Mietrecht

Rauchen auf dem Balkon: Ist das verboten oder erlaubt?

  • Anna Heyers
    VonAnna Heyers
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Rauchen ist ein großes Thema, zu dem es häufig Diskussionen und auch Ärger geben kann – ganz besonders, wenn es um das Rauchen auf dem Balkon geht. Aber: Ist das überhaupt erlaubt?

Vielleicht kennen Sie die folgende oder eine ähnliche Situation: Sie sind auf Ihrem Balkon, lesen ein Buch und genießen die Sonne und plötzlich sitzen sie in einer Schwade Zigarettenrauch. Auch Ihr Nachbar möchte die frische Luft und die milden Temperaturen genießen, nur eben auf seine Weise: mit einer Zigarette. Selbst, wenn man sich nicht direkt auf dem Balkon befindet, ziehen die Rauchschwaden durch geöffnete Fenster in die eigenen vier Wände – ein Ärgernis.

Diese Situation ist für zahlreiche Menschen ein Ärgernis und häufig ein Auslöser für kräftigen Streit zwischen Nachbarn. Aber gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die es dem Nachbarn verbieten, auf dem Balkon zu rauchen?

Rauchen auf dem Balkon: Ist das verboten oder erlaubt?

Rauchen auf dem Balkon sorgt immer wieder für Streit unter Nachbar. Aber ist das überhaupt erlaubt? (Symbolbild)

Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein generelles Rauchverbot auf Balkonen oder Terrassen, da es sich um einen privaten Raum handelt. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Eigentümer oder Mieter erst einmal das Recht hat, auf seinem Balkon oder seiner Terrasse zu rauchen. Das bestätigte auch der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR.124/05). Grundsätzlich verbieten kann der Vermieter oder der Eigentümer das Rauchen nur in gemeinsam genutzten Räumen, zum Beispiel: Hausflur, Waschküche oder Keller.

Laut der Allianz-Versicherung dürfen Vermieter das Rauchen in ihrer Wohnung jedoch untersagen. Das ist besonders dann üblich, wenn es sich um Wohnungen in Mehrfamilienhäusern handelt. Eine „allgemeine oder vorformulierte Klausel im Mietvertrag reicht dafür allerdings nicht aus. Der Vermieter muss eine individuelle Absprache gemeinsam mit dem Mieter vertraglich festhalten“, heißt es dazu auf der Allianz-Homepage. Wer dann gegen diese so vereinbarte Klausel verstößt, also trotzdem raucht, dem kann die Wohnung gekündigt werden.

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Hummel (re.) und Biene (li.) auf der Blüte einer Skabiose
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Eine pink-weiße Gallicarose Versicolor
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Gewöhnliche Nachtviolen (Hesperis matronalis)
Wenn man die Gewöhnliche Nachtviole (Hesperis matronalis) dicht pflanzt, bildet sie ab Mai tagsüber ein besonders beeindruckendes Blütenmeer – nachts betört sie mit ihrem Duft.  © Ullrich Gnoth/Imago

Gerichtsurteil zum Thema Rauchen auf dem Balkon

Da das Thema Rauchen (genau wie das Grillen) auf dem Balkon immer wieder für Streit unter Nachbarn sorgt, und diese nicht selten vor Gericht enden, gibt es eine Vielzahl von Fällen und Urteilen. Generell kann man sagen, dass Raucher auch im Freien Rücksicht auf ihre Mitmenschen nehmen müssen und sogar dazu verurteilt werden können, nur noch zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zu rauchen (BGH, Az. V ZR 110/14): Nichtraucher haben ein Anrecht darauf, ihren Balkon ohne Geruchsbelästigung nutzen zu können. Raucher hingegen haben ein Recht darauf, ihr Leben so zu gestalten, wie sie möchten. Die Zigarette auf dem Balkon oder der Terrasse gehört mit dazu. Als Kompromiss von den BGH-Richtern daher ein temporäres Rauchverbot als für beide Seiten machbar angesehen.

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Auf den Balkonen dieses Landes sind übrigens einige Dinge verboten.

Als Raucher auf nichtrauchende Nachbarn achten

Trotz aller Rücksichtnahme kann es immer wieder zu Konflikten in einer Wohnungsgemeinschaft kommen. Wenn ein Nachbar sich durch den Rauch gestört fühlt, sollte man das Gespräch suchen und gemeinsam eine Lösung finden. In vielen Fällen kann es zum Beispiel schon helfen, den Rauch in eine andere Richtung zu pusten oder den Rauchgenuss zeitlich zu begrenzen. In schwerwiegenden Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Mediation mit einem neutralen Dritten in Betracht zu ziehen, um eine friedliche Lösung zu finden.

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Anna Heyers sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Westend61/imago