Gefahr am Steuer

Fahren nach Alkoholkonsum: Wie lange dauert es, bis man nicht mehr betrunken ist?

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
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Ein Glas Wein oder Bier zu viel und schon ist die Fahrtüchtigkeit in Gefahr. Viele unterschätzen, wie lange Alkohol im Körper wirkt. Dabei drohen hohe Bußgelder.

Für eine lange Zeit galt Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt. Erst 1953 gab es erstmals eine Promillegrenze. Mit 1,5 Promille lag diese aber deutlich über dem heutigen Wert von 0,5 Promille. Dieser gilt erst seit 2001. Doch noch immer denkt sich mancher Autofahrer: Das ein oder andere Bier ist also noch ok. Dabei unterschätzen sie aber die Wirkung von Alkohol.

Alkohol wirkt sich schon ab 0,2 Promille auf Konzentrationsvermögen aus

„Bereits ab 0,2 Promille können sich beispielsweise Konzentrationsvermögen und Bewegungskoordination verschlechtern, ab 0,5 Promille werden die Reaktionen immer langsamer“, erklärt der ADAC. Hinzu kommt, der menschliche Körper baut das Nervengift nur sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur rund 0,1 bis 0,15 Promille, betont der TÜV Rheinland.

Auch am nächsten Tag kann ein Alkoholtest noch positiv ausfallen.

Je nachdem, wie viel Alkohol konsumiert wurde, ist es also möglich, dass auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Blut vorhanden ist. Und das, obwohl man sich bereits wieder nüchtern fühlt.

Alkohol am Steuer: Höchstwert erst nach zwei Stunden erreicht

Um das zu vermeiden, könnte man sagen, ab Mitternacht ist Schluss mit Bier, Wein und Co. Das Problem: Der Alkohol-Höchststand im Blut ist erst nach etwa ein bis zwei Stunden erreicht, da sich der Pegel erst langsam aufbaut. Wer also etwas tief ins Glas geguckt hat, erreicht dann gegen etwa zwei Uhr einen Pegel von beispielsweise 1,5 Promille.

Geht man dann davon aus, dass der Körper pro Stunde besagte 0,1 bis 0,15 Promille abbaut, sind das zehn bis 15 Stunden. Im besten Fall ist man dann also gegen 12 Uhr wieder fahrtüchtig. Realistischer ist jedoch 17 Uhr. Wer sich also zu früh wieder hinters Steuer setzt, riskiert also, von der Polizei erwischt zu werden.

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Wer das vermeiden will, kann einen Promille-Rechner nutzen, um die getrunkene Menge Alkohol und die Konzentration im Blut im Blick zu behalten. Wie hoch der Promille-Wert ist, hängt dabei von vielen Faktoren ab. Dazu zählen etwa Geschlecht, Gewicht, Körpergröße und Alter.

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei eienm Verstoß

Doch welche Strafen drohen, wenn man alkoholisiert von der Polizei gestoppt wird. Auch hier kommt es auf die Umstände an. Berufskraftfahrer und Fahranfänger begehen zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Für beide gilt die Null-Promille-Grenze, die inzwischen von einer Mehrheit befürwortet wird.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

In Deutschland gilt man als Fahranfänger, wenn man sich entweder in der Probezeit befindet oder ist jünger als 21 Jahre. Schon bei geringen Mengen Alkohol im Blut wird eine Geldstrafe von 250 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Und auch die Probezeit kann um zwei Jahre verlängert werden. In allen anderen Fällen sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafen vor, dabei kann es auch schon unter 0,5 Promille Ärger geben:

BußgeldPunkteFahrverbot
1. Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze\t528,50 Euro21 Monate
2. Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze\t1053,50 Euro23 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze\t1578,50 Euro23 Monate
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)\t3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe\t
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille\t3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe\t

Rubriklistenbild: © Heiko Becker/dpa