CO₂-Abgabe im neuen Jahr
Ab 1. Januar 2025 wird CO₂ teurer: So ändern sich die Kosten für Tanken & Heizen
VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Ab dem kommenden Jahr könnten Verbraucher tiefer in die Tasche greifen müssen, wenn sie heizen oder tanken wollen. Die CO₂-Gebühr ist der Auslöser. Aber was bedeutet das konkret?
Berlin – Deutschland steht vor einem Dilemma: Auf der einen Seite sollen die Sozialabgaben steigen, auf der anderen stehen durch den plötzlichen Bruch der Ampel-Koalition bestimmte Fördermaßnahmen auf der Kippe. Zusätzlich soll die höhere CO₂-Abgabe die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr belasten.
CO₂-Abgabe steigt – So teuer könnten Heizen und Tanken im neuen Jahr sein
Bei Verbrauchern macht sich die Steuer vorrangig beim Heizen und Tanken bemerkbar. Ersten Berechnungen des ADAC zufolge würde Benzin 2025 knapp 16 Cent und Diesel 17 Cent mehr pro Liter kosten, als es ohne die Abgabe der Fall wäre. Dabei ist die Mehrwertsteuer noch nicht berechnet. Konkrete Berechnungen sind allerdings auch davon abhängig, wie sich der Ölpreis im neuen Jahr entwickelt. Wie die genaue Erhöhung am Ende aussehen wird, ist demnach noch nicht voll klar.
Beim Heizen geht das Fachportal agrarheute durch den CO₂-Preis von einer Verteuerung der Kilowattstunde Gas um 0,21 Cent aus. Dabei ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent jedoch nicht einberechnet. Beim Heizöl soll die CO₂-Abgabe für ein Plus von 3,19 Cent pro Liter sorgen. Zu konkreten Werten zum Heizen und Tanken hatte IPPEN.MEDIA Anfragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt, das sich allerdings noch nicht gemeldet hatte.
So funktioniert die CO₂-Abgabe – Maximal 65 Euro pro Tonne CO₂-Ausstoß
Dem Ganzen liegt das sogenannte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zugrunde. Dieses ist seit 2021 in Kraft und hatte zunächst eine CO₂-Bepreisung von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid eingeführt. Dieser Preis sollte dann jährlich steigen – die Erhöhung auf 40 Euro, eigentlich geplant für 2023, fand erst 2024 statt, dann aber direkt mit einem größeren Schritt auf 45 Euro. Für 2025 ist geplant, dass der CO₂-Preis bei 55 Euro pro Tonne liegt. Der letzte Schritt soll 2026 erfolgen: Ab dann regeln CO₂-Zertifikate den Preis; der Korridor ist bis maximal 65 Euro pro Tonne festgelegt.
Die Steuer trifft vorrangig die Unternehmen, die die entsprechenden Brennstoffe in Umlauf bringen oder mit ihnen arbeiten. Allerdings wälzen sie die erhöhten Kosten auf ihre Verbraucher um, was im Resultat zu teurerem Heizen und Tanken führt.
Mittels der Abgabe will die Bundesregierung dafür sorgen, dass der CO₂-Ausstoß innerhalb Deutschlands langfristig sinkt. Die durch das BEHG eingenommenen Mittel fließen direkt in den Klima- und Transformationsfonds. Wie die Deutsche Emissionshandelsstelle mitteilte, belief sich das im Jahr 2023 auf eine Summe von 18,4 Milliarden Euro.
Klimageld soll Bürger entlasten – Bundesregierung hat noch kein Datum
Im Gegenzug sollte ein Klimageld für eine Entlastung der betroffenen Bürger sorgen. Dieses steht auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wörtlich heißt es dort: „Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“ Problematisch daran: Seitdem sich der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vom ehemaligen Finanzminister Christian Lindner (FDP) getrennt hatte, ist die Ampel-Koalition Geschichte.
Eine Einführung des Klimagelds soll erst in der nachfolgenden Legislaturperiode erfolgen. Das hatte die Bundesregierung auf eine entsprechende der Linken hin mitgeteilt. Zum Zeitplan gab es jedoch keine Angaben. Sie arbeite derzeit an einem Direktauszahlungsmechanismus, der „perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist“. Wie Haufe berichtete, soll das Bundeszentralamt für Steuern die entsprechenden Aufgaben übernehmen.
„Über die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen wird entsprechend in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein“, hieß es in der Antwort der Bundesregierung.
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