Massive Unterschiede
Das Jobcenter zahlt: So viel bekommen Bürgergeld-Empfänger für die Miete
- VonMax Schäferschließen
Arbeitslose bekommen nicht nur das Bürgergeld, die Jobcenter übernehmen auch die Wohnkosten. Wie hoch sind die Zahlungen für die Miete?
Frankfurt – Das Bürgergeld soll hilfebedürftigen Menschen den Lebensunterhalt sichern und ihnen damit ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Neben dem Regelsatz für die Ausgaben des täglichen Bedarfs bekommen die Leistungsberechtigten auch die Kosten der Unterkunft, also die Miete, gezahlt. Auch die Heizkosten fallen darunter. Den Strom müssen die Betroffenen dagegen aus dem Regelsatz bezahlen.
Kosten des Bürgergelds: Jobcenter zahlen Miete und Heizkosten – bis zu einer Grenze
Im Unterschied zur Höhe des Bürgergelds, die deutschlandweit einheitlich ist, richtet sich die Erstattung der Miete oder – bei selbstgenutztem Eigentum – der Nebenkosten nach dem tatsächlichen Bedarf. Wie viel die Jobcenter zahlen, ist also bei allen Bürgergeld-Beziehenden unterschiedlich.
Dabei gibt es jedoch Grenzwerte, bis zu welcher Höhe Bürgergeld-Beziehende ihre Miete erstattet bekommen. Die Kosten der Unterkunft müssen „angemessen“ sein. Welche Mieten und Heizkosten dazu zählen, unterscheidet sich nach Stadt oder Region. „Regelungen zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung obliegen dem kommunalen Träger“, erklärten die Berliner Jobcenter IPPEN.MEDIA. „Die Prüfung erfolgt für jeden Haushalt individuell, da viele Faktoren beachtet werden müssen.“
Angemessenheit der Miete und Heizkosten im Bürgergeld hängt von der Personenzahl ab
Die Angemessenheit der Wohnung richtet sich dabei etwa auch nach der Größe und der Anzahl der Personen. Je nach Kommune ist etwa eine Wohnung von 45 bis 50 Quadratmetern für Alleinlebende angemessen. Bei einer vierköpfigen Familie sind es etwa 85 bis 95 Quadratmeter. Wenn die Miethöhe jedoch angemessen ist, werde das Jobcenter Bürgergeld-Beziehenden eine etwas größere Wohnung jedoch nicht verwehren, erklärt das Portal Buergergeld.org.
| Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 | 45–50 Quadratmeter |
| 2 | 60–65 Quadratmeter |
| 3 | 75–80 Quadratmeter |
| 4 | 85–95 Quadratmeter |
| 5 | 95–110 Quadratmeter |
| 6 | 105–125 Quadratmeter |
| Jede weitere Person | 10–15 Quadratmeter mehr |
Entscheidend ist die tatsächliche Höhe der Miete. Ist diese nicht angemessen, fordern die Jobcenter die Bürgergeld-Beziehenden zum Sparen auf. Möglich ist das etwa durch ein anderes Verhalten beim Heizen, die Untervermietung eines Zimmers oder ein Umzug. Dabei sei es „rechtlich gar nicht zulässig“, dass Jobcenter die Leistungsbeziehenden zum Umzug auffordern, erklärte Marus Weichert, Geschäftsführer des Dortmunder Jobcenters, im IPPEN.MEDIA-Interview.
Tabelle zeigt: So hoch darf die Miete für Bürgergeld-Beziehende sein
Die Angemessenheit der Miete unterscheidet sich deutlich, wie ein Vergleich der 15 größten deutschen Städte zeigt. In München bekommen Alleinlebende eine Bruttokaltmiete von 890 Euro im Monat gezahlt, in Essen ist das etwa (896 Euro) die angemessene Miete für vier Personen. Wie hoch die Bruttokaltmieten für die Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaften von einer bis vier Personen sind, zeigt die Übersicht:
| Stadt | Alleinlebende | Zwei Personen | Drei Personen | Vier Personen |
|---|---|---|---|---|
| Berlin | 449 Euro | 543,30 Euro | 668,80 Euro | 752,40 Euro |
| Hamburg | 573 Euro | 693,60 Euro | 813 Euro | 980,10 Euro |
| München | 890 Euro | 1092 Euro | 1286 Euro | 1569 Euro |
| Köln | 677 Euro | 820 Euro | 976 Euro | 1139 Euro |
| Frankfurt | 786 Euro | 903 Euro | 1078 Euro | 1219 Euro |
| Düsseldorf | 546 Euro | 632 Euro | 776 Euro | 1003 Euro |
| Stuttgart | 556 Euro | 670 Euro | 780 Euro | 923 Euro |
| Leipzig | 345,79 Euro | 450 Euro | 586,63 Euro | 671,44 Euro |
| Dortmund | 570 Euro | 690 Euro | 820 Euro | 1040 Euro |
| Bremen | 528 Euro | 550 Euro | 672 Euro | 758 Euro |
| Essen | 472 Euro | 613 Euro | 754 Euro | 896 Euro |
| Dresden | 450,50 Euro | 557,64 Euro | 715,73 Euro | 813,85 Euro |
| Nürnberg | 522 Euro | 649 Euro | 747 Euro | 917 Euro |
| Hannover | 499 Euro | 587 Euro | 697 Euro | 834 Euro |
| Duisburg | 425 Euro | 495,30 Euro | 608,80 Euro | 735,30 Euro |
Mit einer größeren Personenzahl im Haushalt steigt auch die angemessene Miete. In Frankfurt beispielsweise erhalten etwa sechs Personen bis zu 1501 Euro monatlich für die Miete. Dort geht die Übersicht bis zu zehn Personen, die eine 147 bis 159 Quadratmeter große Wohnung für bis zu einer Bruttokaltmiete von 2063 Euro bewohnen dürfen. Mit jeder weiteren Person sind zwölf Quadratmeter und 158 Euro mehr angemessen.
Nach Abrutschen in Bürgergeld: Karenzzeit verhindert sofortigen Umzug, ist aber umstritten
Wer seine Arbeit verliert und ins Bürgergeld rutscht, muss jedoch nicht sofort umziehen, wenn die Wohnung zu groß oder teuer ist. Die Ampel-Koalition hatte mit dem Bürgergeld auch eine Karenzzeit eingeführt. Im ersten Jahr findet keine Prüfung der Angemessenheit statt. Politisch ist die Regelung jedoch umstritten: Die Koalition selbst wollte den Zeitraum jedoch vor dem Koalitionsbruch auf sechs Monate verkürzen. Die Union mit Kanzlerkandidat Friedrich Merz will die Karenzzeit ganz abschaffen – neben weiteren Verschärfungen bei der Grundsicherung.
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