Steuerkniff durch Heirat
Ehegattensplitting: Steuern sparen mit der Heirat - doch die Ampel will das System abschaffen
- VonKatharina Bewsschließen
Eine Heirat kann steuerliche Vorteile bringen, aber auch zur Ungleichheit führen. Die Ampel-Koalition plant daher eine Reform der Steuerklassen. Das ist der aktuelle Stand.
Berlin – Heiraten ja, aber nur wegen der Steuer? Die klassische Großhochzeit in der Kirche weicht jedenfalls dem Trend, es schlichter zu halten. Auf sozialen Medien wird lautstark darüber gewitzelt, dass es dabei doch nur um Steuervorteile gehe. Ganz an der Wahrheit vorbei ist das nicht, denn mit dem Ehegattensplitting kann unter Umständen durchaus gespart werden. Dennoch, die Ampel-Koalition plant bereits seit einigen Jahren, die Steuerklassen anzupassen. Begründet wird das vor allem mit der Gleichberechtigung.
So funktioniert das Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist ein Steuervorteil für Ehepartner oder Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft. Normalerweise wird die Lohnsteuererklärung in Form einer Einzelveranlagung individuell abgegeben. Beide Partner haben hier die Steuerklasse 4. In einer Ehe oder Partnerschaft kann jedoch eine Zusammenveranlagung erfolgen, bei der die Steuererklärung zusammen abgegeben wird. Dadurch sparen vor allem Paare Steuern, deren Einkommen sich stark unterscheidet.
In diesem Fall erfolgt die Einteilung in die Steuerklassen 3 und 5. Der Partner mit dem höheren Einkommen erhält die Steuerklasse 3 und zahlt somit weniger Lohnsteuern, während der Partner mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse 5 hat und mehr Lohnsteuer bezahlt. Diese Einteilung dient dazu, die Steuervorteile bereits im Laufe des Jahres geltend zu machen. Die endgültige Steuerberechnung erfolgt jedoch immer mit der jährlichen Steuererklärung, bei der das Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann halbiert wird. Der Wechsel der Steuerklassenkombination kann mehrmals im Jahr erfolgen, muss jedoch beantragt werden.
Der Geld-Ratgeber Finanztip nennt folgendes Beispiel: Verdient ein Partner 40.000 Euro und der andere Partner 20.000 Euro, beträgt die Steuer ohne Ehegattensplitting etwa 10.315 Euro. Mit Splitting sind es nur 9902 Euro, eine Ersparnis von 413 Euro. Bei einem Einkommen von 60.000 Euro für Partner 1 und keinem Einkommen für Partner 2, sinkt die Steuer von 15.863 Euro (Partner 1) auf 9902 Euro, wodurch man 5961 Euro spart.
Laut Stiftung Warentest könne dabei im Extremfall bis zu rund 18.937 Euro gespart werden. Das setze jedoch voraus, dass das zu versteuernde Einkommen über eine halbe Million Euro beträgt.
Das gibt es beim Ehegattensplitting zu beachten
So gibt es aber auch einige Dinge zu beachten in Bezug auf das Ehegattensplitting. Verheiratet sein und getrennt leben funktioniert für das Splitting nicht. Um die Steuervorteile geltend zu machen, muss das Ehepaar in einem Haushalt zusammen leben. Zudem, je näher sich die Partner im Gehalt angleichen, desto weniger rentiert sich das Splitting. Der Steuervorteil ist also erst dann attraktiv, wenn einer der Partner mindestens 60 Prozent des zu versteuernden Einkommen verdient.
Das führe laut der Hans-Böckler-Stiftung dazu, dass sich für viele Frauen die Erwerbstätigkeit gar nicht erst lohne. Denn es sind oft Frauen, die weniger verdienen als ihr Ehemann. Eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zeige jedoch, dass mit einer Abschaffung des Ehegattensplittings nicht erheblich mehr Steuereinnahmen erfolgen und sich die Erwerbsbeteiligung von Ehefrauen um rund 2,4 Prozent erhöhen würde.
Die Ampel-Koalition strebt nach mehr Gleichberechtigung - das dauert aber noch
Aus diesen Gründen plant die Ampel-Koalition, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und auf Steuerklasse 4 umzustellen. Im Koalitionsvertrag von 2021 heißt es, dass damit eine ökonomische Gleichstellung erreicht werden soll. Die Familienbesteuerung soll so weiterentwickelt werden, dass „partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit gestärkt werden.“
Zur Umsetzung kam es dabei noch nicht. In einer Antwort der Bundesregierung auf Nachfrage der CDU/CSU über die Details der geplanten Abschaffung heißt es, die Umsetzung dauere noch an. So könnten daher noch keine Aussagen gemacht werden. In einem weiteren Absatz heißt es jedoch auch, dass das Ehegattensplitting dadurch „nicht berührt“ werde.
Das bedeutet, sollten die Steuerklassen 3 und 5 in naher Zukunft abgeschafft werden, würde der Steuervorteil immer noch erhalten bleiben. Der Vorteil des Ehegattensplitting ergibt sich aus der gemeinsamen Abgabe Lohnsteuererklärung, auch wenn monatlich in der Lohnabrechnung keine Unterschiede mehr sichtbar sind. Durch das Zusammenrechnen der Einkommen und das anschließende Halbieren ergebe sich bereits ein Steuervorteil. Nur wegen der Steuer am Ende zu heiraten, das funktioniert dann also trotzdem noch.
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