignalen gewaltig strapazieren. Verpflichtend werden:
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner: Ein unkonzentrierter Fahrer hinter dem Steuer ist eine Gefahr für sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer. Das System analysiert den Zustand des Lenkers – und prüft auf Anzeichen für Müdigkeit und nachlassende Aufmerksamkeit. Wird etwa ein schläfriges Fahrverhalten erkannt, greift der Warner durch optische und akustischen Signale ein und fordert den Lenker auf, eine Pause einzulegen.
Geschwindigkeitsassistent: Mithilfe von digitalen Kartendaten und Kameras erkennt das System geltende Tempolimits. Überschreitet der Fahrer die vorgegebene Geschwindigkeit, wird akustisch und optisch gewarnt – auch Vibrationen im Gaspedal sind möglich. Laut dem Automobilclub ACE lässt sich der Warner zwar ausschalten – wird aber bei jedem Fahrzeugstart neu aktiviert.
Notfall-Spurhalteassistent: Dieses System soll das ungewollte Verlassen der Spur verhindern. Erkennt der Assistent einen vermeintlich durch Unaufmerksamkeit hervorgerufenen Spurwechsel, greift er ein und steuert gegen.
Notbremsassistent: Per Sensorik wird ständig die eigene Geschwindigkeit sowie die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug überwacht. Sobald ein Sicherheitsabstand unterschritten wird und ein Zusammenstoß droht, bremst das Auto selbstständig ab – auch eine Vollbremsung kann ausgelöst werden. Das System erkennt auch Fußgänger und Radfahrer.
Rückfahrassistent: Oft passieren Unfälle beim Zurücksetzen. Der Assistent erkennt per Kameras und Sensoren Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug und warnt optisch oder akustisch.
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Weitere Neuerungen, die ab 7. Juli 2024 vorgeschrieben sind:
Notbremslicht: Mit dieser Technik soll der nachfolgende Verkehr besser gewarnt werden. Bei starken Bremsvorgängen ab 50 km/h blinkt das Bremslicht schnell. Kommt das Fahrzeug zum Stillstand, wird automatisch die Warnblinkanlage aktiviert, bis weitergefahren wird.