Mehr Wertschätzung
Wie in der Gastronomie – sollten Flugbegleiter eigentlich Trinkgeld bekommen?
VonFranziska Kaindlschließen
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, der Flugbegleiterin oder dem Flugbegleiter Trinkgeld zu geben? Tatsächlich ist das gar nicht erlaubt.
Ob Kellner, Friseur oder Taxifahrer: In vielen Dienstleistungsberufen ist es völlig normal, dem Personal ein Trinkgeld zu geben, wenn man mit dem Service zufrieden war. Jetzt fordert die „The Big Bang Theory“-Schauspielerin Kaley Cuoco gegenüber dem US-Boulevardportal TMZ, dass auch Flugbegleiter ein Trinkgeld erhalten sollten. In ihrer Rolle als Stewardess Cassie Bowden in der HBO-Max-Serie „The Flight Attendant“ habe sie eine neue Wertschätzung für deren Arbeit entwickelt. Aber warum ist es eigentlich nicht üblich, der Crew einen kleinen Obolus zu hinterlassen?
In den USA: Flugbegleiter sind eher als Sicherheitspersonal zu sehen
In Amerika verbieten fast alle Fluggesellschaften ihrem Kabinenpersonal, Trinkgeld während des Dienstes anzunehmen – oder sie raten zumindest stark davon ab. Einzige Ausnahme besteht bei der Billigairline Frontier. Hier bekommen Passagiere seit Anfang 2019 einen Tablet-Computer vorgelegt, wenn sie an Bord angebotene Speisen oder Getränke bezahlen möchten – darüber haben sie die Möglichkeit, zusätzlich zum Rechnungsbetrag ein Trinkgeld zu überweisen.
Generell fällt der Beruf des Flugbegleiters aber nicht in die Kategorie einer einfachen Dienstleistungsfunktion, wie die US-Flugbegleiter-Gewerkschaft AFA in einer Mitteilung auf ihrer Webseite informiert. Trinkgelder seien nicht Teil der Vergütung von Flugbegleiterin für ihren Dienst als Ersthelfer in der Luftfahrt: „Flugbegleiter sind für ihre Arbeit in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Gefahrenabwehr zertifiziert. Sicherheit ist nicht variabel, und deshalb kann die Grundvergütung für eine Sicherheitstätigkeit nicht variabel sein.“
Dürfen Flugbegleiter deutscher Airlines Trinkgeld annehmen?
Je nach Airline sei die Trinkgeldfrage anders geregelt, wie die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) e.V. auf Anfrage von IPPEN.MEDIA erklärt. Sogar innerhalb des Lufthansa-Konzerns gibt es hier unterschiedliche Vorgaben: „Bei der Lufthansa ist es den Crews grundsätzlich nicht gestattet, Zuwendungen jeglicher Art (Trinkgelder, Sachleistungen usw.) anzunehmen. Sollte es nicht abgelehnt werden können, muss das Geld an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet werden. Bei der Tochter Eurowings hingegen gibt es eine solche Regelung nicht, ist es also explizit nicht untersagt. Seit allerdings an Bord nur noch Kartenzahlung möglich ist, stellt sich die Frage nicht mehr.“
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Bei der Tochter Lufthansa CityLine könne ein Trinkgeld in angemessener Höhe, also maximal 20 Euro, auch angenommen werden, so die UFO. Es sei aber explizit verboten, den Trinkgeldgeber anschließend bevorzugt zu behandeln. „Die Airlines möchten damit verhindern, dass sich Passagiere außerhalb ihrer Tarifklasse einen besonderen Service ‚erkaufen‘ oder eine besondere Behandlung erwarten.“ Generell sollten Flugbegleiter aus Sicht der Gewerkschaft aber so fair und angemessen bezahlt werden, dass sie nicht von Trinkgeldern abhängig sind.
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Wer der Crew seine Wertschätzung auf anderem Wege mitteilen möchte, der hat dazu verschiedene Möglichkeiten: „Wir freuen uns über ein ‚Danke‘, genauso wie über ein tolles Feedback, welches man über die üblichen Feedbacktools, die jede Airline hat, abgibt. Manche Passagiere werden sogar richtig kreativ und gestalten Servietten zu Dankeskarten um“, heißt es von der UFO. „Die größte Wertschätzung ist es aber, wenn Passagiere Airlines wählen, die tarifiert sind und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fair bezahlen und Low-Cost-Carrier meiden, deren Geschäftsmodell auf möglichst geringen Personalkosten und schlechten Arbeitsbedingungen basiert.“
Rubriklistenbild: © Matej Kastelic/Imago
