Ist ein „Abbau“ möglich?

„Verkehrssünderkartei“: Wie lange dauert es, bis Punkte in Flensburg verfallen?

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Das Missachten von Verkehrsregeln kann kostspielig sein und Punkte in Flensburg zur Folge haben. Aber wann wird die Situation wirklich kritisch und gibt es Wege, Punkte abzubauen?

Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen – für so manchen Autofahrer sind das eher nett gemeinte Vorschläge. Damit nicht jeder damit durchkommt, gibt es Kontrollen – und entsprechende Sanktionen. Neben Bußgeldern und Fahrverboten sind das die Punkte in Flensburg, die man bereits ab 14 Jahren sammeln kann. Doch: Ab welcher Punktzahl wird es kritisch? Und gibt es eine Möglichkeit, Punkte abzubauen?

Punktekonto in Flensburg: So heißt es offiziell

Das Punktekonto in Flensburg wird landläufig meist „Verkehrssünderkartei“ genannt. Die offizielle Bezeichnung lautet jedoch „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Es gibt auch das „Fahreignungsregister“ (FAER), in dem beispielsweise vermerkt wird, wenn einem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch Entscheidungen über Straftaten, wie zum Beispiel eine Nötigung im Straßenverkehr und Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, werden hier verzeichnet.

Wer sich im Straßenverkehr nicht an die Regeln hält, muss mit Punkten in Flensburg rechnen. (Symbolbild)

„Verkehrssünderkartei“: Bei mehr als acht Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg

Wenn ein Fahrer acht oder mehr Punkte auf seinem Flensburger Konto hat, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Insbesondere wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, versucht man dies natürlich zu vermeiden. Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, Punkte abzubauen – genauer gesagt: einen Punkt. Und selbst das ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Abbau von Punkten in Flensburg: Nur sehr begrenzt möglich

Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann man bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten freiwillig an einem „Fahreignungsseminar“ teilnehmen. Dies ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich – und auch nicht, wenn man mehr als fünf Punkte auf dem Konto hat. Laut ADAC belaufen sich die Kosten für dieses Seminar auf rund 400 Euro – es wird von Fahrschulen, TÜV und DEKRA angeboten.

Punkte in Flensburg werden auch automatisch wieder gelöscht, allerdings hierbei unterscheiden sich die Fristen:

  • 2 Jahre und 6 Monate: Bei Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen (beispielsweise Handynutzung am Steuer).
  • 5 Jahre: Bei Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten, die zwei Punkte zur Folge haben.
  • 10 Jahre: Bei Entscheidungen wegen Straften, die drei Punkte nach sich ziehen.

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Wer bereits Punkte in Flensburg gesammelt hat und unsicher ist, wie viele es aktuell sind, kann seinen Stand beim KBA kostenlos online abfragen. Dafür ist jedoch ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion erforderlich. Eine Anfrage per Post ist ebenfalls möglich, dann muss jedoch eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beigefügt werden. Wer sich zufällig in der Nähe des KBA in Flensburg befindet, kann während der Öffnungszeiten auch persönlich nach dem Punktestand fragen.

Rubriklistenbild: © Sven Simon/Imago