Unter Nachbarn

Grillen, rauchen, Wäsche trocknen: Fünf Dinge, die auf dem Balkon verboten sind

  • Andrea Stettner
    VonAndrea Stettner
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Der Balkon ist für die meisten eine Wohlfühloase. Doch egal ob Mieter oder Eigentümer – nicht alles, was auf dem Balkon üblich erscheint, ist auch erlaubt.

Im Sommer, wenn die Tage wieder wärmer werden, dient vielen ihr Balkon als Wohnzimmerersatz: Hier lässt es sich essen, grillen oder eine kleine grüne Oase errichten. Doch Vorsicht: Einiges, was üblich erscheint, ist auf dem Balkon verboten.

1. Grillen auf dem Balkon

Eine Grillfeier auf dem Balkon ist prinzipiell erlaubt. Dennoch kann das Grillen per Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten werden. Wer das Verbot missachtet, dem droht schlimmstenfalls die Kündigung. Zudem befindet sich im Mietvertrag häufig eine Klausel, die Grillen mit Holzkohle untersagt. Die damit verbundene Rauchentwicklung könnte die Anwohner belästigen.

Generell gilt beim Grillen, auch im eigenen Garten, das Gebot der Rücksichtnahme, was die Lärm- und Geruchsentwicklung anbelangt. Zieht Ruß und Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn, begeht der Griller eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz. Bevor Nachbarn die Polizei einschalten, sollten sie jedoch versuchen, das Gespräch mit dem Grillmeister oder der -meisterin zu suchen. Ab 22 Uhr, wenn die Nachtruhe gilt, sollte die Grillfeier dann ohnehin nach drinnen verlegt werden.

Echtes Grillaroma ohne Rauch

Ein neuer Grilltrend sorgt für Furore: Holzkohlegrills, die so gut wie nicht rauchen und somit balkontauglich sind. Im Lotus-Grill (werblicher Link) sorgt ein batteriebetriebener Lüfter dafür, dass die Glut in 3 Minuten grillbereit ist – und der Rauch einiger weniger Kohlen nur das Grillgut umströmt, nicht die Umgebung.

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Ob saftige Steaks oder knackiges Gemüse: Auf dem Balkon zu grillen ist nicht immer erlaubt.

2. Markise auf dem Balkon anbringen

Wer eine Markise auf dem Balkon befestigen möchte und dafür die Außenwand oder den Balkon darüber anbohren muss, begeht eine bauliche Veränderung. Diese sind jedoch verboten, wenn sie nicht mit dem Vermieter abgesprochen wurden. Alternativ können Mieter jedoch Klemmmarkisen anbringen, die einfach zwischen Boden und Decke des Balkons geklemmt werden.

Klemmmarkise ohne Bohren

Die hochwertige Klemmmarkise (werblicher Link) ist ideal für Ihren Balkon und bietet dabei idealen Sonnen- als auch Sichtschutz.

3. Wäschetrocknen auf dem Balkon

Wäschetrocknen auf dem Balkon spart Energie und die Wäsche riecht nach einem Bad in der Sonne wieder schön frisch. Grundsätzlich darf Mietern das Trocknen der „kleinen Wäsche“ (also T-Shirts, Unterwäsche, Socken etc. ) auf dem Balkon und auch in der Wohnung nicht verboten werden. Sogar eine Wäscheleine darf dafür gespannt werden. Beim Trocknen großer Wäschestücke wie Bettlaken lohnt sich allerdings ein Blick in die Hausordnung – hierfür können bestimmte Regeln aufgestellt werden.

Achten Sie darüber hinaus auch darauf, dass die Wäsche nicht über den Balkonrand hinausragt und andere Mieter möglichst nicht stört. Wer einen Wäscheständer an der Hausfassade anbringen will, sollte diese bauliche Veränderung vorher mit dem Vermieter absprechen.

