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Alkohol am Steuer: Ist man mit unter 0,5 Promille tatsächlich auf der sicheren Seite?
VonSebastian Oppenheimer
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Von der 0,5-Promille-Grenze hat sicher jeder Autofahrer schon gehört. Doch was bedeutet die Regel eigentlich im Detail?
Es ist zum Glück schon eine Weile her – doch es gab tatsächlich eine Zeit, in der Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt betrachtet wurde. Erstmals wurde im Jahr 1953 eine Grenze für den Blutalkoholgehalt festgelegt, die damals bei 1,5 Promille lag. Dieser Grenzwert wurde 1973 auf 0,8 Promille gesenkt – und im Jahr 2001 erneut auf die heute geltenden 0,5 Promille. Aber was bedeutet das eigentlich genau? Und gilt das für alle Autofahrer?
Alkohol am Steuer: Mehrheit der Deutschen für Null-Promille-Grenze
In Deutschland ist es derzeit noch problemlos möglich, sich betrunken ans Steuer zu setzen – doch das könnte sich in Zukunft ändern: und zwar mit sogenannten Alko-Locks, also Wegfahrsperren für alkoholisierte Fahrer. Seit 2022 ist zumindest die Vorbereitung oder Bereitstellung einer Schnittstelle zu einem solchen Alko-Lock-System bei neu entwickelten Fahrzeugen verpflichtend. Laut einer Umfrage ist die Mehrheit in Deutschland für ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Für eine bestimmte Gruppe von Fahrern gibt es das bereits – nämlich für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren.
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Ausfallerscheinungen können zur „relativen Fahruntüchtigkeit“ führen
Wenn ein Autofahrer bei einer Polizeikontrolle mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 gestoppt wird und dabei keine weiteren Auffälligkeiten zeigt, drohen bei einem ersten Verstoß: 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Aber auch mit weniger Promille kann es Ärger geben, wie der ADAC erklärt. Denn es gibt die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit: Wenn ein Fahrer zwischen 0,3 und 1,09 Promille Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel in Schlangenlinien fährt oder einen alkoholbedingten Unfall verursacht, kann er sich strafbar machen.
Alkohol am Steuer: Fahrt mit mehr als 1,1 Promille gilt als Straftat
Ein Promillewert ab 1,1 Promille gilt definitiv als Straftat – ab diesem Wert wird ein Fahrer als absolut fahruntüchtig angesehen. In der Regel erhält der Fahrer dann eine Geldstrafe, die in Tagessätzen berechnet wird. Die Höhe hängt unter anderem von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab. Normalerweise wird dem Fahrer auch die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist festgelegt. Dazu kommen meistens drei Punkte in Flensburg. Bei Wiederholungstätern oder bei Unfällen mit schweren Personenschäden droht sogar eine Freiheitsstrafe.
Alkohol am Steuer: Ab wann muss ein Autofahrer zur MPU?
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann bereits ab 1,1 Promille angeordnet werden, wenn bestimmte weitere Auffälligkeiten beim Täter auftreten. Ein Beispiel wäre das Fehlen von Ausfallerscheinungen wie Torkeln oder Lallen bei einer so hohen Blutalkoholkonzentration – denn in einem solchen Fall besteht die Befürchtung, dass der Betroffene regelmäßig trinkt und ein Alkoholproblem hat. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine MPU verpflichtend.