Nullrunde verschärft Problem
Bürgergeld trifft es hart: 2025 klafft die Versorgungslücke noch weiter
- VonMax Schäferschließen
Im Jahr 2025 kommt auf eine große Anzahl von Bürgergeld-Beziehenden eine zusätzliche finanzielle Belastung durch ansteigende Strompreise zu. Die Ursache liegt in der nicht erfolgenden Erhöhung des Regelsatzes – doch es gibt Möglichkeiten zu handeln.
Frankfurt – 2025 wird es keine Bürgergeld-Erhöhung geben. Die Nullrunde hat für die Beziehenden der Grundsicherung Konsequenzen. Durch die Teuerung der Verbraucherpreise haben sie letztendlich weniger Geld zur Verfügung, als noch 2024. Bei den Stromkosten kommt nun eine noch größere Belastung auf die Betroffenen hinzu, warnte das Portal Buergergeld.org. Durch die Nullrunde werde der Unterschied aus dem für Strom vorgesehenen Teil des Regelsatzes und den tatsächlichen Strompreisen noch größer. Besonders, da in einigen Regionen die Strompreise 2025 steigen.
Arbeitsminister Hubertus Heil hatte die Bürgergeld-Nullrunde Anfang September 2024 angekündigt. Ursache ist die zurückgegangene Inflation 2024. Dadurch fiel die Anhebung des Regelsatzes zum Jahresbeginn höher aus, als es durch die Fortschreibungsregeln nötig gewesen wäre. Eine Bestandsschutzregel verhindert jedoch, dass das Bürgergeld sinken muss, was etwa die FDP gefordert hatte. Sozialverbände kritisieren jedoch, dass die bisherigen Regeln dazu dienen, die Höhe des Bürgergelds herunterzurechnen – sie spiegelten nicht den tatsächlichen Bedarf wider.
Wegen ausbleibender Bürgergeld-Erhöhung: Warnung vor Belastung durch Stromkosten
Diese Kritik gibt es gerade bei den Stromkosten. Im Gegensatz zur Miete und den Heizkosten ist der Strom nicht in den sogenannten Kosten der Unterkunft enthalten, welche die Jobcenter übernehmen. Stattdessen müssen die Erwerbslosen den Strom aus ihrem Bürgergeld-Regelsatz zahlen. Rechnerisch stehen Alleinlebenden dafür 47,71 Euro monatlich zur Verfügung. Wenn das heiße Wasser über Strom erzeugt wird, gibt es zudem eine Pauschale von 12,95 Euro. Weil das Bürgergeld 2025 nicht steigt, steht auch so viel im kommenden Jahr zur Verfügung.
| Posten | Summe pro Monat (Anteil) |
|---|---|
| Bürgergeld gesamt für Alleinstehende | 563 Euro |
| Nahrung, alkoholfreie Getränke | 195,35 Euro (34,70 %) |
| Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 54,92 Euro (9,76 %) |
| Verkehr | 50,49 Euro (8,97 %) |
| Post und Telekommunikation | 50,33 Euro (8,94 %) |
| Wohnen, Strom, Wohninstandhaltung | 47,71 Euro (8,84 %) |
| Kleidung und Schuhe | 46,71 Euro (8,30 %) |
| Andere Waren und Dienstleistungen | 44,93 Euro (7,98 %) |
| Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 34,28 Euro (5,09 %) |
| Gesundheitspflege | 21,48 Euro (3,82 %) |
| Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen\t | 14,70 Euro (2,61 %) |
| Bildung | 2,03 Euro (0,36 %) |
Doch das reicht nicht aus. Das hatte etwa das Vergleichsportal Verivox im September gezeigt. 2024 habe die Versorgungslücke, die sich aus dem Bürgergeld-Anteil für Strom und dem tatsächlichen Strompreis ergibt, 129 Euro betragen.
Bis zu 30 Euro ist im Bürgergeld zu wenig für Stromkosten enthalten
Laut dem Portal Buergergeld.org ergebe sich sogar ein Minus von bis zu knapp 231 Euro jährlich, was 19,29 Euro im Monat entspricht. Wenn noch das mit einem durch strombetriebenen Durchlauferhitzer erzeugte Warmwasser berücksichtigt werde, summiere sich der Fehlbetrag auf bis zu 30,78 Euro im Monat.
Für 2025 ergibt sich laut der Berechnung von Verivox ein Fehlbetrag von 74 Euro pro Jahr – für Alleinlebende. Ausgehend von einem Strompreis von durchschnittlich 51,89 Euro im Monat für einen Singlehaushalt seien die tatsächlichen Stromkosten knapp 14 Prozent höher. Wie hoch die Lücke ist, hängt dabei von der Region ab. Besonders weit über dem Bürgergeld-Satz liegen demnach die Stromkosten in Thüringen, Saarland, Hamburg und Baden-Württemberg.
Bürgergeld-Beziehende könnten 2025 für den Strom noch mehr draufzahlen
Die Differenz könnte im Vergleich zur Verivox-Prognose vom September 2024 noch zunehmen, so die Befürchtung. Anfang Oktober haben die vier Betreiberkonzerne der Übertragungsnetze 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW die Erhöhung der Netzentgelte um durchschnittlich 3,4 Prozent angekündigt. Die Netzentgelte insgesamt machen rund ein Viertel des Strompreises aus. Sollten die Anbieter die Erhöhung weitergeben, drohen höhere Stromkosten. Zusätzlich zur Nullrunde droht damit eine höhere Belastung der Bürgergeld-Beziehenden.
Durch eine Neuaufstellung der Netzentgelte könnten jedoch Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung in einigen Regionen profitieren. Ländliche Gebiete im Norden, Osten und in Bayern, die bisher durch den Ausbau erneuerbarer Energien mit höheren Kosten konfrontiert waren, profitieren von der Anpassung. So wollen Betreiber in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Kosten senken. In anderen Regionen steigen jedoch die Entgelte – und damit möglicherweise auch die Strompreise.
Neukundentarife könnten Entlastung für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld sein
Eine Option zu sparen, kann dabei ein Anbieterwechsel sein. Neukundentarife sind häufig günstiger, gerade im Vergleich mit den örtlichen Grundversorgern. Bürgergeld-Beziehende könnten dadurch die Lücke zum Regelsatz schließen, erklärte Verivox im September.
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