Eigentlich abgeschafft
DHL-Filiale erhebt verbotene Bezahlgebühren – Preis-Schild „frech und weldfremd“
VonKai Hartwigschließen
Bjarne Kommnickschließen
Ein Schild in einer DHL-Filiale weist auf eine Extra-Gebühr für Kartenzahlung hin. Verärgerte Reaktionen folgen. Dabei ist eine solche Praxis untersagt.
München – In der Regel zahlt kaum jemand gerne Gebühren an der Kasse. Wenn diese jedoch transparent und nachvollziehbar sind, zeigen viele Kunden Verständnis. Anders verhält es sich, wenn Geschäftsinhaber auf unzulässige Zusatzkosten setzen. Ein Beispiel dafür wurde auf Reddit von einem Kunden einer DHL-Filiale geteilt.
Der Nutzer postete ein Foto eines Schildes, das er eigenen Angaben nach in einer „schwäbischen Postfiliale“ aufgenommen hatte. Klar zu erkennen war auch das DHL-Logo auf einer Paketwaage. Er fragte die Community: „Was soll man dazu noch sagen?“ Und bezog sich damit auf ein Schild, welches auf entstehende Gebühren bei Kartenzahlung hinwies. Indes änderten sich kürzlich bei den Versandtarifen von DHL die Preise.
Preis-Schild in DHL-Filiale weist auf Gebühr hin – „Frech und weldfremd“
Das Schild wirkt auf den ersten Blick vielversprechend: „EC-Kartenzahlung möglich“ steht in großen Buchstaben. Doch das Kleingedruckte offenbart den Haken: „Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund eines höheren buchhalterischen Aufwandes und der Gebühren bei einer Kartenzahlung unter 5 Euro Umsatzwert eine pauschale Gebühr von in Höhe von 2,50 Euro berechnen müssen.“
Der Beitragsersteller kommentiert dies mit „Deutschland in a Nutshell“. In der Kommentarspalte äußern Nutzer ihre Empörung. „Das ist so unfassbar frech und weltfremd“, schreibt jemand. Ein anderer Nutzer meint: „Ich würde mir diese buchhalterischen Kosten mal ganz genau erklären lassen.“
Eigentlich untersagt: Gebühr für Kartenzahlung in DHL-Filiale „schlicht unwirksam“
Die aufmerksame Community weist zudem darauf hin: „Die Forderung einer Gebühr für Kartenzahlungen ist gesetzlich verboten.“ Untersagt sind übrigens auch fünf Girokonto-Gebühren. Ein weiterer Kommentar lautet: „Eine zusätzliche Gebühr zu verlangen, ist schlicht unwirksam.“ Die Nutzer haben recht, denn das Verbot von Gebühren bei Kartenzahlungen ist seit dem 13. Januar 2018 durch das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“ in Deutschland gesetzlich festgelegt.
Diese Regelung setzt die europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in deutsches Recht um und untersagt Händlern, für gängige bargeldlose Zahlungsarten wie Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften zusätzliche Gebühren zu erheben. Das „Surcharging-Verbot“ gemäß § 270a BGB gilt europaweit und umfasst insbesondere die verbreitetsten Kartenzahlverfahren in Deutschland, darunter Girocard (früher EC-Karte), Visa- und Mastercard-Kreditkarten.
Einige Nutzer weisen in den Kommentaren darauf hin, dass Kunden, die von unrechtmäßigen Gebühren betroffen sind, den Anbieter melden können. Der Verein Wettbewerbszentrale stellt auf seiner Website ein Formular zur Verfügung, um solche Gebühren zu melden. Derweil sorgte jüngst auch eine „Besteck-Gebühr“ unter deutschen Italien-Urlaubern für Ärger. (Quellen: reddit.com, bundesregierung.de, Wettbewerbszentrale e.V) (kh)
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