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Darf der Chef Mitarbeiter besuchen, um zu kontrollieren, ob sie krank sind?
VonFranziska Kaindl
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Kontrollbesuch durch den Arbeitgeber sind selten, aber nicht verboten. Aber wann sind sie gestattet und was müssen Mitarbeiter beachten?
Ein Mitarbeiter meldet sich krank, und plötzlich steht der Chef vor der Tür. Diese Praxis, die offenbar im deutschen Tesla-Werk in Grünheide vorkam, wirft Fragen auf: Ist das erlaubt? Wie der Werksleiter André Thierig der Nachrichtenagentur dpa zufolge sagte, würden dies viele Unternehmen machen.
Darf der Chef bei Krankmeldung einen Kontrollbesuch abstatten?
Unangekündigte Hausbesuche sind „nur unter Wahrung des datenschutzrechtlichen Rahmens“ zulässig, wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, laut dpa sagt. Das bedeutet, der Besuch muss für einen berechtigten Zweck „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“ sein. Nicole Mutschke, ebenfalls Fachanwältin für Arbeitsrecht, ergänzt gegenüber Bild.de: „Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Hausbesuche im Krankheitsfall machen oder den Mitarbeiter auch anrufen“. Allerdings nur, wenn dies dringend erforderlich sei, zum Beispiel, wenn nur der erkrankte Mitarbeiter über ein wichtiges Passwort verfügt. Normalerweise komme solch eine Maßnahme aber nur infrage, wenn ein konkreter Missbrauchsverdacht vorliegt, so Oberthür.
Müssen Arbeitnehmer ihrem Chef bei Krankmeldung die Tür öffnen?
Aus den oben genannten Gründen sind Arbeitnehmer bei einem Hausbesuch des Chefs nicht verpflichtet, die Haustür zu öffnen. Arbeitnehmer müssten laut Oberthür auch keine Auskunft zu ihrer Erkrankung geben, geschweige denn zu Hause sein. Wenn das Telefon klingelt, müssen Arbeitnehmer zudem nicht rangehen, so die Fachanwältin – wenn der Chef kontrollieren will, ob Sie wirklich krank sind, seien Anrufe nur „sehr begrenzt möglich“.
Was kann der Arbeitgeber tun, um bei Zweifeln an der AU-Bescheinigung nachzuprüfen?
Sollte der Verdacht bestehen, dass Mitarbeiter einfach nur krankfeiern, stehen dem Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Sie können beispielsweise die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen, „die den Beweiswert der ärztlichen AU-Bescheinigung erschüttern“, heißt es in dem dpa-Bericht. In diesem Fall müsste der Arbeitnehmer über seine Krankheit aufklären und die Arbeitsunfähigkeit begründen.
Zudem könne der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, wie Mutsche informiert. Dieser dürfe einen Hausbesuch machen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. „Doch hier sollte ich als Arbeitnehmer kooperieren, damit mir keine Leistungen versagt werden“, so die Fachanwältin laut Bild.de.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen
In besonders schweren Fällen sei sogar der Einsatz von Detektiven möglich: „Bestätigt sich der Verdacht, muss der Angestellte die Detektei-Kosten tragen, und es droht eine fristlose Kündigung“, sagt Mutschke. Die Möglichkeit besteht zum Beispiel dann, wenn ein Mitarbeiter sich krankmeldet und der begründete Verdacht vorherrscht, dass er in dieser Zeit für eine andere Firma arbeitet. Das sollten sich Arbeitgeber jedoch gut überlegen: Bewahrheitet sich ein solcher Verdacht nicht, habe der ausspionierte Angestellte laut Mutschke sogar einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Darf ich bei Krankmeldung das Haus verlassen?
Im Krankheitsfall sollten Arbeitnehmer das Haus nur verlassen, wenn dies der Genesung nicht schadet. Es gibt keine Pflicht zur Bettruhe, aber Aktivitäten, die die Heilung verzögern könnten, sollten vermieden werden, erklärt Mutschke. Einkäufe oder leichte sportliche Betätigungen seien erlaubt, sofern der Arzt nicht davon abrät.