Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Zankapfel Nebenkostenabrechnung: Welche Punkte Sie unbedingt kontrollieren sollten
VonStefan Winterbauer
schließen
Nebenkostenabrechnungen sorgen mit für die häufigsten Streitfälle zwischen Mietern und Vermietern. Wer weiß, worauf man achten muss, kann Geld und Ärger sparen.
Vermieter müssen die detaillierte Nebenkostenabrechnung laut Gesetz spätestens nach Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungszeitraum zustellen. Verpasst der Vermieter den Termin, kann er eventuelle Nachzahlungen aus der verspätet zugestellten Abrechnung nicht mehr geltend machen. Erhält der Mieter aber zu viel gezahlte Nebenkosten zurück, muss der Vermieter diesen Betrag natürlich auch bei verspäteter Zustellung erstatten. Die Frist für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung gilt übrigens auch, wenn der Vermieter bereits ausgezogen ist.
Was kann ein Mieter tun, wenn der Vermieter beharrlich keine Nebenkostenabrechnung erstellt? Bei einem laufenden Mietvertrag kann man dann die Vorauszahlung der Betriebskostenvorschüsse einstellen, das ist das so genannte Zurückbehaltungsrecht. Wenn die Abrechnung aber kommt, muss man die Nebenkosten natürlich bezahlen. Eine fehlende Nebenkostenabrechnung kann im Fall der Fälle auch eingeklagt werden.
Was unter die Nebenkosten fällt, regelt der Mietvertrag. Häufig bezieht sich der Vertrag dabei auf Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung. Das ist in Ordnung, denn dort ist genau aufgeschlüsselt, was alles unter die Betriebskosten fällt:
Grundsteuer
Kosten für eine Entwässerungsanlage
Lohnkosten für einen Hausmeister
Kaltwasser
Warmwasser
Heizkosten
Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
Strom und Wartung eines Fahrstuhls
Beiträge für Sach- und Haftpflichtversicherung
Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung
Straßenreinigung und Müllbeseitigung Stromkosten für die Beleuchtung des Gemeinschaftseigentums
Kehrgebühren für Schornsteinfeger
Gebühren für Kabelanschluss oder Betrieb einer Antennenanlage
Kosten für Betrieb einer Waschküche
Kosten für Gartenpflege
Sonstige Betriebskosten
Zu den „sonstigen Betriebskosten“ zählen beispielsweise die Kosten für eine Dachrinnenreinigung, die Feuerlöscher-Wartung oder der Betrieb eines Schwimmbads. Achtung: Welche „sonstigen Betriebskosten“ jeweils anfallen, muss im Mietvertrag explizit geregelt sein.
11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?
Als Betriebskosten gelten nur regelmäßig anfallende Kosten für den Betrieb des Mietobjekts. Einmalige Kosten, wie Reparaturarbeiten, Bankgebühren, die Installation von Rauchmeldern oder Kosten zur Schädlingsbekämpfung gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung. Wer als Mieter zweifelt, ob die Nebenkostenabrechnung korrekt ist, kann verlangen, die Belege einzusehen.
Vermieter sind laut BGB dazu verpflichtet, bei den Betriebskosten auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Das bedeutet, es dürfen zum Beispiel keine überhöhten Gehälter oder Honorare an Reinigungskräfte oder für Hausmeister-Dienstleistungen gezahlt werden. Ebenso dürfen keine unsinnigen Versicherungen abgeschlossen und die Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Anhand des Betriebskostenspiegels, den der Deutsche Mieterverbund zur Verfügung stellt, können Mieter abschätzen, ob sich die abgerechneten Betriebskosten im Rahmen bewegen.