Leistung im Fokus

Über 500 Millionen Euro Kindergeld fließen ins Ausland – 40 Prozent davon in ein bestimmtes Land

  • VonMax Schäfer
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Jährlich zahlt Deutschland mehr als eine halbe Milliarde Euro Kindergeld auf ausländische Konten. Ein Staat sticht dabei besonders hervor. Welche Ursachen hat das?

Berlin – Wer in Deutschland lebt, arbeitet und noch dazu Kinder hat, hat damit auch Anspruch auf Kindergeld. Doch auch Menschen mit Wohnsitz im Ausland oder nicht-deutscher Staatsangehörigkeit können unter bestimmten Bedingungen Kindergeld erhalten. Im gesamten Jahr 2023 sind 525,7 Millionen Euro auf Konten im Ausland geflossen, wie die Bild mit Verweis auf die Bundesagentur für Arbeit verweist. Seit 2013 hat sich die Summe deutlich erhöht. Damals waren es 35,8 Millionen Euro.

Bereits 384 Millionen Euro Kindergeld sind 2024 auf Konten im Ausland geflossen

Bis einschließlich September sind im Jahr 2024 bereits knapp 384 Millionen Euro Kindergeld auf ausländische Konten geflossen, wie aus dem Monatsbericht der Arbeitsagentur hervorgeht, bei der die Familienkasse angesiedelt ist. Im September allein waren es 40,41 Millionen Euro.

Im Vergleich zu 2023 ist das ins Ausland gezahlte Kindergeld im ersten Halbjahr 2024 zurückgegangen. 258,5 Millionen Euro wurden im Zeitraum von Januar bis Juni ins Ausland gezahlt. Das ist ein minimaler Rückgang um 0,58 Prozent. Im Vorjahreszeitraum waren es 260 Millionen Euro.

Wichtig dabei: Die Zahlung des Kindergeldes auf ein Konto im Ausland bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Kinder und ihre Eltern auch im Ausland leben. Umgekehrt kann es auch sein, dass das Geld auf ein deutsches Konto fließt, die Berechtigten jedoch ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Für fast 300.000 Kinder im Ausland zahlt Deutschland Kindergeld – die meisten leben in der EU

Tatsächlich leben jedoch auch die Kinder im Ausland, doch auch ihre Anzahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen: Im Juni 2023 waren es laut Bild-Bericht 322.364 Kinder, im Juni 2024 320.098 Kinder. Seitdem ist die Zahl weiter zurückgegangen: Im September 2024 sind es laut den neusten Daten der Bundesagentur für Arbeit 299.932 Kinder.

Die Mehrheit – konkret 293.132 – davon lebt in der EU, 233 im übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). 31.954 Kinder hatten dabei deutsche Eltern. In übrigen Ländern leben 6567 Kinder, davon haben 3652 mindestens einen Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Das meiste Kindergeld, rund 40 Prozent, hat die Familienkasse dabei laut Bild-Zeitung im ersten Halbjahr 2024 nach Polen gezahlt: 111 Millionen Euro fließen auf Konten im Nachbarland. Passend dazu leben dort 121.123 Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Nach Rumänien, wo 31.199 Kinder leben, für die die Leistung gezahlt wird, fließen 27 Millionen.

Warum wird Kindergeld gezahlt, wenn die Kinder im Ausland leben?

„Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass Eltern im Ausland lebender Kinder Kindergeld erhalten“; sagte CDU-Politikerin Antje Tillmann der Bild. Etwa Kinder in Deutschland lebender Familien, „die nur kurzfristig im Ausland leben“, beispielsweise für ein freiwilliges soziales Jahr. „Eine andere große Gruppe besteht aus Kindern, die dauerhaft im europäischen Ausland leben und bei denen mindestens ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist.“

Eine dritte Gruppe bestehe aus „den wenigen, ärgerlichen Missbrauchsfällen“. Letzteres war auch der Anlass für den Bild-Artikel. Bereits zuvor hatte das Boulevard-Blatt behauptet, der Kinderzuschlag würde „einfach“ durchgewunken, was die Behörde dementiert.

Deutsche Steuerzahler: Wann können Nicht-Deutsche Kindergeld bekommen?

Das Ganze hat durchaus seine Berechtigung: Um einen Anspruch auf Kindergeld zu haben, müssen Personen nicht in Deutschland wohnen, sie müssen hier ihre Steuern zahlen. Auch bei beschränkter Steuerpflicht kann eine Berechtigung vorliegen, wenn es eine sozialversicherungspflichtige Anstellung in Deutschland gibt.

Auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können dann Kindergeld erhalten. Bedingung ist, dass sie aus einem anderen EU-Land, aus einem Staat im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder Staaten bestimmten Staaten mit entsprechenden Vereinbarungen wie Serbien, der Türkei oder Marokko kommen. Auch mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, mit der man in Deutschland arbeiten darf, oder einer unanfechtbaren Anerkennung als Geflüchteter oder Asylberechtigter kann man Kindergeld beziehen. Die Bundesarbeitsagentur verweist jedoch darauf, dass die Voraussetzungen bei jedem Kindergeld-Antrag geprüft werden müssen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer