Finanzen
Steuern sparen dank Ehegattensplitting – für wen kann sich eine Hochzeit rechnen?
VonAnne Hundschließen
Ehepaare und Menschen in Lebenspartnerschaften können ihre Steuererklärung auch gemeinsam erstellen.
Die Debatte über eine mögliche Abschaffung des Ehegattensplittings reißt nicht ab. Finanzminister Christian Lindner (FDP) schließt einen solchen Schritt allerdings bis 2025 aus und bekräftigte damit den Widerstand seiner Partei. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hatte das Thema in den Fokus gerückt: Lieber hier kürzen als beim Elterngeld, so sein Vorschlag. Die Berechnungsmethode der Einkommenssteuer solle zumindest für neue Ehen verändert werden. Was verbirgt sich hinter dem Begriff Ehegattensplitting und wer profitiert davon?
Ehegattensplitting: Was bedeutet das genau?
Normalerweise muss jeder Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung selbst abgeben. Ehepaare und Menschen in Lebenspartnerschaften können aber auch gemeinsam ihre Steuererklärung erstellen. In dem Fall wird ihr Einkommen zusammengerechnet und jeweils halbiert. Dadurch zahlt jeder Partner gleich viel Steuern. Wegen des progressiven Steuersatzes, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt, kann das Splitting dazu führen, dass man in eine niedrigere Steuerklasse fällt. Laut Finanzministerium sparen Familien und Paare dadurch im Jahr aktuell rund 25 Milliarden Euro an Steuern, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) weiter berichtet.
Ehegattensplitting: Für wen rechnet sich die gemeinsame Veranlagung?
Ehegattensplitting bezeichnet also das Verfahren, nach dem Ehepaare und Lebenspartnerschaften besteuert werden, die keine Einzelveranlagung wählen. Dabei wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das Ehegattensplitting nützt dabei in der Regel vor allem Paaren, bei denen einer viel und der andere wenig verdient.
Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern erklärt es an einem Beispiel so: „Nehmen wir an, ein Mann hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 50.000 Euro und eine Frau von 20.000 Euro. Als unverheiratetes Paar wird die Einkommensteuer für den Einzelnen nach der Grundtabelle berechnet. Der Mann muss 11.343 Euro und die Frau 1.956 Euro an Einkommensteuern abführen. Die summierte Steuerlast beträgt folglich 13.299 Euro.“ Sind die beiden miteinander verheiratet und lassen sich zusammen veranlagen, werde für die Einkommensteuer die Splittingtabelle herangezogen: „Dabei wird beider Einkommen erst addiert (macht zusammen 70.000 Euro) und dann halbiert sozusagen wieder aufgesplittet“, so die Lohi. „Von diesen 35.000 Euro wird die Steuer berechnet. Sie beträgt 6.216 Euro pro Person. Mal zwei macht das eine Steuerlast von 12.432 Euro für das Paar aus.“ Mit dem Ehegattensplitting würden in diesem Beispiel also 867 Euro weniger an Steuern anfallen. Verdiene die Ehefrau im Beispiel nur 15.000 Euro im Jahr, steige der Steuervorteil auf 1.187 Euro an.
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Hat ein Paar unterschiedliche Einkommenshöhen, kann die gemeinsame Veranlagung also durchaus vorteilhaft sein. Allerdings zahlt der geringer verdienende Partner bei der gemeinsamen Veranlagung, sprich beim sogenannten Ehegattensplitting, oft einen überproportionalen Anteil der Steuern, wie es in einem Bericht auf Handelsblatt.com heißt. Das habe insbesondere dann Nachteile, wenn in Kürze Lohnersatzleistungen in Anspruch genommen werden sollten. Zudem komme es häufig zu Steuernachzahlungen. Beides lasse sich durch eine Änderung der Steuerklasse vermeiden.
Wann fahren Eheleute mit einer Einzelveranlagung besser?
Grundsätzlich stehe Ehegatten frei, ob sie sich zusammen oder einzeln veranlagen lassen, erklärt auch die Lohi. „Dies ist unabhängig von der Wahl der Steuerklassenkombination.“ Was im Einzelfall vorteilhafter sei, sollte durchgerechnet werden, so der Rat der Steuerexperten laut der Mitteilung. „In zahlreichen Fällen fahren Eheleute mit einer Einzelveranlagung besser“, so die Lohi. „Bei einer hohen Abfindung, beim Bezug von Entgeltersatzleistungen oder hohen Krankheitskosten eines Ehepartners sollte die einzelne Veranlagung beispielsweise in Erwägung gezogen werden.“ Bei einer gemeinsamen Veranlagung falle der Steuerbonus hingegen umso höher aus, je größer das Einkommensgefälle zwischen den Partnern sei. „Im Fall eines Alleinverdieners ist das Ehegattensplitting also ideal.“
Ist das Ehegattensplitting noch zeitgemäß?
Von der OECD und der EU-Kommission wird Deutschland oft für das Ehegattensplitting kritisiert – mit dem Argument, dass es Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte. Denn vor allem Frauen arbeiten nach der Familiengründung öfter in Teilzeit und stecken bei der Karriere zurück. Durch das Ehegattensplitting rechnet sich eine Erwerbstätigkeit für sie teils nicht, wie es weiter in dem Bericht der dpa heißt – was sich dann aber auf ihre Renten- und Sozialleistungen auswirke.
Rubriklistenbild: © Andreas Lander/dpa
