Entwicklung der Gehälter

Schwund der Reallöhne gestoppt – bleibt bei Beschäftigten wieder mehr im Geldbeutel?

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
    schließen

Trotz kräftiger Gehaltszuwächse und Einmalzahlungen hat die Kaufkraft der Beschäftigten in den Corona-Jahren gelitten. Erst die nachlassende Inflation bringt die Wende.

Nach einem erheblichen Einbruch während der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr die Reallöhne der Beschäftigten in Deutschland erstmals wieder leicht gestiegen. Die im Schnitt um 6,0 Prozent gesteigerten Gehälter wurden 2023 nahezu vollständig von den um 5,9 Prozent gestiegenen Verbraucherpreise ausgeglichen, wie das Statistische Bundesamt Ende Februar berichtet hatte. In dem Jahr blieb somit ein Reallohnplus von 0,1 Prozent, der erste Zuwachs seit 2019.

Schwund der Reallöhne gestoppt

Seit 2020 waren die Reallöhne dem Statistischen Bundesamt zufolge in jedem Jahr gesunken, wie auch Tagesschau.de (Stand: 29. Februar 2024) zu den Hintergründen berichtete. 2020 habe der vermehrte Einsatz von Kurzarbeit wegen der Corona-Krise zu sinkenden Reallöhnen beigetragen, während 2021 und 2022 die hohe Inflation den Nominallohnanstieg aufgezehrt habe.

Im laufenden Jahr stünden die Chancen nun gut, dass den Beschäftigten spürbar mehr im Portemonnaie bleibe, hieß es in dem Bericht der Tagesschau. So rechne etwa das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) für 2024 mit einer nominalen Lohnsteigerung von 5,6 Prozent. Bei einer mutmaßlichen Inflationsrate zwischen zwei und drei Prozent ergebe das ein reales Plus von rund drei Prozent.

Höhere Inflationsraten schmälern die Kaufkraft von Verbrauchern. (Symbolbild)

Positive Entwicklung der Reallöhne – auch Inflationsprämie trug dazu bei

Zu der positiven Entwicklung der Reallöhne hat allerdings auch die Inflationsausgleichsprämie beigetragen. So wurden bei den Nominallöhnen auch diese in vielen Betrieben gezahlten Inflationsausgleichsprämien einberechnet. Diese Einmalzahlungen werden vom Staat steuer- und abgabenfrei gestellt und haben vor allem die Einkommen in den unteren Gehaltsgruppen überproportional ansteigen lassen. Ausgezahlt werden kann eine solche steuer- und abgabefreie Zahlung von bis zu 3.000 Euro je Arbeitnehmer – eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgebers – einmalig oder in mehreren Teilbeträgen. Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine solche Prämie steuerfrei gewähren.

Wie entwickeln sich die Löhne?

Laut WSI-Tarifarchiv stehen im laufenden Jahr 2024 zudem Verhandlungen über die Entgelte von 12 Millionen Beschäftigten an. Das Tarifjahr sei bereits rein quantitativ ein Schwergewicht. Unter anderem stehen Verhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie, der Chemie und im Bauhauptgewerbe an. Zum Jahresende laufen zudem die Tarifverträge im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus. Besonders hoch sei dieser Nachholbedarf am Bau und bei der Deutschen Telekom, deren letzte Lohnabschlüsse noch aus der Zeit vor den hohen Inflationsraten stammten.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job & Beruf finden Sie im regelmäßigen Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Inflation hat großen Einfluss auf die Kaufkraft

Nach wie vor machen hohe Preise zahlreichen Verbrauchern zu schaffen. Volkswirte rechnen zwar mit einem weiteren Rückgang der Inflation im Laufe des Jahres. Allerdings könnte der Rückgang an Tempo verlieren. Belastungsfaktoren sind die Anhebung des CO₂-Preises von 30 Euro je Tonne Kohlendioxid (CO₂) auf 45 Euro sowie die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie zu Jahresbeginn. Höhere Inflationsraten schmälern die Kaufkraft von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Menschen können sich für einen Euro weniger leisten. (Mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa

Mehr zum Thema