Inbetriebnahme suggeriert
Fehlerhafte Werte zu Nord Stream 2: Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld von 75.000 Euro
VonMarcus Giebelschließen
Im Zusammenhang mit Nord Stream 2 bittet die Bundesnetzagentur ein deutsches Unternehmen zur Kasse. Es geht um fehlerhafte Werte mit Folgen.
Bonn – Nord Stream 2 ging niemals in Betrieb. Dennoch beschäftigen die Gas-Pipelines, die Russland und Deutschland durch die Ostsee hinweg verbinden, nach wie vor die Behörden. Diesmal geht es aber nicht um die noch immer nicht aufgeklärten Explosionen an den Strängen im September 2022.
Vielmehr vermeldete die Bundesnetzagentur, dass sie gegen den Fernleitungsnetzbetreiber Gascade durchgreift, weil dieser fehlerhafte Werte zu Nord Stream 2 veröffentlicht hatte. Wegen einer „Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung von Insider-Informationen“ wurde demnach ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro ausgesprochen.
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Bußgeld wegen Nord Stream 2: Fehlerhafte Werte suggerieren laut Bundesnetzagentur Inbetriebnahme
Weiter wird erklärt, es habe sich um Werte zu den Gasflüssen für den Netzpunkt „Lubmin 2“ gehandelt, diese waren bei Inbetriebnahmetests im August 2021 infolge von IT-Problemen beim Unternehmen einsehbar. Da dieser Netzpunkt damals nur durch Nord Stream 2 erreichbar war, suggerierten die Werte ungleich „null“ die bevorstehende Inbetriebnahme der beiden Stränge, argumentiert die Bonner Behörde.
Erst kurz nach Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 stoppte Bundeskanzler Olaf Scholz infolge der russischen Invasion das Genehmigungsverfahren. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Werte durch Gascade war Nord Stream 2 laut Bundesnetzagentur nahezu fertiggestellt, allerdings war die technische und regulatorische Zertifizierung noch nicht erfolgt, die Inbetriebnahme daher nicht absehbar.
Betont wird in der Mitteilung auch, dass der Fertigstellungsprozess damals „mit großer Anspannung“ erwartet wurde, weshalb immer neue Spekulationen zum Starttermin aufgekommen waren. Demnach hatte die Veröffentlichung der Werte, die auf eine zeitnahe neue Möglichkeit zur Gaslieferung hinzuweisen schienen, einen kurzzeitigen, aber massiven Einbruch der Preise um bis zu vier Euro pro Megawattstunde zur Folge.
Geldstrafe wegen falscher Werte zu Nord Stream 2: Gascade kann Einspruch einlegen
Erschwerend kommt hinzu, dass das in Kassel ansässige Unternehmen demnach die Auswirkungen zwar bemerkte und die korrigierten Werte am 18. August 2021 kurz nach 18 Uhr veröffentlichte. Allerdings sei es unterlassen worden, „eine klarstellende Mitteilung in Form einer ‚Urgent Market Message (UMM)‘ vorab auf einer der hierfür vorgesehenen Insider-Informations-Plattformen (IIP)“ zu verbreiten.
Gascade habe dies nicht für nötig gehalten, da das Unternehmen nicht damit gerechnet habe, dass der Markt die offen einsehbaren Werte für echt halten könnte. Dem hält die Bundesnetzagentur die Kurseinbrüche und verschiedene Presseanfragen kurz nach Veröffentlichung der Werte entgegen. Diese Reaktionen würden die Preisrelevanz der Information belegen.
Gegen die Geldbuße können noch Einsprüche eingelegt werden, sie ist daher noch nicht rechtskräftig. (mg)
