Auch Zeitungspapier betroffen
Bis zu 100.000 Euro Bußgeld: Welche Dinge Sie lieber nicht im Kaminofen verbrennen sollten
VonAndrea Stettnerschließen
Kaminöfen sorgen im Winter für wohlige Wärme. Damit die Schadstoffbelastung jedoch nicht zu hoch ausfällt, dürfen nur geeignete Brennstoffe eingeheizt werden.
Nicht alles, was brennbar ist, darf auch im Kaminofen eingeheizt werden. Falsche Brennstoffe schaden der Umwelt, etwa weil die Feinstaubbelastung steigt oder weil giftige Dämpfe aus dem Schornstein entweichen. Auch die Kaminofenscheibe verrußt durch falsches Brennmaterial schneller und lässt sich dann nur schwer reinigen. Welche Materialen sich zum Einheizen eignen – und welche Dinge Sie lieber aus dem Kaminofen verbannen sollten, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Welche Brennstoffe dürfen in den Kaminofen?
Beim Einheizen des Kaminofens ist es wichtig, auf naturbelassenes und möglichst trockenes Holz zu setzen, um möglichst wenig Luftschadstoffe freizusetzen. „Nutzen Sie unbehandeltes Holz, das maximal einen Feuchtegehalt von 25 Prozent bzw. einen Wassergehalt von maximal 20 Prozent hat“, rät die Verbraucherzentrale. Der Wert für den Feuchtegehalt bezieht sich dabei auf die Trockenmasse, der Wassergehalt auf die Gesamtmasse des Holzes. Das Brennholz sollte daher etwa 2 Jahre getrocknet worden sein. Wird zu feuchtes Holz verbrannt, können sich vermehrt Rußablagerungen in Kamin und Schornstein bilden, welche Schornsteinbrände begünstigen.
Auch für die Größe des Scheitholzes verrät die Verbraucherzentrale einen groben Richtwert: Der Durchmesser der Holzscheite sollte maximal 6 bis 12 Zentimeter betragen und das Holz etwas kürzer sein als der Brennraum.
Generell dürfen folgende Brennstoffe im Kaminofen verbrannt werden:
- naturbelassenes Holz
- naturbelassene Holzabfälle (zum Beispiel Sägespäne, Holzverschnitt)
- Reisig
- Grillkohle und Braunkohle
- Holzpellets
- torfhaltige Brennstoffe
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Was darf nicht im Kaminofen verbrannt werden?
Andere Materialien dürfen dagegen nicht im Kaminofen verbrannt werden. Dazu zählt etwa Alt- oder Zeitungspapier (welches gerne zum Anzünden verwenden wird), behandelte Hölzer, Gartenabfälle oder anderer Hausmüll. Derlei Stoffe können gefährliche Luftschadstoffe freisetzen und sind deshalb verboten.
- lackierte, lasierte, imprägnierte oder beschichtete Hölzer
- Holzfasern wie Pressspanplatten
- Zeitungs- bzw. Altpapier
- giftige Stoffe wie Gummi und andere Kunststoffe
- sonstiger Hausmüll
- Gartenabfälle
Bußgeld für illegale Abfallbeseitigung droht
Werden andere als die erlaubten Stoffe verheizt, droht laut dem Portal chip.de eine saftige Strafe für illegale Abfallbeseitigung, was mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann (§ 69 KrWG).
Behandeltes Holz müssen Sie deshalb immer über den Wertstoffhof entsorgen. Doch in welche Mülltonne gehört eigentlich Küchenrolle – in das Altpapier, den Bio- oder Restmüll? Und wie entsorge ich die Holzasche aus dem Kaminofen?
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