Ruhestand erreicht

Renteneintritt 2025: In welchem Alter die abschlagsfreie Rente möglich ist

  • Lennart Schwenck
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Einige Arbeitnehmende sind 2025 rentenberechtigt. Wir zeigen, wer ohne finanzielle Einbußen aufhören kann und was dies für Frührentner bedeutet.

Frankfurt – Der Eintritt in den Ruhestand hängt maßgeblich vom Geburtsjahrgang ab. In Deutschland steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre an, doch nicht jede oder jeder muss so lange arbeiten. 2025 betrifft diese Regelung viele Geburtsjahrgänge, die sich auf unterschiedliche Renteneintrittszeiten einstellen müssen. Wer also nächstes Jahr in Rente gehen will, sollte gut informiert sein.

Regelaltersgrenze: Wer 2025 abschlagsfrei in Rente geht

Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze begann laut Deutscher Rentenversicherung 2012. Für Versicherte, die 1958 geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter bei 66 Jahren. Sie können also 2024 abschlagsfrei in Rente gehen. Wer hingegen 1959 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und zwei Monaten – und kann im März 2025 in den Ruhestand eintreten. Für nachfolgende Jahrgänge verschiebt sich der Renteneintritt: 1960 Geborene müssen bis zu 66 Jahren und vier Monaten warten, was einem Rentenbeginn ab Mai 2026 entspricht. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren. Das Renteneintrittsalter 2025 nach Jahrgang als Tabelle auf einen Blick:

Geburtsjahr\t\tRentenaltererhöhung (in Monaten)Renteneintrittsalter
vor 1947065 Jahre
1956\t1065 Jahre, 10 Monate
1958\t12\t\t66 Jahre
ab 196424\t67 Jahre

Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren (langjährig Versicherte) können bereits ab dem 63. Lebensjahr eine Altersrente beantragen. Allerdings müssen sie Abschläge von bis zu 3,6 Prozent pro Jahr in Kauf nehmen. Anders sieht es für besonders langjährig Versicherte aus: Nach 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Renteneintritt möglich – jedoch frühestens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Beispiel: Eine Versicherte oder ein Versicherter, geboren 1960, mit 45 Beitragsjahren könnte bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.

Einige Menschen dürfen 2025 in Rente gehen.

Frühzeitiger Renteneintritt 2025: Besonderheiten für schwerbehinderte Menschen und Sonderfälle

Schwerbehinderte Menschen profitieren laut Deutscher Rentenversicherung von besonderen Regelungen. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente steigt schrittweise auf 65 Jahre. Wer 1960 geboren ist und schwerbehindert ist, kann mit 64 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Auch Beschäftigte unter Tage im Bergbau haben gesonderte Ansprüche. Für sie gilt eine Altersgrenze von 62 Jahren, die ebenfalls stufenweise angehoben wird.

Der vorzeitige Renteneintritt ist möglich, bringt aber finanzielle Einbußen mit sich. Pro Jahr vor Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt der Abschlag 3,6 Prozent. Diese Kürzungen lassen sich durch freiwillige Beiträge ausgleichen, was jedoch nicht immer wirtschaftlich sinnvoll ist. Laut Deutscher Rentenversicherung sollten sich Betroffene frühzeitig informieren und eine Rentenauskunft anfordern.

Deutschlands Rentensystem unter Druck: Der Fachkräftemangel und die Babyboomer-Generation

Ein wichtiger Faktor in der Rentendebatte ist die demografische Entwicklung. Die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre – sogenannte Babyboomer – erreichen schrittweise das Rentenalter. Bis 2036 werden etwa 16,5 Millionen Erwerbstätige in den Ruhestand treten. Dies verschärft den Fachkräftemangel, insbesondere in Branchen wie Pflege, Handwerk und Bauwesen. Eine mögliche Lösung sieht das Statistische Bundesamt in einer stärkeren Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt sowie gezielter Zuwanderung. Unternehmen könnten von einem längeren Verbleib älterer Fachkräfte profitieren, doch dies setzt auch eine bessere Integration und Unterstützung älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen voraus.

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, die 2012 begann und bis 2029 abgeschlossen sein wird, soll das deutsche Rentensystem langfristig stabilisieren. Während das durchschnittliche Renteneintrittsalter 2005 bei 63,2 Jahren lag, wird durch die neue Regelung das Renteneintrittsalter schrittweise um zwei Jahre erhöht. Diese Maßnahme bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich.

Renteneintrittsalter in Deutschland: Schrittweise Anhebung bis 2029

Die Anhebung des Renteneintrittsalters kann finanzielle Entlastung für das Rentensystem schaffen. Längere Beitragszahlungen und verkürzte Rentenbezugszeiten stabilisieren die Rentenkassen und dämpfen den Anstieg der Beitragssätze, die bis 2030 maximal 22 Prozent betragen sollen. Zudem verbessert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern, was angesichts der steigenden Lebenserwartung entscheidend ist. Da die Lebenserwartung kontinuierlich steigt, verlängert sich auch die durchschnittliche Rentenbezugszeit. Ein späterer Renteneintritt könnte somit den Fachkräftemangel lindern und Unternehmen motivieren, ältere Arbeitnehmer länger zu beschäftigen.

Kritiker sehen jedoch erhebliche Herausforderungen, ähnlich wie beim Rentenpaket II. Die hohe Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe der 50- bis 65-Jährigen erfordert massive Verbesserungen im Arbeitsmarkt, um die längere Beschäftigung dieser Gruppe zu gewährleisten. Andernfalls könnten Altersarmut und Langzeitarbeitslosigkeit zunehmen, insbesondere bei Geringqualifizierten. Sozial benachteiligte Gruppen, die häufig körperlich belastende Berufe ausüben, sind besonders betroffen, da sie oft nicht bis 67 arbeiten können.

Dies gilt beispielsweise für Tätigkeiten in der Baubranche, Landwirtschaft oder Pflege. Zudem setzen Unternehmen beim Personalabbau häufig bei älteren, mäßig qualifizierten Mitarbeitenden an. Daher müssten die Arbeitsbedingungen und Fördermaßnahmen für ältere Arbeitnehmende verbessert werden, um deren langfristige Beschäftigung zu sichern. (ls)

Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/dpa

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