Mehr Fälle als erwartet

Arbeitswunsch von Asylsuchenden – Arbeitsagentur verweigert immer öfter die Zustimmung

  • VonMax Schäfer
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Asylsuchende möchten oft arbeiten, doch dies ist lange nicht erlaubt. Die Arbeitsagentur muss zustimmen, doch diese Zustimmung wird immer seltener erteilt.

Nürnberg – Asylsuchende dürfen in Deutschland in den ersten drei Monaten nicht arbeiten. Es gilt eine Wartefrist. Auch wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, ist eine Erwerbstätigkeit nicht erlaubt. Anschließend können sie Jobs annehmen. Über die Dauer des Asylverfahrens muss allerdings die Agentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Anerkannte Geflüchtete, wie etwa aus der Ukraine, dürfen ohne Genehmigung arbeiten.

Arbeitsagentur prüft Arbeit für Asylsuchende: Gehalt und Arbeitszeit im Fokus

Die Prüfung soll dafür sorgen, dass Asylsuchende nicht zu schlechteren Bedingungen arbeiten müssen als vergleichbare deutsche Beschäftigte. Die entscheidenden Kriterien sind damit Arbeitszeit und Gehalt. Bis August 2019 hat zudem eine Vorrangprüfung stattgefunden. Die Agentur für Arbeit hatte damals noch untersucht, ob die Tätigkeit nicht von Deutschen oder EU-Bürgerinnen und Bürgern ausgeübt werden konnte.

In einer Leichtbauhalle der Flüchtlingsunterkunft findet eine Jobmesse für Geflüchtete statt.

Seit 2019 stellt die Prüfung damit vor allem eine Art Schutz vor Ausbeutung dar – und soll einen Wettbewerb der Asylsuchenden mit anderen Beschäftigten verhindern. Im Ergebnis führt sie jedoch in einigen Fällen zu skurrilen Entscheidungen.

Asylsuchende wollen arbeiten, durften es nach der Prüfung jedoch nicht

Ein solcher Fall war kürzlich von der Schwäbischen Zeitung öffentlich gemacht worden. Zwei Geflüchtete wollten arbeiten – bei einer Tochterfirma des Verlags als Helfer im Druck arbeiten. Sie durften es nach der Prüfung jedoch nicht. Der Grund: Der angebotene Mindestlohn, den nach Angaben des Verlags alle in diesem Bereich erhalten, sei zu gering. Der Lohn für Beschäftigte im selben Bereich des Unternehmens spiele gar keine Rolle, berichtete die Welt mit Verweis auf einen Sprecher der Agentur für Arbeit.

Stattdessen müssten die beiden Geflüchteten mindestens 14 Euro pro Stunde erhalten. Dabei handelt es sich um das ortsübliche Arbeitsentgelt, das bei der Prüfung der Tätigkeit herangezogen wird. Der Mindestlohn werde erst als Kriterium genutzt, wenn es keine Vergleichsdaten gibt.

Agentur für Arbeit verweigert Asylsuchenden immer mehr Arbeit

Aus dem selben Grund hat die Agentur für Arbeit 2024 in 9088 Fällen eine Arbeitserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete abgelehnt. Das hat die Welt berichtet. Fast die Hälfte der 18.239 zurückgewiesenen Arbeitsgesuche geht damit auf ungleiche Arbeitsbedingungen zurück. Dagegen bekamen 107.723 Asylsuchende und 15.120 Geduldete eine Zustimmung.

Im Vergleich zu den Vorjahren ist das ein Anstieg. 2023 weist die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Statistik 5617 abgelehnte Arbeitsgesuche auf Grundlage ungleichen Lohns aus. 2022 waren es 3907 Fälle, 2021 3220.

Rubriklistenbild: © Christophe Gateau/dpa