Krankmeldung
Wie komme ich ohne Hausarzt an eine Krankschreibung für meinen Arbeitgeber?
VonCarina Blumenrothschließen
Die Glieder schmerzen, die Temperatur steigt und die Nase läuft – aber Sie haben keinen Hausarzt, der Sie krankschreiben kann. Ist das ein Problem?
Ein Umzug in eine neue Stadt oder einfach ein Vertrauensproblem, der Effekt ist gleich: Sie haben keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin mehr. Wenn Sie gesund sind, ist dies kein Problem – dann haben Sie alle Zeit der Welt, sich zu informieren, welche Praxis zu Ihnen passt. Wenn Sie allerdings auf regelmäßige Medikamente angewiesen sind, benötigen Sie eher einen Hausarzt bzw. eine Hausärztin. Ebenso für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber im Krankheitsfall. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich verhalten können.
Krankschreibung bei akuten Beschwerden: Ein fester Hausarzt ist nicht nötig
Gerade, wenn Sie akute Beschwerden haben, ist schnelle Hilfe wichtig. In diesem Fall können Sie eine Hausarztpraxis aufsuchen, auch wenn Sie dort nicht als Patientin oder Patient bekannt sind. Im besten Fall melden Sie sich morgens telefonisch an und informieren sich, wann Sie in die Notfallsprechstunde kommen können. Das kann Ihnen unter Umständen eine lange Zeit im Wartezimmer ersparen. Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass ein Arztbesuch ohne Termin immer damit verbunden ist, dass Sie sich gedulden müssen.
Wer darf mich krankschreiben?
Grundsätzlich darf Sie jeder Vertragsarzt bzw. jede Vertragsärztin krankschreiben. Dafür müssen Sie nicht zwangsläufig schon vorher Patientin oder Patient in der Praxis gewesen sein. Krankenhausärztinnen und -ärzte dürfen lediglich für bis zu sieben Tage nach der Entlassung eine Bescheinigung ausstellen, wie die Rechtsanwälte Carl Wittig und Kagan Ünalp auf der eigenen Webseite mitteilen.
Welche Online-Möglichkeiten für eine Krankschreibung habe ich?
Wenn Sie das Haus nicht verlassen mögen, können Sie auch eine Videosprechstunde in Anspruch nehmen. Dies ist für alle Versicherten möglich – auch, wenn Sie noch nicht bei der Praxis bekannt sind. Unterschiede gibt es, nach Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung allerdings bei der Dauer der Krankschreibung.
| Krankschreibung | Patient/in der Praxis bekannt | Folgebescheinigung |
|---|---|---|
| Bis zu drei Kalendertage | Nein | mit persönlichem Praxisbesuch möglich |
| Bis zu sieben Kalendertage | Ja | mit persönlichem Praxisbesuch möglich |
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_56609.php, Stand: 09.12.2022
Sie sollten allerdings beachten, dass Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Videosprechstunde haben. Wie bei einem Präsenzbesuch entscheidet natürlich die jeweilige Ärztin oder der Arzt darüber, ob Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Ebenso sollten Sie beachten, dass die Videosprechstunde nur bei Erkrankungen möglich ist, die aus der Ferne beurteilt werden können.
Online-Krankschreibung ohne Arztbesuch
Ohne Videosprechstunde und Wartezeit in der Praxis können Sie sich ebenfalls krankschreiben lassen. Es gibt verschiedene Online-Anbieter, bei denen Sie ein Formular mit Fragen zu Ihrem Gesundheitsstatus beantworten können, dies schicken Sie dann ab. Als PDF erhalten Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nicht genutzt werden darf das Verfahren bei Vor- oder schwerwiegenden Erkrankungen. Für Kassenpatientinnen und -patienten ist die Online-Krankschreibung oft kostenlos, Privatversicherte erhalten eine Rechnung.
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