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Krankschreibung vom Arzt: Was müssen Beschäftigte beachten?
VonAnne Hund
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Viele Beschäftigte müssen erst nach dem dritten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen. Bei der Fristberechnung gelten die Kalendertage.
Fühlt man sich nicht fit und muss krankheitsbedingt in der Arbeit ausfallen? Bei einer Krankmeldung sollte man grundsätzlich darauf achten, dass man seinen Arbeitgeber beziehungsweise die zuständigen Personen im Unternehmen unverzüglich darüber informiert. „Eine Krankmeldung bedeutet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen: dass Sie krank sind, dass Sie nicht zur Arbeit erscheinen können und wie lange Sie voraussichtlich im Betrieb fehlen werden“, heißt es in einem Beitrag zum Thema auf Indeed.com ganz allgemein.
Wann genau muss man sich krankmelden?
„Um sich richtig krankzumelden ist wichtig, dass Sie Ihre Abwesenheit von der Arbeit möglichst schnell melden – am besten noch vor Beginn Ihrer eigentlichen Arbeitszeit“, informierte das Stellenportal Indeed zudem in dem Beitrag. Fehlt man dagegen unentschuldigt bei der Arbeit, könnte das „ein triftiger Grund für eine Abmahnung“ sein.
Auf welchem Weg sollte die Krankmeldung erfolgen?
In vielen Betrieben gibt es zudem ganz konkrete Ansagen darüber, wer im Unternehmen bei einer Krankmeldung informiert werden sollte, und auf welchem Weg (zum Beispiel per E-Mail) die Krankmeldung erfolgen sollte. In jedem Fall sollte man sich über die jeweiligen Regularien rechtzeitig informieren, damit keine Missverständnisse entstehen. „Schauen Sie im Zweifelsfall in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob es Vereinbarungen hinsichtlich der Form der Krankmeldung gibt“, empfiehlt das Stellenportal.
Ab wann braucht man eine Krankschreibung vom Arzt?
Zahlreiche Unternehmen fordern erst ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): „Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung)eines Arztes ist vorzulegen, wenn absehbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert“, informiert die IHK München und Oberbayern für diesen Fall. Bei der Fristberechnung gelten die Kalendertage, betont die IHK zudem auf der Website: „Wer am Freitag arbeitsunfähig erkrankt und auch am Montag noch weiter arbeitsunfähig ist, muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, auch wenn am Samstag und Sonntag ohnehin keine Arbeitsverpflichtung bestand.“
Manche Betriebe fordern nicht erst ab dem vierten Krankheitstag, sondern schon früher eine AU. Es kann im Arbeitsvertrag zum Beispiel so geregelt sein, dass der Arbeitgeber bereits ab dem ersten oder zweiten Tag ein Attest vom Arzt verlangen darf.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Nach wie vor ist man als Arbeitnehmer jedoch dazu verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich bei seinem Arbeitgeber zu melden – also, sich bei seinem Arbeitgeber rechtzeitig krankzumelden.