Debatte zur Grundsteuer noch vor Haushaltseinbringung
Grundsteuer-Hebesätze höher als Landesempfehlung?
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Wie viel Grundsteuer müssen Maintals Bürger ab 2025 zahlen? Die Frage wurde durch die Grundsteuer-Reform schon aktuell, noch bevor Bürgermeisterin Monika Böttcher den Doppelhaushalt 2025/2026 eingebracht hat.
Maintal – Die Grundsteuer-Reform soll nämlich auch in Maintal nicht dazu führen, dass der Stadt Geld fehlt. Um wie in diesem Jahr auf alter Bemessungsgrundlage 7,5 Millionen Euro Grundsteuer einzunehmen, muss die Stadt daher die Hebesätze erhöhen. Aufkommensneutral heißt das Stichwort, das in diesem Zusammenhang immer wieder fällt. Soll heißen: Die Stadt passt die Hebesätze der Grundsteuer A und B so an, dass sie 2025 genauso viel Steuereinnahmen generiert wie 2024.
Laut Berechnungen der Finanzexperten im Rathaus ist das mit einer Erhöhung der Grundsteuer A, die Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zahlen, von derzeit 395 auf 471 Punkte und der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke anfällt, von 580 auf 654 Punkte möglich.
Dieser Vorschlag des Magistrats liegt aber – und daran entzündete sich die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss – über den Empfehlungen, die das Land Hessen im Juni an alle Kommunen ausgegeben hatte, um durch die Grundsteuer-Reform keine Steuereinnahmen zu verlieren. Die liegen bei 439 Prozentpunkten für den Hebesatz der Grundsteuer A und bei 646 Punkten bei der Grundsteuer B.
Maintaler FDP für hessische Hebesatz-Empfehlung
Die FDP hatte daher einen Änderungsantrag eingebracht mit dem Ziel, die neuen Hebesätze gerundet (440 und 650) an die Landesempfehlung anzugleichen. Dieses Vorgehen halten die Liberalen nämlich für transparenter. „Wir wollen uns aus Transparenzgründen an dem orientieren, was uns das Land vorgegeben hat. Das kann man sauber gegenüber dem Bürger kommunizieren. Alles andere birgt Diskussionspotenzial, das wir nicht gebrauchen können“, erklärte Fraktionschef Thomas Schäfer.
Die Differenz erklärten Bürgermeisterin Monika Böttcher (parteilos) und Thilo Trumpfheller, Leiter des städtischen Fachbereichs Finanzen, Beteiligungen und Steuern, damit, dass dem Land Hessen im Mai noch gar nicht alle neuen Messbeträge vorgelegen hätten und man daher für die Hebesatz-Empfehlungen auf Hochrechnungen zurückgegriffen habe. Die städtische Finanzverwaltung habe aber „genau berechnet“ und sei dabei zu höheren Hebesätzen gekommen.
„Rechnerisch kommt man genau auf diese Sätze“, erklärte Trumpfheller und musste den Ausschussmitgliedern zusagen, die Berechnung des Grundsteueraufkommens nach den Empfehlungen des Landes und nach dem Vorschlag des Magistrats bis zur Stadtverordnetenversammlung am Montag, 9. Dezember, nachzuliefern.
Ausschuss gibt keine Beschlussempfehlung ab
Dann steht nämlich die Entscheidung über die neuen Hebesätze an. Der Haupt- und Finanzausschuss sprach keine Beschlussempfehlung aus, sodass der Tagesordnungspunkt am Montag noch einmal in großer Runde beraten werden soll. Außerdem will der Ausschuss im Frühjahr 2025 eine Berechnung des Grundsteueraufkommens, das mit den dann verschickten Bescheiden generiert wird, vorgelegt bekommen.
Die Wahlalternative Maintal (WAM) wolle sich der „genaueren Berechnung“ anschließen und den FDP-Änderungsantrag daher ablehnen, kündigte Fraktionschef Jörg Schuschkow an. Dass die Stadt die Hebesätze im Zuge der Reform angleicht, ist übrigens ein Haushaltsbeschluss aus dem März dieses Jahres. Ein weiterer zielt auf die Einführung einer weiteren Grundsteuer (C). Dazu sollte ein Gutachten erstellt werden, mit dem Ziel, die Grundsteuer C ab 2025 zu erheben. Mit Einnahmen von jährlich 10 000 Euro rechnet die Stadt aus der Steuer auf unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind. So weit sei man da aber noch nicht, erläuterte Finanzchef Trumpfheller.
Ob dies die einzige Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze bleibt, ist allerdings fraglich. Denn ungeachtet der neuen Hebesatz-Satzung können die Stadtverordneten auch mit dem Doppelhaushalt 2025/2026, dessen Einbringung in der Stadtverordnetenversammlung am Montag geplant ist, die Hebesätze neu festlegen. Die öffentliche Sitzung der Stadtverordneten beginnt um 18 Uhr im Bürgerhaus Bischofsheim und wird live vom Stadtparlamentsfernsehen übertragen.
Von Bettina Merkelbach