Verbraucherzentrale warnt
Diese 5 Girokonto-Gebühren sind nicht erlaubt – Verbraucherschützer warnen eindringlich
VonTobias Utzschließen
Banken erheben vielfach Girokonto-Gebühren für Vorgänge, die gar nicht erlaubt sind. Zahlreiche Gerichtsurteile waren nötig, um das zu klären: ein Überblick.
München – Ein Girokonto braucht jeder. Es dient zur Verwaltung des alltäglichen baren und digitalen Zahlungsverkehrs: Geld einzahlen, Überweisungen tätigen, mit Karte bezahlen – all diese Funktionen ermöglicht unter anderem ein Girokonto. Girokonten werden von klassischen Banken oder sogenannten Direkt- und Online-Banken angeboten. Sie verwalten Girokonten und erheben dafür Gebühren.
Fünf Girokonto-Gebühren sind laut Verbraucherzentrale nicht erlaubt
Vielfach dürfen sie das allerdings nicht, wie es in einem Bericht der Verbraucherzentrale heißt. Demnach muss zwischen zulässigen und unzulässigen „Entgelten“ der Banken unterschieden werden. Unzulässige Bank-Gebühren für Girokonten gibt es Dutzende. Wir haben fünf prominente Beispiele zusammengefasst – ein kompakter Überblick:
- Basiskonto: Die Kontoführungsgebühren für ein sogenanntes Basiskonto dürfen laut einem Gerichturteil nicht allein auf den Inhaber des Kontos umgelegt werden. Das bestätigte der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2020 (Az.: XI ZR 119/19). Die Verbraucherzentrale erklärt dazu, dass es dabei vor allem um „Entgeltklauseln“, die unwirksam sind, geht: „Und zwar dann, wenn bei der Bemessung des Entgelts das Kreditinstitut den Mehraufwand, der mit der Führung von Basiskonten verbunden ist, allein auf deren Inhaber umgelegt hat“, so die Experten.
- Ein- und Auszahlungen: Banken dürfen nicht für jede Ein- oder Auszahlung von Geld eine Gebühr erheben. Dabei gilt es jedoch zwischen dem Geld-Abheben am Automaten und dem Geld-Einzahlen/Geld-Auszahlen am Schalter zu unterscheiden. „Für die Abhebung am Geldautomaten kann die Bank einen Buchungsposten veranschlagen, da sie den Automaten rund um die Uhr bereitstellt“, betonen die Verbraucherschützer. Was allerdings nicht erlaubt ist, sind Gebühren pro Ein- oder Auszahlung am Schalter einer Bank. Diese fallen unter „Zahlungsdienste“, wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2019 feststellte (Az.: XI ZR 768/17).
- Hohe Mahnkosten: Banken dürfen keine exorbitanten Mahnkosten für Kunden veranschlagen, wie die Verbraucherzentrale erklärt. „Mahnkosten müssen sich an der Höhe des üblicherweise zu erwartenden Schadens orientieren und dürfen keine Strafe sein“, heißt es im Bericht. Mahnkosten über drei Euro sind demnach „kaum zu begründen“. Hintergrund dessen sind sogenannte Rationalisierungsmaßnahmen: „Je mehr Mahnungen verschickt werden, desto geringer werden die Kosten - nicht umgekehrt. Denn die Bank muss den Sachverhalt nicht jedes Mal neu darstellen.“
- Hohe Gebühren bei Kartenverlust: Kunden verlieren immer wieder ihre Giro-Karte. Dann greift das Recht der jeweiligen Bank, „ein Entgelt“ zu verlangen, so die Verbraucherschützer. Diese Gebühr darf aber nicht höher als die entstandenen Kosten für die Bank und den Ersatz der Karte sein. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragraph 675 I Abs. 1 BGB).
- Hohe Gebühren für Kontoauszüge: Banken stellen ihren Kunden Kontoauszüge zur Verfügung, meist postalisch oder digital. Haben Sie das getan und Kunden fordern „nachträglich erstelle Kontoauszüge“, darf die jeweilige Bank dafür Gebühren verlangen. Diese dürfen aber nicht beliebig festgelegt werden, wie der Bundesgerichtshof urteilte (Az.: XI ZR 66/13). „In dem Fall vor dem BGH hatte die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis einen Betrag von 15 Euro pro nachträglich erstelltem Auszug festgesetzt. Die Richter kritisierten diese Preisgestaltung als zu pauschal. Denn tatsächlich lagen die Kosten der Bank - so ihr eigener Vortrag im Prozess - lediglich bei 10 Euro, wenn es sich um Kontoauszüge aus den letzten sechs Monaten handelte“, beschreibt der Verbraucherschutz den vor dem BGH verhandelten Fall.
Kostenloses Girokonto als Alternative
Mittlerweile gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Kunde eines kostenlosen Girokontos zu sein. Viele Banken bieten das an. Pauschal lassen sich die Vor- und Nachteile dieses Modells nicht benennen. Kostenlose Girokonten erfreuen sich in den vergangenen Jahren jedoch großer Beliebtheit.
Ein Beispiel hierfür war das Girokonto der Commerzbank. Allerdings hat die Bank zum Mai 2025 ihre Regelungen angepasst: Das Commerzbank-Girokonto kostet nun 4,99 Euro monatlich: Es gibt allerdings Ausnahmen.
Banken, die kostenlose Girokonten anbieten
Laut Angaben des Fachportals Finanztip gibt es bei folgenden Banken gute und kostenfreie Optionen:
- Norisbank (ab 500 Euro Geldeingang/Monat)
- DKB (ab 700 Euro Geldeingang/Monat)
- Santander
- Consorsbank Essential (ab 700 Euro Geldeingang/Monat)
- N26
- Meine Bank
(tu)
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