Mehr Gewerbesteuer und besserer Jahresabschluss verschaffen Stadt Luft
Maintaler Magistrat senkt Grundsteuer-Erhöhung auf 750 Punkte
- VonBettina Merkelbachschließen
Bürgermeisterin Monika Böttcher gibt Entwarnung: Ganz so saftig muss die Erhöhung der Grundsteuer B doch nicht ausfallen. Statt auf 935 schlägt der Magistrat der Stadt Maintal einen Zuschlag um 255 auf 750 Punkte vor.
Maintal – Es war der große Knall bei der Einbringung des Haushalts gewesen – und keine einfache Entscheidung, hatte Bürgermeisterin Monika Böttcher (parteilos) erklärt: Um die steigende Kreis- und Schulumlage hauptsächlich gegenzufinanzieren, ohne freiwillige Leistungen und Investitionen streichen zu müssen, hatte der Magistrat in seinem ersten Haushaltsentwurf eine Erhöhung der Grundsteuer B von derzeit 495 auf 935 Punkte vorgeschlagen (wir hatten berichtet).
Jetzt hat die Stadt nachgebessert und kann Entwarnung geben: Ganz so kräftig wie befürchtet muss der Hebesatz doch nicht angehoben werden. Wie die Finanzdezernentin im Pressegespräch am Mittwoch mitteilte, erlauben es Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer und der Abschluss des Jahres 2023, der besser ausfällt als erwartet, die saftige Steigerung zurückzunehmen und eine Erhöhung der Grundsteuer B auf lediglich 750 Punkte vorzuschlagen. Diese Erhöhung hat, so Böttcher, der Magistrat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.
Maintal profitiert von höheren Gewerbesteuereinnahmen
Möglich ist diese sogenannte Verbesserung von Planansätzen durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Dabei, so erklärte die Finanzdezernentin, handele es sich um einen Einmaleffekt, der durch Nachveranlagungen für mehrere Jahre im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen 2024 entstanden und durch jetzt vorliegende Steuerbescheide durch das Finanzamt bestätigt worden sei.
Außerdem trägt der Abschluss des Jahres 2024 zu einer Verbesserung bei. Zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung habe nämlich erst der Status zum drittel Quartal vorgelegen. Zwar sei schon zu diesem Stichtag abzusehen gewesen, dass das Defizit niedriger als die prognostizierten 600 000 Euro ausfallen würde. Aber erst jetzt liegt das Ergebnis für 2024 schwarz auf weiß vor: Demnach schließt das Haushaltsjahr 2023 mit einem Plus von 1,3 Millionen Euro ab. Dieses Ergebnis wirke sich positiv auf die Rücklagen aus, die damit rund 22 Millionen Euro betragen.
Beides zusammen verschafft der Stadt nun die nötige Luft, um die Grundsteuer B in geringerem Maße anzuheben und trotzdem keine freiwilligen Leistungen und Investitionen in die Stadtentwicklung streichen zu müssen. „Die Argumentation bleibt die Gleiche: Wir wollen das entstehende Delta durch eine Grundsteuer-Erhöhung ausgleichen“, erklärte Böttcher. Das Delta sei nun aber eben kleiner, sodass auch die Grundsteuer-Erhöhung „deutlich niedriger“ ausfallen könne.
Maintaler Bürgermeisterin kritisiert finanzielle Ausstattung der Kommunen
Das, betonte Böttcher, sei eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, dürfe aber nicht davon ablenken, dass es „dringend eine angemessene finanzielle Ausstattung des Landes Hessen für die Kommunen braucht, denn der Aufgabenzuwachs in den letzten Jahren ist immens.“ Dennoch sei eine Erhöhung von 495 auf 750 Punkte ein „Sprung“ – und ein Schritt, den man nicht leicht gehe, erklärte die Finanzdezernentin, die sich aber durchaus vorstellen kann, dass diese Anhebung für die Bürger „verträglich“ sei.
Mit einem Hebesatz von 750 Punkten würde sich Maintal indes immer noch aus dem unteren in den oberen Bereich der Kommunen im Main-Kinzig-Kreis bewegen. Im Vergleich mit anderen ähnlich großen Kommunen in Hessen – die Stadt selbst führt Oberursel (947 Punkte), Dietzenbach (800) und Langen (855) an – käme man in Maintal jedoch günstiger davon.
Entscheidend aus Sicht der Stadt sei, das hatte Böttcher in der letzten Stadtverordnetenversammlung vorgerechnet, aber ohnehin weniger der Hebesatz und mehr das durch die Grundsteuer B generierte Steueraufkommen. Und das sei, anders als in den oben genannten Kommunen, selbst bei einem höheren Hebesatz in Maintal niedriger. Das liege zum einen daran, dass in Maintal – einfach gesagt – mehr Leute auf weniger Fläche wohnten. Und zum anderen hätten andere Kommunen bereits vor Jahren mit dem Ausbau und der Besiedlung von Gewerbe- und Wohngebieten begonnen – eine Entwicklung, deren Früchte Maintal erst in einigen Jahre werde ernten können.
Maintaler Fraktionen für niedrigere Grundsteuer-Erhöhung
Was bedeutet eine Erhöhung der Grundsteuer B um 255 Punkte konkret für die Bürger? Um bei den von Böttcher bei der Haushaltseinbringung genannten Rechenbeispielen zu bleiben, würde die Grundsteuer für eine 75-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus von derzeit 260 auf 390 Euro pro Jahr steigen. Für eine 90-Quadratmeter-Wohnung in einem Zweifamilienhaus fielen rund 500 Euro pro Jahr an (statt bisher 330 Euro). Für eine 120 Quadratmeter große Wohnfläche in einem Einfamilienhaus wären dann rund 680 Euro und damit 230 Euro mehr fällig.
Aufgrund dieser steigenden Belastung für die Bürgerinnen und Bürger hatten sich die Maintaler Fraktionen in ihren Pressemitteilungen zum Haushaltsentwurf einhellig gegen die ursprünglich vorgeschlagene Grundsteuer-Erhöhung auf 935 Punkte ausgesprochen. Einen konkreten Vorschlag für eine niedrigeren Zuschlag lieferte aber nur die CDU: Sie sprach sich für 50 Punkte mehr in diesem und 50 weitere im kommenden Jahr aus. Die Grünen sehen eine Erhöhung grundsätzlich als unumgänglich an, allerdings in nicht näher bezifferter Höhe. Und auch die FDP geht davon aus, dass sich die steigende Kreis- und Schulumlage nicht einfach so einsparen lässt.
Trotz unklarer Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung könnte sich also durchaus eine Mehrheit für eine geringere Anhebung bilden. Bürgermeisterin Böttcher zumindest geht optimistisch in die anstehenden Sondersitzungen, in denen der Haushalt 2024 und das Investitionsprogramm bis 2027 beraten und beschlossen werden soll.
Sitzungen zum Haushalt
Haushalt und Investitionsprogramm berät zunächst der Haupt- und Finanzausschuss am kommenden Dienstag, 12. März, um 18.30 Uhr im Rathaus. Der Beschluss ist für die Stadtverordnetenversammlung am Montag, 18. März, um 18 Uhr im Bürgerhaus Bischofsheim geplant.
Von Bettina Merkelbach