Folgen für Zahlungsansprüche

Wichtige Frist: Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

  • Andrea Stettner
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Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung gelten bestimmte Fristen. Trifft sie zu spät ein, hat der Vermieter das Nachsehen – und Mieter dürfen sich freuen.

Zum Ende des Jahres flattern bei vielen Mietern die Nebenkostenabrechnungen ins Haus. Manche erhalten sie auch gar nicht, was spätestens dann auffällt, wenn man die Nebenkosten von der Steuer absetzen will. Was jedoch viele nicht wissen: Für die Abrechnung gelten gesetzliche Fristen. Trifft die Betriebskostenabrechnung zu spät ein, hat das Folgen für eventuelle Zahlungsansprüche seitens des Vermieters. Bis wann muss die Abrechnung also beim Mieter sein?

Fristen für die Nebenkostenabrechnung: Wann muss sie beim Mieter sein?

Der Vermieter muss sich bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung an bestimmte Fristen halten. (Symbolbild)

Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum schriftlich beim Mieter eingehen. Ob per Post, E-Mail oder Fax spielt dabei keine Rolle. Verpasst der Vermieter diese Frist, müssen Mieter keine Nachzahlungen mehr leisten, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) informiert. Rückerstattungen müssen dagegen immer an die Mieter ausbezahlt werden.

Für die Einhaltung der Frist komme es jedoch nicht darauf an, wann der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erstellt oder verschickt hat. „Entscheidend ist allein, wann der Mieter die Abrechnung ‚in Händen hält‘“, so der Mieterbund. Hierfür trage der Vermieter das Risiko.

Wann wird die Nebenkostenabrechnung 2022 fällig?

In der Regel läuft der Abrechnungszeitraum vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres. Spätestens nach zwölf Monaten muss die Nebenkostenabrechnung dann beim Mieter sein. Für den Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12.2022 müssten Sie die Betriebskostenabrechnung also bis 31.12.2023 vom Vermieter erhalten. Da dieser Tag aber auf einen Sonntag fällt und der 1.1. ein Feiertag ist, gilt der 2.1.2024 noch als fristgerecht zugestellt. Danach verfallen eventuelle Nachforderungen.

Abgesehen davon sollten Sie die Nebenkostenabrechnung immer genau kontrollieren, da sich hier oft Fehler einschleichen, die für Mieter teuer werden können.

Bis wann müssen Nachzahlungen geleistet werden?

In der Regel treffen Nebenkostenabrechnungen aber rechtzeitig ein. Etwaige Nachzahlungen sind in der Regel innerhalb eines Monats zu leisten. Sind Mieter knapp bei Kasse und können die geforderte Summe nicht leisten, sollten diese umgehend mit dem Vermieter darüber sprechen und wenn möglich eine Ratenzahlung vereinbahren.

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Wann wird die Nebenkostenabrechnung bei einem unterjährigen Mieterwechsel erstellt?

Normalerweise beträgt der Anbrechnungszeitraum zwölf Monate. Kommt es unterjährig zum Mieterwechsel, muss der Vermieter für beide Mieter jeweils eine gesonderte Nebenkostenabrechnung erstellen. Die anfallenden Nebenkosten werden dabei anteilig für die jeweiligen Mietzeiträume berechnet. Dafür ist eine Zwischenablesung der Zählerstände erforderlich, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.

Der alte Mieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm zum Auszug eine Abrechnung zukommen lässt. Laut Immobilienscout24.de genügt es, wenn dieser die Betriebskostenabrechnung zum Ende des zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums schickt.

Der Vermieter darf die Nebenkosten übrigens nicht beliebig erhöhen, auch wenn die Energiepreise steigen. Für die Erhöhung der Nebenkosten gelten bestimmte Regeln.

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