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4. Rauchen auf dem Balkon

Rauchen auf dem Balkon ist nur so lange erlaubt, wie es die Nachbarn nicht stört. Fühlen sich diese durch den Qualm wesentlich beeinträchtigt, kann das Rauchen laut eines Gerichtsurteils auf bestimmte Zeiten festgelegt werden (Aktenzeichen V ZR 110/14). Im Mietvertrag kann darüber hinaus ein individuelles Rauchverbot in Form einer Klausel festgelegt werden, das auch für den Balkon gilt.

Komm Biene, komm! Zehn Blumen für Garten und Balkon, die Insekten anlocken

Hummel (re.) und Biene (li.) auf der Blüte einer Skabiose
Ob weiß- oder blaublühend: Offensichtlich ist die Skabiose beim Bienenvolk sehr begehrt. Auch auf dem Balkon ist sie ein ausdauernder Blüher. © Redeleit-L./Imago
Rot blühende Kapuzinerkresse
Wie praktisch: Kapuzinerkresse bildet auf Balkon und Terrasse einen Sichtschutz, sie ist essbar und Bienen lockt sie auch an. © Panthermedia/Imago
Eine pink-weiße Gallicarose Versicolor
Rosenfreunde treffen mit Gallicarosen wie der Sorte Versicolor eine gute Wahl. Un- und halbgefüllte Rosen sind in der Regel bienenfreundlicher als gefüllte Rosen.  © Panthermedia/Imago
Bienen auf einer roten Dahlienblüte
Wenn Dahlienblüten ungefüllt sind, sagt auch die Biene nicht nein zum verlockenden Angebot. © imagebroker/Imago
Ziersalbei mit Biene im Anflug
Ziersalbei blüht je nach Sorte vom April bis zum ersten Frost und ist eine tolle Bienen- und Schmetterlingsweide. © Eckhard Stengel/Imago
Blühendes Wandelröschen
Das Wandelröschen ist nicht winterhart, aber für das menschliche Auge und für Bienenrüssel eine große Bereicherung. © Panthermedia/Imago
Elfenspiegelpflanzen in Kübeln
Der Elfenspiegel (Nemesia) ist zwar eine eher moderne Trendpflanze, aber nichtsdestotrotz ein Bienenmagnet. Er blüht von April bis in den Herbst! © Manfred Ruckszio/Imago
Biene landet auf Glockenblumenblüte.
Es gibt 52 heimische Glockenblumenarten, auch kleine für den Balkon. Die Bienen lieben sie alle. © Panthermedia/Imago
Bläuling (Polyommatus bellargus) auf Gewöhnlichem Hornklee (Lotus corniculatus) in einer Frühlingswiese
Hornklee wirkt in einer Blumenwiese recht unscheinbar. Aber Insekten, wie zum Beispiel Bläulinge, mögen ihn umso mehr. © imagebroker/Imago
Gewöhnliche Nachtviolen (Hesperis matronalis)
Wenn man die Gewöhnliche Nachtviole (Hesperis matronalis) dicht pflanzt, bildet sie ab Mai tagsüber ein besonders beeindruckendes Blütenmeer – nachts betört sie mit ihrem Duft.  © Ullrich Gnoth/Imago

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

5. Blumenkästen nicht ausreichend sichern

Wer sich den Traum von einer kleinen grünen Oase auf dem Balkon erfüllen möchte, muss unbedingt ein paar Regeln beachten: Stellen Sie sicher, dass die Blumenkästen ausreichend gesichert sind und auch bei Wind und Wetter nicht vom Balkon fallen können. Zudem sollten Sie beim Blumengießen Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und darauf achten, dass nicht übermäßig viel Wasser nach unten tropft. Auch auf Pflanzen, die sich übermäßig ausbreiten, sollten Sie verzichten: Rankpflanzen etwa können das Erscheinungsbild der Fassade so ändern, dass es einer baulichen Veränderung gleich kommt.

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago